Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt in Potsdam: Anleitung zur Geschäftsanmeldung
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Alles über die Gewerbeanmeldung in Potsdam
Willkommen in Potsdam, der Hauptstadt Brandenburgs, die nicht nur für ihre historische Pracht bekannt ist, sondern auch eine florierende Wirtschaft bietet. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Gewerbe in Potsdam anmelden, die ökonomische Situation der Stadt und die Vorteile des Kleingewerbes.
Die Gewerbeanmeldung in Potsdam ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer. Auf den offiziellen Websites des Gewerbeamts und der Stadt Potsdam finden Sie alle Informationen und Unterstützung.
Potsdam verzeichnet eine stabile Wirtschaftslage, was die Stadt zu einem begehrten Unternehmensstandort macht. Kleingewerbe erfreut sich hier großer Beliebtheit, da es Steuervorteile und Flexibilität bietet.
Ob Sie bereits in Potsdam sind oder Ihr Gewerbe hier anmelden möchten, dieser Artikel bietet Ihnen wertvolle Einblicke in den Anmeldeprozess und die wirtschaftliche Situation der Stadt sowie die Vorzüge des Kleingewerbes.
Kontaktdaten Gewerbeanmeldung Potsdam
Um ein neues Geschäft zu eröffnen, muss man sich zuerst beim örtlichen Gewerbeamt anmelden in Potsdam.
Anschrift Gewerbeamt:
Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam
Webseite Gewerbeamt:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003708.php#tab-infos
Gewerbeanmeldung Formular (PDF): https://vv.potsdam.de/vv/Gewerbe-Anmeldung.pdf
Öffnungszeiten / Bemerkungen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 -18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Telefon: +49 331 289-1695
+49 331 289-1697
+49 331 289-1692
+49 331 289-1690
Fax: +49 331 289-3814
E-mail: [email protected]
Kosten der Gewerbeanmeldung in Potsdam
Kleingewerbe anmelden: Wie hoch sind die Kosten?
- bei natürlichen Personen: nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 €
- bei juristischen Personen
- mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 €;
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 15,00 €
- beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 €
- nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 EURO - für natürliche Personen
- nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 EURO - für juristische Personen mit einem gesetzl. Vertreter
- nach Zeitaufwand, mindestens 15,00 EURO - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
Beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Gaststättengesetzes – BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 EURO.
Dokumente für die Gewerbeanmeldung in Potsdam:
- Bei Erstattung einer Gewerbeanzeige für eine gegründete, aber noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Person - Kopie des notariell beurkundeten Gründungsvertrages, der Anmeldung beim Amtsgericht und eine formlose Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister.
- Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
- Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
Wie kann ich ein Gewerbe in Potsdam Anmelden?
In Potsdam es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Gewerbe anmelden. Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1).
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