UG oder GmbH? Vergleich der Rechtsformen
Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt für den Erfolg und die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens. Gerade für Gründer in Deutschland stellt sich häufig die Frage: Soll ich eine UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen?
Beide Gesellschaftsformen sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und schützen Ihr Privatvermögen. Allerdings unterscheiden sie sich insbesondere in den Anforderungen an das Stammkapital, in den Gründungskosten sowie in ihrer Außenwirkung und Bonität.
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Unternehmensform am besten für Ihre Gründung geeignet ist und worauf Sie achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine GmbH?
- Was ist eine UG?
- Wesentliche Unterschiede zwischen UG und GmbH
- UG vs. GmbH – Überblick der wichtigsten Kriterien im Vergleich
- Wann ist welche Rechtsform sinnvoll?
- Geschäftskonto für UG und GmbH
- Fazit und Empfehlung
- FAQ
Was ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft mit eigener juristischer Persönlichkeit. Dies bedeutet, dass die GmbH als eigene Rechtsperson auftritt: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Rechtliche Einordnung
Die GmbH ist nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt und zählt zu den sogenannten Kapitalgesellschaften. Ihre Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrem eingezahlten Stammkapital, nicht mit ihrem Privatvermögen. Damit bietet die GmbH eine Haftungsbeschränkung, die für viele Unternehmen besonders attraktiv ist.
Mindestkapital und Haftung
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro notwendig. Von diesem Betrag müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden, bevor die GmbH ins Handelsregister eingetragen wird. Die Haftung der Gesellschafter ist auf dieses Kapital beschränkt, was das persönliche Risiko gegenüber Gläubigern begrenzt.
Vorteile der GmbH
- Hohe Reputation und Vertrauen: Durch das Mindestkapital gilt die GmbH als solide und vertrauenswürdige Rechtsform bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
- Klare Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und sind nicht persönlich für Verbindlichkeiten verantwortlich.
- Flexible Unternehmensstruktur: Die GmbH kann von einzelnen oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in der Satzung.
- Rechtliche und steuerliche Klarheit: Als eigenständige juristische Person unterliegt die GmbH klaren gesetzlichen Vorschriften und Steuerregelungen, die Sicherheit bieten.
Was ist eine UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, ist eine Sonderform der GmbH und gehört wie diese zu den Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die UG wurde 2008 eingeführt, um vor allem Gründern mit geringem Startkapital einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die Unternehmensgründung zu ermöglichen.
Definition und Besonderheiten
Die UG ist eine eigenständige juristische Person, die ähnlich wie die GmbH von den Gesellschaftern haftungsbeschränkt geführt wird. Das heißt, die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und das Privatvermögen bleibt geschützt. Für die Gründung ist eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Mindestkapital bei der UG
Der wesentliche Vorteil der UG ist das geringere Mindeststammkapital, das bereits ab 1 Euro möglich ist. Dieses niedrige Kapital macht die UG besonders attraktiv für Start-ups und kleine Unternehmen, die noch nicht die finanziellen Mittel für ein volles GmbH-Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen können. Allerdings besteht eine gesetzliche Pflicht, mindestens 25% des Jahresüberschusses als Rücklage im Unternehmen zu belassen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Warum wird die UG oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet?
Da die UG dieselben gesetzlichen Regelungen wie die GmbH unterliegt, sich jedoch durch das geringe Mindestkapital unterscheidet, wird sie häufig als Mini-GmbH bezeichnet. Diese Bezeichnung verdeutlicht die Ähnlichkeit in der Haftungsbeschränkung und Struktur, weist aber auch auf die niedrigere Kapitalanforderung hin, was die UG zu einer beliebten Wahl für Gründer mit begrenztem Startkapital macht.
Wesentliche Unterschiede zwischen UG und GmbH
Bei der Wahl zwischen einer Unternehmergesellschaft (UG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Mindestkapital, Gründungskosten, Bonität, Haftungsrisiken, Sachgründung, Rücklagenpflicht sowie Verwaltungsaufwand und Buchhaltung erläutert.
Mindestkapital und Gründungskosten
- Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
- Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden, was die Gründungskosten deutlich senkt.
- Aufgrund des geringeren Kapitals sind die Gründungskosten bei der UG insgesamt niedriger, auch dank eines vereinfachten Gründungsverfahrens.
Bonität und Image
- Aufgrund des höheren Stammkapitals genießt die GmbH eine bessere Bonität und ein höheres Ansehen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren.
- Eine UG wird mitunter als weniger kreditwürdig wahrgenommen, was sich auf Finanzierungs- und Geschäftsbeziehungen auswirken kann.
Haftungsrisiken (inkl. Durchgriffshaftung)
Beide Gesellschaften bieten grundsätzlich eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
Trotzdem kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter eintreten (z.B. bei Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung).
