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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH hat ihren Hauptsitz in Essen, DE.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen, Wohnformen und Diensten der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft dient der Förderung, der Behandlung, Pflege, Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: - das "Johannes-Böttcher-Haus", - das "Haus Rüselstraße", - das "Haus Baasstraße", - das "Wilhelm-Becker-Haus". 4. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen), die Beschaffung und Zurverfügungsstellung von Wohnraum, insbesondere an ältere, kranke, behinderte sowie sozialschwache Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. 5. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch die Schaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Förder-, Betreuungs-, Beratungs-, Präventions- und Unterstüzungsangeboten sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters im sozialen Bereich verwirklichen sowie Werkstätten und Integrationsbetriebe für Menschen mit Behinderungen errichten, unterhalten und betreiben und mit Leistungen versorgen sowie neue Wohn- und Unterstützungsformen entwickeln und betreiben. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AiD gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen des § 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmässige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bringdienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungsleistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, mit Fokus auf 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen, Wohnformen und Diensten der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft dient der Förderung, der Behandlung, Pflege, Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: - das "Johannes-Böttcher-Haus", - das "Haus Rüselstraße", - das "Haus Baasstraße", - das "Wilhelm-Becker-Haus". 4. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen), die Beschaffung und Zurverfügungsstellung von Wohnraum, insbesondere an ältere, kranke, behinderte sowie sozialschwache Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. 5. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch die Schaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Förder-, Betreuungs-, Beratungs-, Präventions- und Unterstüzungsangeboten sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters im sozialen Bereich verwirklichen sowie Werkstätten und Integrationsbetriebe für Menschen mit Behinderungen errichten, unterhalten und betreiben und mit Leistungen versorgen sowie neue Wohn- und Unterstützungsformen entwickeln und betreiben. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AiD gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körperschaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen des § 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmässige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bringdienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungsleistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden., ist in Essen, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bergerhauser Str. 17, 45136. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Essen und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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