UG oder GmbH? Vergleich der Rechtsformen
Zusammenfassung
Die Wahl der passenden Rechtsform legt fest, wie flexibel, finanzierbar und glaubwürdig ein Unternehmen von Anfang an aufgestellt ist. Gerade für Gründende in Deutschland stellt sich häufig die Frage: Soll ich eine UG (Unternehmergesellschaft,haftungsbeschränkt) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen?
Beide Gesellschaftsformen sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und schützen dein Privatvermögen. Allerdings unterscheiden sie sich insbesondere in den Anforderungen an das Stammkapital, in den Gründungskosten sowie in ihrer Außenwirkung und Bonität.
In diesem Artikel vergleichen wir die beiden Kapitalgesellschaften UG (haftungsbeschränkt) und GmbH aus rechtlicher, finanzieller und praktischer Sicht für Gründer:innen in Deutschland.
Was ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten und am weitesten verbreiteten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft mit eigener juristischer Persönlichkeit. Dies bedeutet, dass die GmbH als eigene Rechtsperson auftritt: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Rechtliche Einordnung
Die GmbH ist nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt und zählt zu den sogenannten Kapitalgesellschaften. Ihre Gesellschafter:innen haften grundsätzlich nur mit ihrem eingezahlten Stammkapital, nicht mit ihrem Privatvermögen. Damit bietet die GmbH eine Haftungsbeschränkung, die für viele Unternehmen besonders attraktiv ist.
Mindestkapital und Haftung
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro notwendig. Von diesem Betrag müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden, bevor die GmbH ins Handelsregister eingetragen wird. Die Haftung der Gesellschafter:innen ist auf dieses Kapital beschränkt, was das persönliche Risiko gegenüber Gläubiger:innen begrenzt.
Vorteile der GmbH
Hohe Reputation und Vertrauen: Durch das Mindestkapital gilt die GmbH als solide und vertrauenswürdige Rechtsform bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
Klare Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und sind nicht persönlich für Verbindlichkeiten verantwortlich.
Flexible Unternehmensstruktur: Die GmbH kann von einzelnen oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in der Satzung.
Rechtliche und steuerliche Klarheit: Als eigenständige juristische Person unterliegt die GmbH klaren gesetzlichen Vorschriften und Steuerregelungen, die Sicherheit bieten.
Was ist eine UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, ist eine Sonderform der GmbH und gehört wie diese zu den Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Die UG wurde 2008 eingeführt, um vor allem Gründerinnen und Gründern mit geringem Startkapital einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die Unternehmensgründung zu ermöglichen.
Definition und Besonderheiten
Die UG ist eine eigenständige juristische Person, die ähnlich wie die GmbH von den GesellschafterInnen haftungsbeschränkt geführt wird. Das heißt, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und das Privatvermögen bleibt geschützt. Für die Gründung ist eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Mindestkapital bei der UG
Der wesentliche Vorteil der UG ist das geringere Mindeststammkapital, das bereits ab 1 Euro möglich ist. Dies macht die UG besonders attraktiv für Start-ups und kleine Unternehmen, die noch nicht die finanziellen Mittel für ein volles GmbH-Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen können. Allerdings besteht eine gesetzliche Pflicht, mindestens 25% des Jahresüberschusses als Rücklage im Unternehmen zu halten, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Warum wird die UG oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet?
Da die UG dieselben gesetzlichen Regelungen wie die GmbH unterliegt, sich jedoch durch das geringe Mindestkapital unterscheidet, wird sie häufig als Mini-GmbH bezeichnet. Diese Bezeichnung verdeutlicht die Ähnlichkeit in der Haftungsbeschränkung und Struktur, weist aber auch auf die niedrigere Kapitalanforderung hin, was die UG zu einer beliebten Wahl für Gründende mit begrenztem Startkapital macht.
