UG gründen – Mini-GmbH für Gründer:innen

Maximilian Schmidt18 Juni 2025
Letzte Aktualisierung am08 Januar 2026
UG

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist die praktischste Lösung für Gründer:innen, die mit wenig Startkapital ein eigenes Unternehmen gründen und persönliche Risiken minimieren möchten. Mit geringem bürokratischem Aufwand, digitaler Gründung und flexibler Struktur ist die UG besonders für Start-ups, Einzelgründer:innen und kleine Teams attraktiv. Diese kompakte Übersicht zeigt dir die wichtigsten Schritte, Kosten und Anforderungen für eine erfolgreiche UG-Gründung in Deutschland.

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Alternative zur klassischen GmbH.

Sie eignet sich besonders für Gründer:innen, die nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – dein Privatvermögen bleibt geschützt.

Vorteile und Nachteile der UG

Vorteile

  • geringes Startkapital reicht aus
  • Haftungsbeschränkung bringt Sicherheit
  • unkomplizierte & schnelle Gründung
  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Nachteile

  • Pflicht zur Rücklagenbildung (Thesaurierungspflicht)
  • eingeschränkte Kreditwürdigkeit im Vergleich zur GmbH
  • etwas mehr Verwaltungsaufwand als bei Einzelunternehmen

Unterschiede zur GmbH

Merkmal UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Mindeststammkapital 1 € 25.000 €
Sacheinlagen* Nicht möglich (nur Bareinlagen) Möglich
Rücklagenpflicht 25% Gewinn p.a., bis 25.000 € erreicht Keine gesetzliche Pflicht
Zielgruppe Start-ups, Einzelgründer:innen Größere Unternehmen
Gründungskosten ca. 300–400 € (günstig mit Musterprotokoll) 1.000–2.000 € (höhere formelle Anforderungen)
Namenswahl „UG (haftungsbeschränkt)“ muss im Namen stehen „GmbH“ muss im Namen stehen
Gewinnausschüttung Eingeschränkt (wegen Rücklagenbildung) Flexibel nach Gesellschafterbeschluss
Statuswechsel Ab 25.000 € Stammkapital Umwandlung in GmbH möglich Von Anfang an “GmbH”, Umwandlung in UG nicht möglich
Kreditwürdigkeit/Ansehen Gering (oft als “Mini-GmbH” gesehen) Hohes Ansehen, bessere Bonität
Anzahl der Gesellschafter:innen Bis zu 3 mit Musterprotokoll, sonst keine Begrenzung Keine Begrenzung
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen; Ausnahmen bei Pflichtverletzung Wie bei UG; strenge Geschäftsleiterpflichten

* Bareinlagen sind Einlagen in Form von Geld, die von den Gesellschaftern in die Gesellschaft eingebracht werden – entweder bar oder per Überweisung auf das Geschäftskonto. Sacheinlagen hingegen bestehen aus Vermögensgegenständen wie Immobilien, Maschinen, Fahrzeugen oder Rechten, die anstelle von Geld in die GmbH eingebracht werden. 

Wichtig: Bei der UG sind nur Bareinlagen erlaubt, bei der GmbH sind sowohl Bareinlagen als auch Sacheinlagen möglich.

Weitere Hinweise:

  1. Die UG eignet sich besonders für diejenigen, die schnell und mit wenig Kapital starten möchten, allerdings mit strengeren Voraussetzungen bei der Gewinnverwendung.
  2. Die GmbH bringt von Anfang an ein höheres Ansehen, mehr Flexibilität und ist besser für Geschäftsmodelle mit Investoren oder größeren Finanzierungsbedarf.
  3. UG-Gesellschafter können ihre Gesellschaft später problemlos in eine GmbH umwandeln, sobald das dafür notwendige Stammkapital angespart wurde.
  4. Beide Formate haben eine strikte Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen; bei Pflichtverletzungen kann aber eine sog. “Durchgriffshaftung” entstehen.

Für ausführliche Informationen siehe Die GmbH in Deutschland: Voraussetzungen, Vorteile, Pflichten und Kosten.

Voraussetzungen für die Gründung einer UG

Die Unternehmergesellschaft (UG) bietet Gründer:innen eine unkomplizierte und kostengünstige Einstiegsmöglichkeit in die Selbstständigkeit. Damit deine Gründung reibungslos verläuft, solltest du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Natürliche oder juristische Personen können gründen – allein oder im Team. Gründer:innen und Geschäftsführer:innen müssen volljährig, geschäftsfähig und ohne negative Handelsregister-Einträge sein.
  2. Mindestens 1 Euro Stammkapital ist Pflicht, und dieses Kapital muss vollständig als Bareinlage vorliegen. Sacheinlagen sind bei der UG nicht erlaubt.
  3. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag oder ein vereinfachtes Musterprotokoll ist notwendig, das notariell beurkundet wird.
  4. Die UG muss ihren Sitz in Deutschland haben; ein Postfach als Geschäftsadresse ist nicht zulässig.
  5. Der Firmenname muss zwingend den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten und darf nicht irreführend sein.
  6. Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung im Handelsregister. Erst danach gilt die UG als rechtsfähige Gesellschaft.
  7. Zusätzliche Meldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt, Industrie-und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sowie der Berufsgenossenschaft sind Pflicht für die vollständige Registrierung.

