E-Rechnungspflicht seit 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Anna Fischer22 Juli 2025
Letzte Aktualisierung am15 September 2025
Wechsel von Papier zur E-Rechnung

Digitalisierung olé! Mühsam eingescannte Papierrechnungen oder auf Excel abgetippte Rechnungen gehören bald der Vergangenheit an – mit dem Wachstumschancengesetz (WCG) gilt seit Januar 2025 eine weitreichende E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Bei einigen ist das neue maschinell lesbare Format schnell zur Norm geworden, andere Teams arbeiten noch an der Umstellung auf den neuen Standard. Fest steht: es ist der nächste logische Schritt im Zuge der Digitalisierung von Prozessen

Was sich mit den neuen Vorschriften effektiv in der Buchhaltung ändert, wie Unternehmen dank online Rechnungsstellung erhebliche Kosten einsparen und welche Software den Umstieg von Papier zur E-Rechnung erleichtert, haben wir für euch zusammengefasst.

Wesentliche Punkte

  • PDFs gelten nicht als E-Rechnung
  • E-Rechnungen enthalten strukturierte Daten, die maschinell ausgewertet werden können
  • die gängigen Formate für elektronische Rechnungen in Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD 
  • zur Erstellung einer E-Rechnung braucht es eine spezielle Software 
  • es gibt individuelle Software-Lösungen aber auch Geschäftskonten mit integrierter Software für E-Rechnungen
  • die Umsetzung des E-Invoicing ist für deutsche Unternehmen ab 2025 Pflicht, es gelten jedoch Übergangsfristen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

E-Rechnung (auch elektronische Rechnung, E-Invoicing, oder Electronic Invoicing genannt) bezeichnet den digitalen Austausch von Rechnungsdaten zwischen Geschäftspartnern. Damit sind also keine Papierrechnungen, die eingescannt wurden, gemeint. Auch ein PDF mag zwar digital versendet werden, entspricht aber deswegen trotzdem nicht dem E-Invoicing-Prinzip, da es von Menschen gelesen und manuell weiterverarbeitet werden muss. 

Damit eine Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie ein strukturiertes Datenformat haben, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Die gesetzlichen Anforderungen umfassen Daten wie Adressen, Steuernummer, Waren oder Dienstleistungen, und den Rechnungsbetrag inklusive Steuer: 

Die genauen Anforderungen sind in § 14 UStG festgelegt. Mithilfe moderner E-Rechnungssoftware werden alle nötigen Daten hierarchisch gegliedert. Diese Formatierung nennt man zum Beispiel “Extensible Markup Language” (abgekürzt XML) oder “Universal Business Language” (abgekürzt UBL). In der hierarchischen Struktur sind die Daten maschinell lesbar. 

Formate von E-Rechnungen

Das Wachstumschancengesetz orientiert sich an der europäischen Richtlinie und definiert zur Zeit zwei Formate als E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD

Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne visuelle Darstellung, sie ist ohne ein geschultes Auge nur schwer zu entziffern und wird für eine bessere Ansicht meist mit spezieller Software geöffnet. 

Im Gegensatz dazu kombiniert ZUGFeRD strukturierte XML-Daten mit einer sichtbaren PDF-Komponente, weshalb es auch “Hybridformat” genannt wird. So können sowohl Menschen als auch Maschinen die Rechnung leicht lesen. 

Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

Vielleicht ist es auch in deinem Team noch üblich, Rechnungen in Microsoft Excel oder Word zu erstellen, sie daraufhin als PDF abzuspeichern und zu versenden. E-Invoicing minimiert manuelle Arbeitsschritte und optimiert die digitale Verarbeitung - von der Ausstellung bis zur Archivierung von Rechnungen

  • Eliminierung zeitraubender manueller Fehler 
  • automatische Weiterverarbeitung und direkte Einspeisung in Buchhaltungssoftware
  • lückenlose Nachverfolgung durch elektronische Speicherung

Neben einem hohen Potenzial zur Effizienzsteigerung und Fehlerreduktion hat die E-Rechnung auch andere positive Nebeneffekte für das Unternehmenskonto und die Umwelt. 