Wesentliche Unterschiede zwischen UG und GmbH
Bei der Wahl zwischen einer Unternehmergesellschaft (UG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Mindestkapital, Gründungskosten, Bonität, Haftungsrisiken, Sachgründung, Rücklagenpflicht sowie Verwaltungsaufwand und Buchhaltung erläutert.
Mindestkapital und Gründungskosten
Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden, was die Gründungskosten deutlich senkt. Aufgrund des geringeren Kapitals sind die Gründungskosten bei der UG insgesamt niedriger, auch dank eines vereinfachten Gründungsverfahrens.
Bonität und Image
Aufgrund des höheren Stammkapitals genießt die GmbH eine bessere Bonität und ein höheres Ansehen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren. Eine UG wird mitunter als weniger kreditwürdig wahrgenommen, was sich auf Finanzierungs- und Geschäftsbeziehungen auswirken kann.
Haftungsrisiken (inkl. Durchgriffshaftung)
Beide Gesellschaften bieten grundsätzlich eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Trotzdem kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen von Gesellschafter:innen eintreten (z.B. bei Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung).
Möglichkeit zur Sachgründung
Die GmbH erlaubt die Sachgründung, also die Einbringung von Sacheinlagen wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeugen als Kapital. Die UG bietet diese Möglichkeit nicht; das Stammkapital muss vollständig in bar auf das Geschäftskonto eingezahlt werden.
Rücklagenpflicht bei der UG
Die UG ist verpflichtet, mindestens 25% des Jahresüberschusses als Rücklage im Unternehmen zu belassen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Regelung dient dazu, die Eigenkapitalbasis zu stärken und die UG später in eine GmbH umwandeln zu können.
Verwaltungsaufwand und Buchhaltung
Bei beiden Gesellschaftsformen besteht eine Pflicht zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses. Der organisatorische Aufwand ist in der Regel vergleichbar, wobei die UG durch ihr geringeres Kapital tendenziell einfacher zu handhaben sein kann.
UG vs. GmbH – Überblick der wichtigsten Kriterien im Vergleich
| Kriterium | UG (Unternehmergesellschaft) | GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 1 Euro | 25.000 Euro |
| Haftung | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen; Durchgriffshaftung möglich | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen; Durchgriffshaftung möglich |
| Gründungskosten | Niedrigere Kosten, vereinfachtes Verfahren | Höhere Kosten, aufwendiger Gründungsprozess |
| Rücklagenpflicht | Pflicht zur Rücklagenbildung (25% des Gewinns) | Keine Pflicht zur Rücklagenbildung |
| Sachgründung (Einbringung von Sacheinlagen als Kapital) | Nicht möglich | Möglich |
| Bonität und Reputation | Geringer, da geringeres Kapital; häufig als „Mini-GmbH“ wahrgenommen | Höher; stärkeres Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern |
| Gewinnverteilung | Eingeschränkt bis Rücklagengebildet wurden | Flexibel, volle Ausschüttung möglich |
| Umwandlung in andere Rechtsform | Umwandlung in GmbH bei Kapitalerhöhung möglich | Umwandlung in andere Gesellschaftsformen (AG, GmbH & Co KG etc) möglich |
| Buchhaltung | Pflicht zur doppelten Buchführung | Pflicht zur doppelten Buchführung |
| Geschäftskonto | Erforderlich | Erforderlich |
| Geeignet für | Gründende mit begrenztem Startkapital | Etablierte Unternehmen, Investor:innen |
Wann ist welche Rechtsform sinnvoll?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen, Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Sowohl die Unternehmergesellschaft (UG) als auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bieten Vorteile, die je nach Unternehmensphase und Planung unterschiedlich ins Gewicht fallen.
UG: Die kostengünstige Alternative für Gründende mit geringem Startkapital
Für Gründerinnn und Gründer, die nur über begrenztes Kapital verfügen, ist die UG oft die erste Wahl. Mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro lässt sich die UG relativ einfach und kostengünstig gründen. Sie ermöglicht Jungunternehmer:innen den Einstieg in die Unternehmenswelt mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform, die den eigenen Privatbereich schützt. Die Rücklagenpflicht sorgt zudem für eine stetige Kapitalbildung, damit die UG langfristig in eine GmbH umgewandelt werden kann.
