Die GmbH in Deutschland: Voraussetzungen, Vorteile, Pflichten und Kosten

Lena Müller09 Juni 2025
GmbH

Viele Gründer:innen in Deutschland wählen die GmbH, um ihr Business seriös zu führen und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Doch wie läuft die Gründung ab? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Und mit welchen Kosten und Pflichten musst du rechnen? Hier findest du einen praxisnahen, verständlichen Guide – damit du sicher und informiert durchstarten kannst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine GmbH?
  2. Vorteile und Nachteile einer GmbH
  3. Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
  4. Schritt-für-Schritt: GmbH gründen
  5. Kosten der GmbH-Gründung
  6. Pflichten und Haftung
  7. Sonderformen und Alternativen zur klassischen GmbH
  8. Fazit: Lohnt sich die GmbH für dich?
  9. Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und bietet dir als Gründer:in einen klaren rechtlichen Rahmen. Das Besondere: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – dein Privatvermögen bleibt geschützt. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und eignet sich für Start-ups, KMU und alle, die auf Wachstum und Seriosität setzen.

Die wichtigsten Merkmale der GmbH

  • Haftungsschutz: Du haftest grundsätzlich nicht mit deinem Privatvermögen.
  • Mindestkapital: 25.000 € Stammkapital (mindestens 12.500 € bei Gründung einzahlbar).
  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Die GmbH kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
  • Feste Strukturen: Es gibt klare Regeln für Geschäftsführung, Gesellschafter und Organe.

Vorteile und Nachteile der GmbH

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung: Das persönliche Risiko ist begrenzt.
  • Gutes Image: Die GmbH genießt hohes Ansehen bei Banken, Partnern und Kund:innen.
  • Flexibilität: sowohl für Einzelgründer:innen als auch für Teams und Investor:innen geeignet.
  • Einfache Anteilsübertragung: Geschäftsanteile können unkompliziert übertragen werden.

Nachteile

  • Höheres Startkapital: Mindestens 25.000 € Stammkapital.
  • Gründungsaufwand: Notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag sind Pflicht.
  • Formale Pflichten: Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung.

Für einen ausführlichen Vergleich der Unternehmensformen wirf einen Blick in Unternehmensformen in Deutschland mit einer Vergleichstabelle aller relevanten Rechtsformen.

Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH

Wer kann eine GmbH gründen?

Jede natürliche oder juristische Person – allein oder im Team. Auch Ausländer:innen können in Deutschland eine GmbH gründen.

Stammkapital und Einlagen

Mindestens 25.000 € Stammkapital sind vorgeschrieben, davon müssen mindestens 12.500 € vor der Eintragung eingezahlt werden. Das Kapital kann als Bareinlage oder Sacheinlage (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) eingebracht werden.

Gesellschaftsvertrag und Notar

Der Gesellschaftsvertrag regelt die wichtigsten Punkte (Zweck, Gesellschafter, Geschäftsführung, Anteile) und muss notariell beurkundet werden.

Geschäftsführer und Gesellschafter

Mindestens ein:e Geschäftsführer:in ist Pflicht. Die Gesellschafter:innen bestimmen, wer die Geschäfte führt.

Firmenname und Geschäftszweck

Der Name des Unternehmens sollte eindeutig sein und die Rechtsform „GmbH“ im Namen tragen. Der Geschäftszweck wird im Handelsregister eingetragen.

Schritt-für-Schritt: GmbH gründen – so funktioniert’s

Vorbereitung und Planung

Überlege dir genau, welche Geschäftsidee du verfolgen willst und wie die Gesellschafterstruktur aussieht. Kläre, wie viel Kapital du benötigst und welche Aufgaben die Geschäftsführer übernehmen.

Gesellschaftsvertrag erstellen

Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament deiner GmbH. Darin werden die Rechte, Pflichten, Beteiligungen der Gesellschafter sowie der Zweck des Unternehmens definiert. Viele Notare bieten heute digitale Vorlagen und Beratung an, sodass du den Vertrag bequem online vorbereiten kannst.

Notarielle Beurkundung

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Das kann persönlich beim Notar oder per Video-Call erfolgen. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften und reicht die Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein.

Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Eröffne ein Geschäftskonto bei einer Bank oder einem modernen Finanzdienstleister. Lade die Gründungsdokumente hoch und zahle das Stammkapital ein (mindestens 12.500 € bei der GmbH). Die Bank stellt dir eine Kapitalbestätigung aus, die für die Handelsregisteranmeldung benötigt wird.

Anmeldung beim Handelsregister

Der Notar meldet deine GmbH beim Handelsregister an. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der GmbH, die ihr die Rechtspersönlichkeit verleiht.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung

Lass dein Unternehmen beim Gewerbeamt registrieren und übermittle die erforderlichen Angaben zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt. Du erhältst eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteuer-ID.

Geschäftstätigkeit aufnehmen

Nach Eintragung kannst du offiziell starten. Dein Geschäftskonto ist vollständig freigeschaltet, und du kannst Rechnungen stellen, Verträge abschließen und Mitarbeiter:innen einstellen.

Digitalen Überblick behalten

Nutze digitale Tools, um den Gründungsprozess und alle Dokumente jederzeit im Blick zu behalten. Viele Anbieter bieten Dashboards mit Status-Updates und Erinnerungen.