Einsparungen bei Material- und Versandkosten (Papier, Druck, Versand entfallen)

- Einsparungen bei Honoraren von Steuerberater:innen (schneller digitaler Zugang)

Fassen wir zusammen: E-Invoicing macht den Rechnungsprozess schneller, sicherer und nachhaltiger – relevante Vorteile für Unternehmen jeder Größe.

Mehr zum Thema E-invoicing mit dem Geschäftskonto gibt es hier zu entdecken.

Kurzüberblick: Pflicht & Fristen

  • Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 1. Januar 2025
  • gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen
  • betrifft Ausstellung und Empfang von Rechnungen
  • Übergangsfristen bis 1. Januar 2028, abhängig vom Umsatz

Programme zur Erstellung von E-Rechnungen

Microsoft Excel und Word wurden vor allem für Rechenaufgaben und Textverarbeitung optimiert. Zum Glück gibt es mittlerweile zahlreiche andere Softwarelösungen, die dabei helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Übergang von Papierrechnungen zum digitalisierten Standard zu meistern.

Die meisten dieser Tools sind nicht nur auf die Erstellung von E-Rechnungen begrenzt, sondern bieten eine Reihe praktischer Funktionen zum Versenden, zur Speicherung und Verfolgung von Rechnungen. Neben Buchhaltungstools wie DATEV oder Lexware Office bieten mittlerweile auch Neobanken Kontofunktionen zur Rechnungsstellung und Buchhaltung, sodass alles auf einer einzigen Plattform einsehbar ist. 

Mit Vivid Business wurde eine einfach bedienbare Lösung für Unternehmen und Selbstständige entwickelt, die ihr Finanzmanagement beschleunigen wollen, ohne sich mit komplexer Software herumzuschlagen. Denn in Vivid’s digitalen Geschäftskonten ist ein Tool zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen bereits eingebaut. On top gibt es Funktionen zur Überwachung ausstehender Zahlungen und Versenden von Mahnungen. Diese Innovation ist vor allem für Geschäftskonten eine Seltenheit: kostenloser Zugang zu solchen Tools spart Kosten, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen enorm wichtig ist. Damit unterstützt Vivid Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung der E-Rechnungspflicht ab 2025.

Häufige Fragen zur digitalen Rechnungsstellung

Wie kann man E-Rechnungen ausstellen?

E-Rechnungen werden mit spezieller Software erstellt, die strukturierte, maschinenlesbare Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt. Je nach Software müssen mal mehr, mal weniger Daten für eine Rechnung angegeben werden. Die rechtlichen Anforderungen zur Einhaltung des WCG sind in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und verbindlich für Unternehmen in Deutschland.

Sobald die Rechnungsdatei erstellt ist, kann sie zum Beispiel als E-mail-Anhang versendet werden. Bei einem Vivid Geschäftskonto geht das ganz einfach im Rechnungstool selbst. So sind alle Rechnungen an einem Ort zu verwalten und es ist sichergestellt, dass sie schnell und korrekt zugestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Zahlungslink, mit dem Kund:innen die Rechnung sicher online begleichen können. 

Wie kann man E-Rechnungen bezahlen?

E-Rechnungen können wie gewohnt per Überweisung oder Lastschrift bezahlt werden. Zusätzlich bieten E-Rechnungen jedoch einen großen Vorteil: die Automatisierung. Prüfe dazu, ob dein Bankkonto eventuell schon über ein Tool, wie die “Bill Pay”-Funktion bei Vivid Money, verfügt. Damit können eingehende Rechnungen direkt ausgelesen und automatisch verarbeitet werden. Innerhalb weniger Klicks lassen sich 

Für das Scannen von Belegen und Papierrechnungen sind außerdem Apps wie GetmyInvoices, um die oder in der Lage ist, diese Prozesse zu automatisieren und so die Effizienz Ihrer Zahlungsabwicklung zu steigern.

Gilt die E-Rechnung auch international?

Ja, die E-Rechnungspflicht betrifft auch grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU.Durch einheitliche Standards wird die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen zwischen Unternehmen in unterschiedlichen Ländern erleichtert.

