Unternehmensformen in Deutschland: Dein Guide für die richtige Wahl

Lena Müller02 Juni 2025
Letzte Aktualisierung am09 September 2025
Unternehmensformen in Deutschland

Die Wahl der Rechtsform ist ein Meilenstein für jedes Business. Sie entscheidet, wie du haftest, wie flexibel du bist und wie dein Unternehmen nach außen wirkt. Damit du sicher und selbstbewusst starten kannst, findest du hier alle wichtigen Unternehmensformen im Überblick – verständlich, praxisnah und auf den Punkt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Unternehmensform?
  2. Die wichtigsten Unternehmensformen im Überblick
  3. Rechtsformen zur Gründung eines Einzelunternehmens
  4. Rechtsformen zur Gründung einer Personengesellschaft
  5. Rechtsformen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft
  6. Pro und Contra der wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen
  7. FAQ

Was ist eine Rechtsform von Unternehmen?

Mit der Rechtsform wird die rechtliche Basis für dein Business geschaffen. Sie bestimmt, wie viele Menschen beteiligt sind, wie du haftest, wie viel Startkapital nötig ist und welche Steuern anfallen. Deshalb ist sie eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung.

Im Alltag werden die Begriffe Rechtsform und Unternehmensform oft synonym verwendet. Beide bezeichnen die rechtliche Gestaltung deines Unternehmens. Manchmal wird auch der Begriff Gesellschaftsform genutzt, besonders wenn es um Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern geht, also Teamgründungen. Wichtig ist, dass sich alle diese Begriffe auf die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen beziehen, unter denen ein Unternehmen operiert.

Die wichtigsten Unternehmensformen im Überblick

In Deutschland gibt es drei Haupttypen

  • Einzelunternehmen: für Solo-Gründer:innen, unkompliziert, schnell gegründet. 
  • Personengesellschaften: für Teams, z. B. GbR, OHG, KG – ideal, wenn ihr gemeinsam Verantwortung übernehmt. 
  • Kapitalgesellschaften: für größere Pläne, mit Haftungsbeschränkung, z. B. GmbH, UG, AG, SE. 

Zusätzlich gibt es hybride Gesellschaftsformen wie die GmbH & Co. KG sowie spezielle Varianten wie die KGaA oder SE.

Unternehmensform Gewerblich oder freiberuflich Haftung Mindest­kapital Steuern Geeignet für Gründungsprozess (kurz)
Einzelunternehmen Gewerblich oder freiberuflich Unbeschränkt (inkl. Privatvermögen) Keines Einkommensteuer Solo-Gründer:innen, Freiberufler Anmeldung beim Gewerbeamt, meist keine notarielle Beurkundung, einfache Registrierung
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Gewerblich oder freiberuflich Gesamtschuldnerisch, unbeschränkt Keines Einkommensteuer Teams, Projekte, Freie Berufe Abschluss Gesellschaftsvertrag, keine Eintragung
OHG (Offene Handelsgesellschaft) Gewerblich Unbeschränkt, persönlich Keines Einkommensteuer Handelsunternehmen mit Partnern Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister
KG (Kommanditgesellschaft) Gewerblich Komplementär haftet voll, Kommanditist beschränkt Keines Einkommen- und Körperschaftsteuer Familienbetriebe, Kapitalgeber Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag, mind. ein Komplementär und ein Kommanditist
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gewerblich Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen 25.000 € Körperschaftsteuer Start-ups, KMU, Investoren Notarielle Beurkundung der Satzung, Kapitalaufbringung, Handelsregistereintrag
UG (haftungsbeschränkt) Gewerblich Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Ab 1 € Körperschaftsteuer Günstige Gründung mit Haftungsschutz Notarielle Beurkundung, Kapitalaufbringung, Handelsregistereintrag
Ein-Personen-GmbH Gewerblich Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen 25.000 € Körperschaftsteuer Einzelgründer mit Haftungsschutz Notarielle Beurkundung, Kapitalaufbringung, Handelsregistereintrag
Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) Gewerblich Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Ab 1 € Körperschaftsteuer Einzelgründer mit kleinem Kapital Notarielle Beurkundung, Kapitalaufbringung, Handelsregistereintrag
AG (Aktiengesellschaft) Gewerblich Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen 50.000 € Körperschaftsteuer Große Unternehmen, Börsengänge Notarielle Beurkundung, Aufsichtsrat/Vorstand, Kapital einzahlen, Handelsregistereintrag
KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) Gewerblich Komplementär unbeschränkt, Kommanditaktionäre beschränkt 50.000 € Einkommen- und Körperschaftsteuer Familienunternehmen, Kapitalgeber Kombination aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintrag
GmbH & Co. KG Gewerblich GmbH haftet beschränkt, Kommanditisten auch 25.000 € (GmbH) Einkommen- und Körperschaftsteuer Familienunternehmen, Holdings GmbH-Gründung plus KG-Eintragung im Handelsregister
PartG (Partnerschaftsgesellschaft) Freiberuflich Gesamtschuldnerisch (oft Berufshaftpflicht) Keines Einkommensteuer Freiberufler, Team- oder Partnerschaft Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Partnerschaftsregister (optional je nach Bundesland)
PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) Freiberuflich Haftung auf Versicherungsumfang beschränkt Keines Einkommensteuer Freiberufler mit Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvertrag, Partnerschaftsregistereintragung, Berufshaftpflichtversicherung