Sachgründungsmöglichkeiten
- Die GmbH erlaubt die Sachgründung, also die Einbringung von Sacheinlagen wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeugen als Kapital.
- Die UG bietet diese Möglichkeit nicht; das Stammkapital muss vollständig in bar eingezahlt werden.
Rücklagenpflicht bei der UG
Die UG ist verpflichtet, mindestens 25% des Jahresüberschusses als Rücklage im Unternehmen zu belassen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Diese Regelung dient dazu, die Eigenkapitalbasis zu stärken und die UG in eine GmbH umzuwandeln.
Verwaltungsaufwand und Buchhaltung
Bei beiden Gesellschaftsformen besteht eine Pflicht zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses.
Der organisatorische Aufwand ist in der Regel vergleichbar, wobei die UG durch ihr geringeres Kapital tendenziell etwas einfacher zu handhaben sein kann.
UG vs. GmbH – Überblick der wichtigsten Kriterien im Vergleich
Kriterium | UG (Unternehmergesellschaft) | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
---|---|---|
Mindestkapital | Ab 1 Euro | 25.000 Euro |
Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen; Durchgriffshaftung möglich | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen; Durchgriffshaftung möglich |
Gründungskosten | Niedrigere Kosten, vereinfachtes Verfahren | Höhere Kosten, aufwendiger Gründungsprozess |
Rücklagenpflicht | Verpflichtung, 25 % des Gewinns als Rücklage zu bilden | Keine Pflicht zur Rücklagenbildung |
Sachgründung | Nicht möglich | Sachgründung möglich (Einbringung von Sacheinlagen als Kapital) |
Bonität und Reputation | Geringer, da geringeres Kapital; häufig als „Mini-GmbH“ wahrgenommen | Höher; stärkeres Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern |
Gewinnverteilung | Eingeschränkt (Rücklagenbildung erforderlich) | Flexibel, volle Ausschüttung möglich |
Umwandlungsmöglichkeiten | Umwandlung in GmbH bei Kapitalerhöhung möglich | Nicht anwendbar |
Buchhaltung | Pflicht zur doppelten Buchführung | Pflicht zur doppelten Buchführung |
Geschäftskonto | Erforderlich | Erforderlich |
Geeignet für | Gründer:innen mit begrenztem Startkapital | Etablierte Unternehmen, Investor:innen |
Wann ist welche Rechtsform sinnvoll?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen, Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Sowohl die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bieten Vorteile, die je nach Unternehmensphase und Planung unterschiedlich ins Gewicht fallen.
UG: Die kostengünstige Alternative für Gründer mit geringem Startkapital
Für Gründer, die nur über begrenztes Kapital verfügen, ist die UG oft die erste Wahl. Mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro lässt sich die UG relativ einfach und kostengünstig gründen. Sie ermöglicht Jungunternehmern den Einstieg in die Unternehmenswelt mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform, die den eigenen Privatbereich schützt. Die Rücklagenpflicht sorgt zudem für eine stetige Kapitalbildung, damit die UG langfristig in eine GmbH umgewandelt werden kann.
GmbH: Für größere Unternehmen und Investoren die bevorzugte Rechtsform
Unternehmen, die eine höhere Bonität benötigen, mehr Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern genießen wollen oder größere Investitionen planen, sollten eine GmbH gründen. Das Mindestkapital von 25.000 Euro bringt mehr Seriosität und erleichtert die Kreditvergabe sowie Verhandlungen mit Investoren. Die GmbH bietet zudem flexible Gestaltungsmöglichkeiten in der Geschäftsstruktur und gilt als sehr etabliert im deutschen Unternehmensumfeld.
Umwandlungsmöglichkeiten von UG in GmbH
Eine einzigartige Stärke der UG liegt in der Umwandlungsmöglichkeit in eine GmbH. Sobald die UG ausreichende Gewinne als Rücklagen gebildet und das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat, können die Gesellschafter die UG in eine GmbH umwandeln. Dieser Schritt verbindet die Vorteile beider Rechtsformen: den günstigen Einstieg über die UG und die späteren Vorteile der GmbH hinsichtlich Reputation und Bonität.
Geschäftskonto für UG und GmbH
Ein funktionierendes und passgenaues Geschäftskonto ist für Unternehmen jeder Größe unerlässlich. Es bildet die Grundlage für die ordnungsgemäße Finanzverwaltung, erleichtert den Zahlungsverkehr und stärkt das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken. Für UG und GmbH ist ein separates Geschäftskonto nicht nur empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben.
