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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Fulda, DE.
(1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu gründen oder zu erwerben, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist; gleichartig im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bürogemeinschaften und Kooperationen einzugehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.
G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf (1) Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu gründen oder zu erwerben, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist; gleichartig im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und Gesellschaften, auf die das Berufsrecht der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bürogemeinschaften und Kooperationen einzugehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist., ist in Fulda, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Heinrichstraße 17/19, 36037. Mit einem registrierten Kapital von 50.000,00 EUR hat G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Fulda und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über G+M Steuerberatung Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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