* Einkommensteuer wird von natürlichen Personen gezahlt, also zum Beispiel von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen von Personengesellschaften. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen und kann bis zu etwa 45% betragen.

Körperschaftsteuer zahlen juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG). Sie beträgt fest 15% vom Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt ca. 15,8%. Diese Steuer wird auf Ebene der Gesellschaft bezahlt. Ausschüttungen an Gesellschafter:innen können zusätzlich besteuert werden.

* Gewerblich sind Unternehmen, die zum Beispiel Handel, Produktion oder Dienstleistungen anbieten. Sie müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und sind gewerbesteuerpflichtig. Außerdem gelten für sie oft strengere Buchführungs- und Steuerpflichten.

Freiberuflich sind Tätigkeiten, die persönliches Fachwissen und besondere Qualifikationen erfordern, wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler oder Steuerberater. Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt melden und sind von der Gewerbesteuer befreit. Die steuerlichen und formalen Anforderungen sind hier meist einfacher als bei gewerblichen Unternehmen.

Rechtsformen zur Gründung eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne natürliche Person alleiniger Inhaber und Entscheidungsträger ist. Im Fokus steht hier die maximale persönliche Kontrolle und Flexibilität ohne formale Gründungshürden oder vorgeschriebene Kapitalvorgaben. Alle Rechte, Pflichten und Risiken konzentrieren sich auf eine einzelne Person. 

Die Haftung des Inhabers ist unbeschränkt, das heißt, er haftet auch mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Diese Form eignet sich besonders für Gründerinnen und Gründer, die selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten wollen, ohne Partner oder komplexe Gesellschaftsstrukturen, etwa Freiberufler, kleine Gewerbetreibende oder Solo-Selbstständige.

Typische Einzelunternehmensformen:

  • Einzelunternehmen
  • Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Einzelunternehmen

Diese Rechtsform ist die unkomplizierteste und schnellste Gründungsmöglichkeit, bei der keine Kapitalvorgaben bestehen. Der/ die Inhaber:in haftet persönlich und unbeschränkt mit dem gesamten Privat- sowie Geschäftsvermögen. Vorteile: niedrige Gründungskosten, einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Nachteile sind die volle persönliche Haftung und schwierige Kapitalbeschaffung.

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Dies ist ein Einzelunternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist. Es gelten handelsrechtliche Pflichten und die Haftung bleibt unbeschränkt. Der Status „Kaufmann“ bringt mehr Geschäftstransparenz und Seriosität, aber auch mehr Formalitäten mit sich.

Alternative Rechtsformen zum Einzelunternehmen

Wenn man ein Einzelunternehmen starten möchte, ist die persönliche Haftung ein wichtiger Punkt. Im klassischen Einzelunternehmen haftet der Gründer oder die Gründerin mit dem gesamten Privatvermögen für alle Schulden und Verpflichtungen des Betriebs. Diese unbeschränkte Haftung kann insbesondere bei größeren Risiken problematisch sein.