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Wichtige Merkmale der Geschäftskonten für GmbH und UG:
- Persönliche deutsche IBAN, notwendig für die Einlage des Stammkapitals und Geschäftstransaktionen,
- Virutelle und physische Visa-Karten für effektives Ausgabenmanagement,
- Multi-User-Zugänge, zugeschnitten auf die Anforderungen der Unternehmensführung,
- Möglichkeit zur Verwaltung mehrerer Konten und Unterkonten zur transparenten Abbildung verschiedener Projekte oder Beteiligter,
- Nahtlose Integration mit Buchhaltungs- und Zahlungssystemen zur Vereinfachung der Finanzübersicht,
- Echtzeit-SEPA-Überweisungen und Cashback-Programme in ausgewählten Tarifen,
- Flexible Tarifstufen, die an Größe und Entwicklungsstand des Unternehmens angepasst sind.
Kriterien zur Auswahl des richtigen Geschäftskontos
Bei der Entscheidung für ein Geschäftskonto sollten Gründer und Unternehmer folgende Aspekte berücksichtigen:
- Kosten und Gebühren: Monatliche Kontoführungsgebühren, Transaktionskosten und zusätzliche Services im Überblick.
- Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Bedienung und digitaler Zugriff via App oder Webportal.
- Kundensupport: Erreichbarkeit und Qualität des Service, idealerweise mit persönlicher Beratung.
- Sicherheit: SSL-Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung und weitere Sicherheitsfeatures.
- Integration: Kompatibilität mit Buchhaltungssoftware und anderen Finanztools.
- Zusatzleistungen: Angebote wie Kreditkarten, Multi-User-Zugänge oder Ausgabenmanagement.
Durch die Berücksichtigung dieser Kriterien finden Sie ein Geschäftskonto, das optimal zu den Anforderungen Ihrer UG oder GmbH passt und das tägliche Finanzmanagement deutlich erleichtert.
Fazit und Empfehlung
Die Wahl zwischen UG und GmbH hängt vor allem von Ihren individuellen Bedürfnissen, finanziellen Möglichkeiten und Zielen als Gründer ab. Während beide Rechtsformen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, unterscheiden sie sich in einigen zentralen Punkten, die Sie sorgfältig abwägen sollten.
Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede:
- Die UG erlaubt den kostengünstigen Einstieg mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro, ist aber verpflichtet, 25% des Jahresgewinns zurückzulegen.
- Die GmbH erfordert ein höheres Mindestkapital von 25.000 Euro, genießt dafür aber eine bessere Bonität und ein höheres Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern.
- Die GmbH bietet mehr Flexibilität bei der Gewinnverteilung und ermöglicht Sachgründungen, während die UG ausschließlich mit Bareinlagen gegründet werden kann.
- Beide Gesellschaften schränken die private Haftung ein, jedoch besteht bei Pflichtverletzungen die Möglichkeit der Durchgriffshaftung.
Empfehlung für Gründer
Wenn Sie mit geringem Kapital starten möchten oder noch keine hohen finanziellen Reserven haben, ist die UG eine attraktive und pragmatische Gründungsform. Sobald sich Ihr Unternehmen stabilisiert hat und das Kapital ausreichend angewachsen ist, empfiehlt sich die Umwandlung in eine GmbH, um von deren Vorteilen in Bonität und Reputation zu profitieren.
Professionelle Beratung nutzen
Die Entscheidung für die optimale Rechtsform ist ein wichtiger Schritt, der langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hat. Daher empfehlen wir, frühzeitig eine professionelle Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wahl individuell zu Ihrer Geschäftsidee und Ihrer Situation passt und Sie optimal aufgestellt sind.
FAQ
Wer kann eine UG bzw. GmbH gründen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person eine UG oder GmbH gründen, auch Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland.
Wie hoch ist das Mindestkapital für UG und GmbH?
Das Mindeststammkapital bei der GmbH beträgt 25.000 Euro, bei der UG kann die Gründung schon ab 1 Euro erfolgen.
Muss ich als Gesellschafter persönlich haften?
Nein, bei beiden Gesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung besteht nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Pflichtverletzungen.
Kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden?
Ja. Sobald die UG Rücklagen gebildet hat und das Kapital 25.000 Euro erreicht, ist eine Umwandlung möglich.
Welche Rechtsform ist besser für Start-ups?
Für Gründer mit geringem Kapital ist die UG meist die bessere Wahl, während die GmbH für etablierte Unternehmen mit größerem Kapitalvolumen besser geeignet ist.
Brauche ich ein Geschäftskonto für meine UG oder GmbH?
Ja, ein separates Geschäftskonto ist für die ordnungsgemäße Finanzverwaltung unerlässlich und oft gesetzlich vorgeschrieben.
Wie aufwendig ist die Buchhaltung bei UG und GmbH?
Beide Gesellschaften sind zur doppelten Buchführung und Jahresabschlusserstellung verpflichtet, der Aufwand ist vergleichbar.
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