Diese Voraussetzungen schaffen eine solide Basis, um deine UG schnell, sicher und rechtlich einwandfrei zu gründen.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: UG gründen

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) erfolgt in mehreren wichtigen Schritten. Hier erfährst du, wie du deine UG erfolgreich und rechtssicher gründest.

1. Geschäftsidee definieren und Firmennamen prüfen

Formuliere deine Geschäftsidee klar und recherchiere bei der IHK, ob dein Wunschname für die UG frei und zulässig ist. Der Name muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten und darf weder irreführend noch bereits vergeben sein.

2. Gesellschaftsvertrag erstellen oder Musterprotokoll nutzen

Für die Gründung brauchst du einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wird. Bei einzelnen Gründer:innen oder bis zu drei Gesellschafter:innen kannst du ein vereinfachtes Musterprotokoll verwenden, um Kosten und Aufwand zu sparen. Bei komplexeren Strukturen empfiehlt sich ein individueller Vertrag, der z.B. Regelungen zum Geschäftsanteil oder zur Geschäftsführung genau festlegt.

3. Notartermin vereinbaren

Vereinbare einen Termin beim Notariat – persönlich oder auch online via Videokonferenz. Dort wird der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll formell beurkundet. Alle Gründer:innen und der Geschäftsführer müssen anwesend sein oder sich vertreten lassen.

4. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Nach Beurkundung eröffnest du ein Geschäftskonto auf den Namen der UG und zahlst das vereinbarte Stammkapital vollständig als Bareinlage ein (Sacheinlagen sind bei der UG nicht zulässig). Der Einzahlungsbeleg dient dem Notariat als Nachweis für die spätere Anmeldung.

5. Anmeldung beim Handelsregister

Die /der Notar:in reicht alle erforderlichen Unterlagen beim Amtsgericht ein, um die Eintragung der UG ins Handelsregister zu veranlassen. Die UG entsteht rechtlich erst mit der Eintragung und ist dann voll geschäftsfähig.

6. Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt

Ist die Handelsregistereintragung abgeschlossen, meldest du dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Der Gewerbeschein wird meist persönlich durch die/den Geschäftsführende:n beantragt. Das Amt informiert anschließend andere Behörden automatisch.

7. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du Post vom Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach Ausfüllen bekommst du deine Steuernummer, die für Umsätze, Steuererklärungen und Rechnungserstellung erforderlich ist.

8. Weitere Pflichtanmeldungen

Melde deine UG bei der zuständigen IHK oder HWK, der Berufsgenossenschaft sowie dem Transparenzregister an. Diese Behörden sind wichtige Partner für deine Unternehmensführung und gesetzliche Pflichten.

Mit dieser ausführlichen Anleitung bist du bestens vorbereitet, um deine Unternehmergesellschaft schnell, sicher und korrekt zu gründen. So steht deinem erfolgreichen Start nichts im Weg!

Kosten der UG-Gründung

Was kostet es, eine UG zu gründen?

Die Gründung schlägt in der Regel mit Kosten zwischen 300 € und 800 € zu Buche. Die wichtigsten Posten sind:

  • Notariatskosten: ca. 100–400 €
  • Gebühren für das Handelsregister: ca. 150 €
  • Gewerbeanmeldung: ca. 20–50 €
  • Sonstige Verwaltungsgebühren: ca. 30–100 €

Tipps zum Sparen bei der Gründung:

  1. Nutze das Musterprotokoll, um Notarkosten zu reduzieren.
  2. Prüfe die Möglichkeit der Online-Gründung, um Zeit und Geld zu sparen.

UG online gründen

Vorteile und Ablauf der Online-Gründung

Seit 2022 kannst du eine UG auch online gründen. Der gesamte Prozess – von der Beurkundung beim Notariat per Videokonferenz bis zur Anmeldung beim Handelsregister – kann digital erfolgen. Das spart Zeit, reduziert Papierkram und ist besonders praktisch für Gründer:innen, die flexibel bleiben möchten.

Umwandlung der UG in eine GmbH

Sobald die UG Rücklagen in Höhe von 25.000 € gebildet hat, kann sie mithilfe eines digitalen Verfahrens in eine GmbH umgewandelt werden. Das bietet Vorteile wie ein besseres Image und mehr Finanzierungsmöglichkeiten.