Um das Haftungsrisiko zu begrenzen, gibt es Alternativen in Form von Kapitalgesellschaften, die auch von nur einer Person gegründet werden können:

  • Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt): Eine vereinfachte Variante der GmbH, die bereits ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann. Sie bietet Haftungsbeschränkung, da die Gesellschaft als eigene juristische Person auftritt und somit das private Vermögen geschützt ist.
  • Ein-Personen-GmbH: Ähnlich der UG, aber mit höheren Anforderungen an das Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Diese Rechtsform verbindet die Vorteile des Einzelunternehmens mit einer Haftungsbeschränkung.
  • Ein-Personen-AG: Diese Form erfordert ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro und bringt neben der Haftungsbeschränkung auch umfangreichere Gründungs- und Verwaltungspflichten mit sich, die mit höheren Kosten verbunden sind.

Diese Optionen sind besonders relevant für Einzelgründerinnen und -gründer, die das persönliche Risiko reduzieren möchten und bereit sind, die organisatorischen Anforderungen einer Kapitalgesellschaft zu erfüllen.

Rechtsformen zur Gründung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein wirtschaftliches oder anderes Ziel zu verfolgen. Dabei stehen nicht das Kapital, sondern die persönliche Zusammenarbeit, das Vertrauen und die gemeinsame Verantwortung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Vordergrund. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und ohne Einschränkungen – also auch mit ihrem privaten Geld. Die Gründung ist dabei ziemlich unkompliziert, oft reicht schon ein einfacher Vertrag zwischen den Partnern.Diese Rechtsform eignet sich besonders für Gründerteams oder Partner, die aktiv zusammenarbeiten möchten und bereit sind, das unternehmerische Risiko gemeinsam zu tragen. Eine Kapitaleinlage ist meist nicht vorgeschrieben, was eine flexible Gestaltung ermöglicht.

Typische Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR eignet sich als einfache und schnelle Gründung für zwei oder mehr Personen mit gemeinsamem Zweck. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Die GbR ist steuerlich transparent und hat geringe Formalanforderungen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Diese Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei persönlich haftenden Gesellschaftern zur gemeinsamen Führung eines Handelsgewerbes. Sie erfordert eine Eintragung im Handelsregister und doppelte Buchführung.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG teilt Gesellschafter in Komplementäre (voll haftend) und Kommanditisten (Haftung beschränkt auf Einlage). Diese Form eignet sich für Strukturierungen mit Kapitalgebern, die nicht geschäftsführend tätig werden wollen.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Rolle des Komplementärs von einer GmbH übernommen wird. Das bedeutet, dass die Haftung auf das Vermögen der GmbH beschränkt bleibt und somit das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt ist. Die Kommanditisten haften dabei lediglich mit ihrer Einlage. Diese Rechtsform kombiniert die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der flexiblen Kapital- und Beteiligungsstruktur der KG. Besonders bei Familienunternehmen und größeren Betrieben ist die GmbH & Co. KG beliebt, da sie sowohl Sicherheit als auch Gestaltungsspielraum bietet.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Vor allem für Freiberufler:innen gedacht, erlaubt diese Gesellschaft die gemeinsame Berufsausübung bei persönlicher, gesamtschuldnerischer Haftung oft ergänzt durch Berufshaftpflichtversicherungen.

Rechtsformen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, bei denen das eingebrachte Kapital und die Haftungsbeschränkung im Fokus stehen. Gesellschafter:innen haften dabei in der Regel nur mit ihrer Kapitaleinlage. Für die Wahl dieser Rechtsform sind insbesondere wichtig: die Höhe des Mindestkapitals, die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung, das Auftreten am Markt sowie die höheren Formalitäten im Gründungs- und Verwaltungsprozess. Sie sind besonders geeignet für Gründerinnen und Gründer, die Wert auf Haftungsschutz, professionelle Strukturen und Kapitalbeschaffung legen, etwa bei größeren Unternehmen oder wenn Investoren eingebunden werden sollen.