GmbH: Für größere Unternehmen und Investor:innen die bevorzugte Rechtsform
Unternehmen, die eine höhere Bonität benötigen, mehr Vertrauen bei Banken und Geschäftspartner:innen genießen wollen oder größere Investitionen planen, sollten eine GmbH gründen. Das Mindestkapital von 25.000 Euro bringt mehr Seriosität und erleichtert die Kreditvergabe sowie Verhandlungen mit Investor:innen. Die GmbH bietet zudem flexible Gestaltungsmöglichkeiten in der Geschäftsstruktur und gilt als sehr etabliert in der deutschen Wirtschaft.
Umwandlungsmöglichkeiten von UG in GmbH
Eine einzigartige Stärke der UG liegt in der Umwandlungsmöglichkeit in eine GmbH. Sobald die UG ausreichende Gewinne als Rücklagen gebildet und das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat, können die Gesellschafter:innen die UG in eine GmbH umwandeln. Dieser Schritt verbindet die Vorteile beider Rechtsformen: den günstigen Einstieg über die UG und die späteren Vorteile der GmbH hinsichtlich Reputation und Bonität.
Geschäftskonto für UG und GmbH
Ein passendes Geschäftskonto erleichtert den Alltag von Anfang an – von der Einzahlung des Stammkapitals bis zur laufenden Buchhaltung. Es bildet die Grundlage für die ordnungsgemäße Finanzverwaltung, erleichtert den Zahlungsverkehr und stärkt das Vertrauen bei Geschäftspartner:innen und Banken. Für UG und GmbH ist ein separates Geschäftskonto nicht nur empfehlenswert, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
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Kriterien zur Auswahl des richtigen Geschäftskontos
Bei der Entscheidung für ein Geschäftskonto sollten Gründende und Unternehmende folgende Aspekte berücksichtigen:
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Durch die Berücksichtigung dieser Kriterien findest du das Geschäftskonto, das optimal zu den Anforderungen deiner UG oder GmbH passt und das tägliche Finanzmanagement deutlich erleichtert.
Fazit und Empfehlung
Ob UG oder GmbH sinnvoller ist, hängt vor allem davon ab, wie viel Kapital verfügbar ist, wie schnell das Unternehmen wachsen soll und welche Außenwirkung benötigt wird. Während beide Rechtsformen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, unterscheiden sie sich in einigen zentralen Punkten, die du sorgfältig abwägen solltest.
Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede:
- UG erlaubt kostengünstigen Einstieg (Mindeststammkapital 1 Euro), verpflichtet aber, 25% des Jahresgewinns zurückzulegen
- GmbH erfordert Mindestkapital von 25.000 Euro, dafür bessere Bonität und höheres Ansehen
- GmbH bietet mehr Flexibilität bei der Gewinnverteilung, ermöglicht Sachgründungen
- UG kann ausschließlich mit Bareinlagen gegründet werden
- beide Gesellschaften schränken private Haftung ein, bei Pflichtverletzungen besteht Möglichkeit der Durchgriffshaftung
Empfehlung für Gründende
Wenn du mit geringem Kapital starten möchtest oder noch keine finanziellen Reserven hast, ist die UG eine attraktive und pragmatische Gründungsform. Sobald sich dein Unternehmen stabilisiert hat und das Kapital ausreichend angewachsen ist, empfiehlt sich die Umwandlung in eine GmbH, um von deren Vorteilen in Bonität und Reputation zu profitieren.
Professionelle Beratung nutzen
Die Entscheidung für die optimale Rechtsform ist ein wichtiger Schritt, der langfristige Auswirkungen auf dein Unternehmen hat. Gerade bei Wachstum, Finanzierung oder mehreren Beteiligten kann eine steuerliche oder rechtliche Beratung helfen, spätere Umstellungen zu vermeiden. So stellst du sicher, dass deine Wahl perfekt zu deiner Geschäftsidee und individuellen Situation passt.