Fazit

Die UG (haftungsbeschränkt) ist die ideale Rechtsform für Gründer:innen, die mit geringem Startkapital unkompliziert durchstarten und gleichzeitig persönliche Haftungsrisiken vermeiden wollen. Besonders attraktiv ist sie für:

  • Solo-Gründer:innen und Freiberufler:innen, die ihr Unternehmen alleine und kostengünstig aufbauen möchten
  • Start-ups und kleine Teams, für die Flexibilität, eine schnelle Gründung und niedrige Kapitalanforderungen entscheidend sind
  • Gründer:innen mit wenig Eigenkapital, deren Geschäftsideen ohne große Anfangsinvestitionen auskommen
  • Unternehmen, die einzelne Produkte in Testphasen und Nebenprojekte zunächst im kleinen Rahmen erproben wollen
  • Juristische Personen, die eine Tochtergesellschaft gründen möchten, um Risiken besser abzusichern oder eine neue Geschäftsidee auszuprobieren

Die UG eignet sich besonders für alle, die professionelle Strukturen und Haftungsschutz suchen, aber noch nicht die finanziellen Mittel für eine GmbH aufbringen können oder wollen. Sie ist eine moderne Lösung für Gründer:innen, die flexibel bleiben möchten und später einfach auf eine GmbH umsteigen können, sobald das Unternehmen wächst und weiteres Kapital aufgebaut wird.

Wer also schlank, digital und rechtssicher starten will – ob allein, im Team oder als bestehendes Unternehmen – findet in der UG eine praxistaugliche, kostengünstige und risikoarme Option für die Selbstständigkeit in Deutschland.

Hinweis: Die gemachten Angaben auf Rechtsgrundlagen gelten für den deutschen Markt, Stand 2026. Da diese sich von Jahr zu Jahr ändern können, prüfe bitte gegebenenfalls aktuelle Angaben.

Häufige Fragen

Wie gründe ich eine UG?

Um eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, brauchst du mindestens 1 € Stammkapital, einen Gesellschaftsvertrag, einen Notartermin zur Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister. Danach richtest du ein Geschäftskonto ein und gibst die UG beim Finanzamt zur steuerlichen Erfassung an.

Kann ich eine UG auch online gründen?

Ja, eine UG kann vollständig online gegründet werden. Seit 2022 sind digitale Notartermine und Online-Eintragungen ins Handelsregister möglich. Das spart Zeit und reduziert Papieraufwand. Bei modernen Geschäftskonten, kann, je nach Anbieter, auch ein digitaler Gründungsservice verfügbar sein, der den gesamten Prozess vereinfacht.

Brauche ich für eine UG ein Geschäftskonto?

Ja, ein Geschäftskonto ist für die UG zwingend erforderlich.Das Stammkapital muss auf ein separates Konto der UG eingezahlt werden. Ein digitales Geschäftskonto erleichtert zudem Buchhaltung, Zahlungsverkehr und die Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen.

Welche Buchhaltungspflichten hat eine UG?

Die UG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dazu gehören eine jährliche Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, sowie die Veröffentlichung desJahresabschluss im Bundesanzeiger. Digitale Geschäftskonten und Buchhaltungstools helfen, diesen Aufwand überschaubar zu halten.

Welche laufenden Kosten hat eine UG im Alltag?

Die laufenden Kosten einer UG sind überschaubar, aber regelmäßig.

Dazu zählen:

  • Steuerberatung und Buchhaltung
  • IHK-Mitgliedsbeitrag
  • Kosten für den Jahresabschluss
  • Kontoführungsgebühren (falls kein kostenloser Tarif)
  • Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht)

Was passiert, wenn meine UG Verluste macht?

Bei Verlusten muss die Geschäftsführung besonders sorgfältig handeln.

Sinkt das Eigenkapital oder droht Zahlungsunfähigkeit, besteht Handlungs- und ggf. Insolvenzantragspflicht. Die Rücklagenpflicht schränkt Gewinnausschüttungen zusätzlich ein.

Was passiert, wenn das Stammkapital aufgebraucht ist?

Bei Verlust des Stammkapitals muss die Geschäftsführung handeln. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht Insolvenzantragspflicht. Die UG darf zudem Rücklagen bilden, bis 25.000 € erreicht sind.

Ist eine spätere Umwandlung der UG in eine GmbH möglich?

Ja, sobald Rücklagen in Höhe von 25.000 € angesammelt wurden, lässt sich die UG in eine GmbH überführen. Dafür ist ein notarieller Beschluss notwendig und der Gesellschaftsvertrag muss entsprechend angepasst werden.

Wer haftet bei Fehlern oder Schulden der UG?

Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden.

Kann ich als Einzelperson eine UG gründen?

Ja, die UG eignet sich sowohl für Einzelgründer:innen als auch für Teams. Auch juristische Personen können Gesellschafter:in sein.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der UG?

Die UG unterliegt Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer. Steuerliche Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen gibt es meist nicht, aber die Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen ist ein Pluspunkt.

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