Übersicht der Kapitalgesellschaften:

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist auf größere Unternehmen mit mindestens 50.000 € Grundkapital ausgelegt. Das Kapital ist in Aktien zerlegt, die problemlos übertragen werden können.Die Gesellschaft verfügt über drei Hauptorgane: den Vorstand, der für die Geschäftsführung verantwortlich ist, den Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht, und die Hauptversammlung, in der die Aktionärinnen und Aktionäre wesentliche Entscheidungen treffen. Diese Organe sorgen für eine strukturierte Kontrolle und effiziente Unternehmensführung. Persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH zählt in Deutschland zu den am häufigsten gewählten Kapitalgesellschaften und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Sie bietet Haftungsbeschränkung bei relativ einfacher Struktur und viel Flexibilität, weshalb sie besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt ist.

Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine Mini-GmbH mit Gründung ab 1 € Stammkapital. Sie eignet sich für Gründer:innen mit geringem Kapital. Gewinne müssen teilweise zurückgelegt werden, bis das Kapital der GmbH erreicht ist.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Eine hybride Form, die die Merkmale der Kommanditgesellschaft (KG) mit denen der Aktiengesellschaft (AG) kombiniert. Sie erlaubt eine Trennung zwischen Geschäftsführung (Komplementär, unbeschränkt haftend) und Kapitalgebern (Kommanditaktionären, Haftung beschränkt). Geeignet vor allem für Familienunternehmen mit Investorenstruktur.

Pro und Contra der wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen

Einzelunternehmen

Vorteile:

  • Sehr einfache und schnelle Gründung ohne Mindestkapital
  • Volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit bei der Unternehmensführung
  • Geringer Verwaltungsaufwand und vereinfachte Buchführung möglich
  • Keine Gewinnteilung, der gesamte Gewinn gehört dem Inhaber
  • Steuerliche Vorteile wie der Grundfreibetrag und Umsatzsteuerbefreiung für Kleingewerbe

Nachteile:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, da Kapitalaufnahme schwierig ist
  • Unternehmensimage wirkt weniger professionell als Kapitalgesellschaften
  • Wachstumspotenzial kann begrenzt sein durch finanzielle und personelle Ressourcen

Personengesellschaft

Vorteile:

  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how mehrerer Gesellschafter
  • Flexible und einfache Gründung, meist ohne Mindestkapital
  • Steuerliche Transparenz: Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet
  • Gemeinsame Verantwortung und Entscheidungsfindung, was Synergien schafft
  • Geeignet für enge Zusammenarbeit in Teams und Partnerschaften

Nachteile:

  • Persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
  • Konfliktpotenzial bei Meinungsverschiedenheiten oder Austritt einzelner Partner
  • Eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
  • Verwaltungsaufwand höher als beim Einzelunternehmen, vor allem bei größeren Gesellschaften

Kapitalgesellschaft

Vorteile:

  • Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Schutz des Privatvermögens
  • Erhöhtes Vertrauen bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern durch Kapitalbasis
  • Erleichterte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen oder Aktien
  • Klare Unternehmensstruktur mit festgelegter Geschäftsführung und Kontrollorganen
  • Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Investoren ohne Veränderung der Geschäftsführung

Nachteile:

  • Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten, u. a. Notar- und Registergebühren
  • Strenge gesetzliche Vorschriften, z. B. doppelte Buchführung, Publikationspflichten
  • Mindestkapital vorgeschrieben (z.B. 25.000 Euro bei GmbH, 50.000 Euro bei AG)
  • Größerer bürokratischer Aufwand bei Entscheidungen und Gesellschafterversammlungen

FAQ – Deine wichtigsten Fragen zur Rechtsform

Welche Unternehmensform ist die beste für Gründer:innen?

Die beste Unternehmensform hängt von den persönlichen Zielen und dem vorhandenen Startkapital ab. Einzelunternehmen und die Unternehmergesellschaft (UG) sind ideal für einen schnellen und kostengünstigen Einstieg, denn sie lassen sich unkompliziert gründen und erfordern wenig Kapital. Das Einzelunternehmen bietet volle Kontrolle, bringt aber auch das Risiko der persönlichen, unbeschränkten Haftung mit sich. Die UG verbindet geringe Kapitalanforderungen mit einer Haftungsbeschränkung, hat aber höhere Formalitäten als das Einzelunternehmen und verlangt eine jährliche Rücklagenbildung.

