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Förderung der Jugendhilfe (z.B. Resozialisierungsmaßnahmen für Straßen- und Slum-Kinder, Verbesserung der Ausbildungssituation für Kinder und Jugendliche, Förderung von Ernährungsprogrammen oder der medizinischen Versorgung in notleidenden Regionen); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (z.B. Förderung von Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten für Berufsausbildung sowie Stipendien für Studierende); Förderung von Kunst und Kultur (z.B. Förderung von künstlerischen Ausbildungsstätten, Musikschulen, Musik-Festivals oder Ausstellungen); Förderung internationaler Gesinnung (z.B. internationaler Schul- oder Studienaustausch, Förderung freiwilliger Helfer bei internationalen Hilfsprojekten, Förderung internationaler Jugendbegegnungen wie z.B. internationaler Jugendorchester); Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (durch finanzielle Unterstützung); Die Gesellschaft wird auch als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr.1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zweckgebunden für insbesondere Förderung von Kindern, Jugendlichen auf der ganzen Welt weiter. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch finanzielle und ideelle Unterstützung von Initiativen und Institutionen auf der ganzen Welt, die sich der Verbesserung der Lebens- und Ausbildungsqualität von Kindern und jungen Menschen verschrieben haben. Dabei kann das Unternehmen sowohl bestehende Institutionen oder Initiativen unterstützen, insofern diese inländische steuerbegünstigte Körperschaften oder ausländische gemeinnützig tätige Körperschaften sind, als auch eigene Projekte initiieren und durchführen. Dabei bedient sich die Gesellschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch weisungsgebundenen und rechenschaftspflichtigen Hilfspersonen i.S. von § 57 AO. Die Gesellschaft darf auch Zuschüsse geben für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
ARTISTS FOR A BETTER FUTURE gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), mit Fokus auf Förderung der Jugendhilfe (z.B. Resozialisierungsmaßnahmen für Straßen- und Slum-Kinder, Verbesserung der Ausbildungssituation für Kinder und Jugendliche, Förderung von Ernährungsprogrammen oder der medizinischen Versorgung in notleidenden Regionen); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (z.B. Förderung von Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten für Berufsausbildung sowie Stipendien für Studierende); Förderung von Kunst und Kultur (z.B. Förderung von künstlerischen Ausbildungsstätten, Musikschulen, Musik-Festivals oder Ausstellungen); Förderung internationaler Gesinnung (z.B. internationaler Schul- oder Studienaustausch, Förderung freiwilliger Helfer bei internationalen Hilfsprojekten, Förderung internationaler Jugendbegegnungen wie z.B. internationaler Jugendorchester); Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (durch finanzielle Unterstützung); Die Gesellschaft wird auch als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr.1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zweckgebunden für insbesondere Förderung von Kindern, Jugendlichen auf der ganzen Welt weiter. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch finanzielle und ideelle Unterstützung von Initiativen und Institutionen auf der ganzen Welt, die sich der Verbesserung der Lebens- und Ausbildungsqualität von Kindern und jungen Menschen verschrieben haben. Dabei kann das Unternehmen sowohl bestehende Institutionen oder Initiativen unterstützen, insofern diese inländische steuerbegünstigte Körperschaften oder ausländische gemeinnützig tätige Körperschaften sind, als auch eigene Projekte initiieren und durchführen. Dabei bedient sich die Gesellschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch weisungsgebundenen und rechenschaftspflichtigen Hilfspersonen i.S. von § 57 AO. Die Gesellschaft darf auch Zuschüsse geben für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.. Mit einem registrierten Kapital von 1.000,00 EUR hat ARTISTS FOR A BETTER FUTURE gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine solide Basis für Wachstum in internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über ARTISTS FOR A BETTER FUTURE gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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