Häufig gestellte Fragen zur UG und GmbH
Wer kann eine UG bzw. GmbH gründen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person eine UG oder GmbH gründen. Auch ausländische Gründer:innen ohne Wohnsitz in Deutschland können eine UG oder GmbH errichten, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In der Praxis empfiehlt sich eine rechtliche oder steuerliche Beratung, insbesondere bei internationalen Gründungsteams.
Wie hoch ist das Mindestkapital für UG und GmbH?
Das Mindeststammkapital bei der GmbH beträgt 25.000 Euro, bei der UG kann die Gründung schon ab 1 Euro erfolgen. Bei der GmbH müssen mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden. Die UG ist verpflichtet, 25 % ihres Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden, bis das Kapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Muss ich als Gesellschafter:in persönlich haften?
Nein, bei beiden Gesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung kann jedoch in Ausnahmefällen entstehen, z.B. bei Pflichtverletzungen.
Kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden?
Ja. Sobald die UG Rücklagen in Höhe von 25.000 Euro erreicht, ist eine Umwandlung möglich. Viele Gründende nutzen die UG bewusst als kostengünstigen Einstieg mit dem Ziel, später zur GmbH zu wechseln.
Welche Rechtsform ist am besten für Start-ups in der Anfangsphase geeignet?
Das hängt vom verfügbaren Startkapital und den Wachstumszielen ab. Für Start-ups mit geringem Kapital ist die UG oft der pragmatischere Einstieg. Wer früh Investor:innen überzeugen oder eine hohe Außenwirkung erzielen möchte, entscheidet sich häufig direkt für eine GmbH.
Brauche ich ein Geschäftskonto für meine UG oder GmbH?
Ja, ein separates Geschäftskonto ist für UGs und GmbHs gesetzlich vorgeschrieben. Als Kapitalgesellschaften sind UG und GmbH verpflichtet, geschäftliche und private Finanzen strikt zu trennen. Ein digitales Geschäftskonto erleichtert dabei Zahlungsverkehr, Buchhaltung und Zusammenarbeit mit Steuerbüros – insbesondere bei wachsenden Teams.
Wie aufwändig ist die Buchhaltung bei UG und GmbH?
Der Buchhaltungsaufwand ist bei UG und GmbH vergleichbar. Beide Gesellschaftsformen unterliegen der doppelten Buchführung und müssen einen Jahresabschluss erstellen. Digitale Geschäftskonten und Buchhaltungstools können den Aufwand deutlich reduzieren.
Soll ich direkt eine GmbH gründen oder mit einer UG starten?
Für viele Gründer:innen ist die UG ein sinnvoller Einstieg, die GmbH die langfristige Zielstruktur. Wer mit wenig Kapital startet, kann mit einer UG flexibel gründen und später in eine GmbH umwandeln. Wer von Anfang an eine hohe Bonität und Außenwirkung benötigt, sollte direkt eine GmbH in Betracht ziehen.
Welches Geschäftskonto eignet sich für UG und GmbH?
Ein digitales Geschäftskonto mit Zugriff fürs Team, Verknüpfungen zu Buchhaltungstools und einem Tarif, der einfach anzupassen ist, eignet sich besonders gut. Für UG und GmbH sind Funktionen wie getrennte Unterkonten, Karten für Mitarbeitende und eine einfache Anbindung an Steuer- und Buchhaltungstools entscheidend. Lösungen wie Vivid lassen sich flexibel an die Unternehmensgröße anpassen – vom Start bis zum Wachstum.
Unterscheiden sich UG und GmbH steuerlich?
Nein, steuerlich werden UG und GmbH gleich behandelt. Beide unterliegen der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Unterschiede ergeben sich vor allem aus der Kapitalausstattung und nicht aus der steuerlichen Behandlung.
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