Moderne Finanzplattformen wie Vivid bieten bei der online Rechnungsstellung bereits die wichtigsten europäischen Sprachen, wie Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch an. Dazu kann kurzerhand in den Profileinstellungen die Sprache gewechselt werden. 

Allerdings unterliegt die Rechnungsstellung im Ausland spezifischen steuerlichen und regulatorischen Vorgaben, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Dennoch gelten im Ausland zusätzliche steuerliche und regulatorische Anforderungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungsformate kompatibel sind und ggf. Meldepflichten erfüllen, etwa im Rahmen von ViDA (VAT in the Digital Age). Dazu kann informiert man sich am besten proaktiv oder stellt eine Anfrage beim Support der jeweiligen Bank.

Warum gibt es die E-Rechnung?

Die E-Rechnung wurde eingeführt, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Durch strukturierte, maschinenlesbare Rechnungen können Finanzbehörden und Unternehmen Daten effizienter prüfen und verarbeiten. Das Wachstumschancengesetz (WCG) ist die deutsche Umsetzung einer EU-weiten Digitalisierungsstrategie und soll die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft stärken.

Hat die E-Rechnung auch Nachteile?

Die E-Rechnung bringt vor allem organisatorische Anforderungen mit sich, aber nur wenige echte Nachteile. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Rechnungen korrekt erstellt, archiviert und DSGVO-konform geschützt werden. Gleichzeitig reduzieren integrierte Lösungen den manuellen Aufwand deutlich und minimieren Risiken bei Vorsteuerabzug und Finanzamtsprüfungen. Ohne geeignete Software kann die Umstellung zunächst Kosten verursachen. Daher empfiehlt sich ein Geschäftskonto, bei dem die Funktion zur Erstellung von E-Rechnungen bereits integriert ist.

Welche Übergangsfristen gibt es für die E-Rechnung?

Um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen, dürfen Rechnungen nach dem 1. Januar 2025 wie folgt verschickt werden:

  • bis zum 31. Dezember 2026 Pepierrechnungen möglich, elektronische Dateien wie PDF nur noch mit der  Zustimmung der empfangenden Organisation
  • ab 1. Januar 2027 ausschließlich E-Rechnungen, wenn Vorjahresumsatz von über 800.000 € 
  • ab 1. Januar 2028 ausschließlich E-Rechnungen bei allen Unternehmen, unabhängig vom Vorjahresumsatz

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?

Wer die E-Rechnungspflicht nicht einhält, riskiert steuerliche Nachteile. Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können vom Finanzamt abgelehnt werden. In solchen Fällen kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Zudem drohen Nachfragen, Verzögerungen bei Prüfungen oder im Einzelfall Bußgelder. Unternehmen sollten daher rechtzeitig sicherstellen, dass sie E-Rechnungen empfangen und ausstellen können.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für etablierte Unternehmen und Konzerne?

Ja, die E-Rechnungspflicht gilt auch für etablierte Unternehmen und Konzerne. Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Unternehmensgrößen oder Branchen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Geschäftsfeld sicherstellen müssen, dass sie seit 2025 in der Lage sind, E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

Gibt es Ausnahmefälle für die E-Rechnung?

Ja, bestimmte Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Dazu zählen Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie bestimmte Tickets, etwa für den öffentlichen Nahverkehr oder Parkgebühren. Für diese Fälle dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDFs verwendet werden, was insbesondere für kleinere Unternehmen und Freiberufler:innen relevant ist.

Ist eine PDF als Rechnung gültig?

Ja, eine PDF-Rechnung kann weiterhin steuerlich gültig sein – sie gilt jedoch nicht als E-Rechnung. PDFs sind nicht maschinenlesbar und erfüllen daher nicht die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes. Im B2B-Bereich werden künftig strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD benötigt, um als E-Rechnung anerkannt zu werden.

Kann ich nach der Einführung des Wachstumsschancengeetz immer noch eine Papierrechnung oder ein PDF verlangen?

Nur eingeschränkt. Während der Übergangsfristen können Papierrechnungen und PDFs weiterhin genutzt werden. Nach Ablauf der Fristen besteht jedoch kein Anspruch mehr darauf. Unternehmen müssen dann E-Rechnungen akzeptieren und verarbeiten können, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

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