Für Gründer:innen, die mehr Seriosität und bessere Finanzierungsmöglichkeiten anstreben, ist die GmbH die bewährte Wahl. Obwohl für die Gründung einer GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro und ein erhöhter bürokratischer Aufwand erforderlich sind, bietet sie dafür den Vorteil der Haftungsbeschränkung, ein professionelleres Auftreten am Markt sowie bessere Finanzierungsmöglichkeiten bei Investoren und Banken.

Kurz gesagt: Für einen schnellen und einfachen Start eignen sich Einzelunternehmen und UG, während die GmbH vor allem für Wachstum und Kapitalbeschaffung besser geeignet ist.

Worin unterscheiden sich UG und GmbH?

UG und GmbH unterscheiden sich vor allem im Mindeststammkapital: Die UG kann bereits ab 1 Euro gegründet werden, während für die GmbH mindestens 25.000 Euro erforderlich sind. Beide bieten Haftungsbeschränkung, doch bei der UG besteht eine Pflicht, 25% des Jahresgewinns als Rücklage zu bilden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Die GmbH hat von Anfang an mehr finanzielles Standing und Flexibilität bei Formalitäten. Wegen der geringeren Gründungskosten eignet sich die UG gut für Gründer mit wenig Kapital, die GmbH hingegen für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf und Investoreninteresse.

Welche Form ist am einfachsten zu gründen?

Die einfachste Unternehmensform für die Gründung ist das Einzelunternehmen. Es kann schnell und unkompliziert angemeldet werden, meistens reicht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt. Der Gründungsprozess umfasst folgende Schritte: Geschäftsidee erstellen, eventuell ein Geschäftskonto eröffnen, Gewerbe anmelden, Anmeldung beim Finanzamt und bei Bedarf Eintragung ins Handelsregister. Alles zusammen ist unkompliziert, kostengünstig und dauert oft nur wenige Tage.

Welche Form schützt vor privater Haftung?

Die Kapitalgesellschaften GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG schützen das Privatvermögen, denn als Gesellschafter haftest du nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.

GmbH: Mindeststammkapital 25.000 Euro. Du haftest nur mit der GmbH. Ideal für seriöse Unternehmen mit Investor:innen.

UG (haftungsbeschränkt): Mini-GmbH ab 1 Euro Kapital, aber mit Pflicht, 25% der Gewinne als Rücklage zu bilden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Gut für Gründer mit wenig Geld.

AG: Ab 50.000 Euro Grundkapital. Mehr Aufwand, aber sehr vertraut und geeignet für große Firmen und Börsengänge.

GmbH & Co. KG: Die GmbH ist der voll haftende Komplementär, was die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Kombiniert Vorteile von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft.

Ausnahmen: Deine persönliche Haftung kann trotzdem greifen, wenn zum Beispiel

  • du als Geschäftsführer deine Sorgfaltspflichten verletzt,
  • private Bürgschaften eingegangen wurden,
  • oder es zu Insolvenzverschleppung kommt.

Diese Haftungsbeschränkung macht Kapitalgesellschaften besonders attraktiv für Gründer, die ihr persönliches Vermögen schützen wollen und gleichzeitig professionell am Markt auftreten möchten.

Welche Rechtsform ist am günstigsten?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine spezielle Form der GmbH und eignet sich besonders für Gründer, die mit wenig Kapital starten wollen. Sie kann bereits mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das heißt, das private Vermögen der Gesellschafter ist geschützt. Im Gegensatz zur GmbH muss die UG jedes Jahr 25% des Gewinns als Rücklage bilden, bis die Kapitaldecke von 25.000 Euro erreicht ist. Die UG wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten und benötigt zur Gründung eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister. Damit bietet die UG einen guten Einstieg in die haftungsbeschränkte Unternehmensführung bei geringem Startkapital.

Bestes Geschäftskonto 2025

Digitale Registrierung, Sofort-Überweisungen, hohe Zinssätze und alle Finanz-Tools die du brauchst. Wähle ein Konto, das zu deinen Ambitionen passt!

Trustpilot: Hervorragend! | Über 20.000 Bewertungen

bookkeeping