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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH hat ihren Hauptsitz in Aachen, DE.
Zweck des Unternehmens ist die Beratung, Betreuung und Unterstützung von hörbehinderten und anderen behinderten Menschen. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung eines Dienstleistungszentrums zum Wohle dieser Personen. Im Dienstleistungszentrum befinden sich zur Zeit: - die Beratungsstelle für Hörgeschädigte - das Büro Soforthilfe für Hörgeschädigte - eine Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdolmetscher - der Intergrationsfachdienst Berufsvorbereitung - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für gehörlose Menschen - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für schwerhörige Menschen - der Integrationsfachdienst Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen mit dem Schwerpunkt "hörbehinderte Menschen" Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen gründen oder weitere Aufgaben übernehmen, soweit sie der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Sie darf mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist im Rahmen ihrer in Abs. 1 und 2 genannten Tätigkeitsfelder berechtigt, Dienstleistungen für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. in Aachen verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine Mittel aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen bedacht werden.
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, mit Fokus auf Zweck des Unternehmens ist die Beratung, Betreuung und Unterstützung von hörbehinderten und anderen behinderten Menschen. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung eines Dienstleistungszentrums zum Wohle dieser Personen. Im Dienstleistungszentrum befinden sich zur Zeit: - die Beratungsstelle für Hörgeschädigte - das Büro Soforthilfe für Hörgeschädigte - eine Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdolmetscher - der Intergrationsfachdienst Berufsvorbereitung - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für gehörlose Menschen - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für schwerhörige Menschen - der Integrationsfachdienst Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen mit dem Schwerpunkt "hörbehinderte Menschen" Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen gründen oder weitere Aufgaben übernehmen, soweit sie der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Sie darf mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist im Rahmen ihrer in Abs. 1 und 2 genannten Tätigkeitsfelder berechtigt, Dienstleistungen für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. in Aachen verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine Mittel aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen bedacht werden., ist in Aachen, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Talbotstraße 13, 52068. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Aachen und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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