Tipp: Die digitale GmbH-Gründung spart Zeit und Aufwand. Nutze moderne Services, die Notartermine, Dokumentenmanagement und Bankgeschäfte online ermöglichen.

Kosten der GmbH-Gründung

  • Notar und Register: ca. 800–1.200 €
  • Beratung: optional, je nach Aufwand
  • Stammkapital: mindestens 12.500 € bei Gründung einzahlbar
  • Laufende Kosten: Buchhaltung, Steuerberatung, IHK-Beiträge

Hinweis: Die Höhe der tatsächlichen Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Standort und den individuellen Anforderungen.

Pflichten und Haftung der GmbH

Haftung der Gesellschafter

Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen können eintreten, wenn Pflichten verletzt werden, wie zum Beispiel bei Vermögensvermischung oder Insolvenzverschleppung. In solchen Fällen kann eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen folgen.

Pflichten des Geschäftsführers:

  • Sorgfältige und rechtskonforme Leitung der Gesellschaft
  • Einhaltung der Insolvenzantragspflicht (bei Zahlungsunfähigkeit)
  • Rechtzeitige Information der Gesellschafter, z. B. bei Verlust von mehr als 50% des Stammkapitals
  • Buchführungspflicht sowie Erstellung von Jahresabschluss und Bilanz
  • Anmeldung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)

Steuerliche Pflichten:

  • Körperschaftsteuer: ca. 15% auf den Gewinn
  • Gewerbesteuer: variiert je nach Gemeinde
  • Umsatzsteuer: auf steuerpflichtige Umsätze
  • Jahresabschluss: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Verpasst der Geschäftsführer seine Pflichten, kann er persönlich haftbar gemacht werden, sogar mit seinem Privatvermögen. Daher sind die Führungspflichten sehr ernst zu nehmen.

Sonderformen und Alternativen zur klassischen GmbH

UG (haftungsbeschränkt) – die günstige Mini-GmbH

Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, ist eine besonders beliebte Alternative zur GmbH, wenn du mit einem geringeren Startkapital loslegen möchtest. Das Stammkapital kann bereits bei 1 Euro liegen, was den Einstieg stark vereinfacht. Die UG bietet ebenfalls Haftungsbeschränkung, ähnlich der GmbH, fordert aber Rücklagenbildung, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist. Damit eignet sie sich vor allem für Gründer:innen, die flexibel und kostenbewusst starten wollen, ohne auf die Vorteile einer Kapitalgesellschaft zu verzichten.

gGmbH – die gemeinnützige GmbH

Die gGmbH ist eine spezielle Rechtsform für Unternehmen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie soziale Projekte, Bildung oder Umweltschutz. Sie kombiniert die Haftungsbeschränkung der GmbH mit steuerlichen Vorteilen, da gemeinnützige Tätigkeiten von Steuern befreit sein können. Ein großer Pluspunkt ist die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen und so Geldgeber zu gewinnen. Die Gründung und Führung der gGmbH erfordert jedoch, dass die Gemeinnützigkeit dauerhaft sichergestellt wird.

GmbH & Co. KG – die Kombination aus GmbH und Kommanditgesellschaft

Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform, bei der die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in einer Kommanditgesellschaft fungiert. Das bedeutet, die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die übrigen Kommanditisten nur mit ihren Einlagen haften. Diese Konstruktion verbindet die Vorteile der GmbH – vor allem die Haftungsbeschränkung – mit der Flexibilität und steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Für Unternehmen, die sowohl Kapital- als auch Personengesellschaftselemente nutzen wollen, ist diese Rechtsform attraktiv.

Vorrats-GmbH – schnell starten mit einer vorgegründeten Gesellschaft

Eine Vorrats-GmbH ist ein bereits gegründetes, aber noch nicht operativ tätiges Unternehmen. Gründer:innen können so sofort mit der Geschäftstätigkeit beginnen, ohne den Gründungsprozess selbst durchlaufen zu müssen. Die Vorratsgesellschaft wird meist von spezialisierten Anbietern „auf Vorrat“ gegründet und verkauft. Dies spart Zeit, erhöht jedoch die Gründungskosten. Für Unternehmer:innen, die schnell auf den Markt wollen, ist diese Variante eine attraktive Option, insbesondere wenn Zeit eine Rolle spielt.

SE – die Europäische Gesellschaft

Die Societas Europaea (SE) ist eine Aktiengesellschaft nach EU-Recht mit Sitz in mindestens zwei EU-Ländern. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftsaktivitäten grenzüberschreitend zu organisieren und einheitliche Strukturen europaweit umzusetzen. Die SE ist besonders geeignet für große Unternehmen oder Konzerne mit internationalem Fokus. Im Vergleich zur GmbH ist die Gründung und Verwaltung der SE komplexer, bietet dafür aber mehr Flexibilität und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt durch einheitliche Rechtsgrundlagen und erleichterte grenzüberschreitende Aktivitäten.

Lohnt sich die GmbH für dich?

Eine GmbH ist besonders empfehlenswert für Gründer:innen, die großen Wert auf den Schutz ihres Privatvermögens legen und ihr Unternehmen langfristig auf Wachstum ausrichten möchten. Durch die Haftungsbeschränkung bist du rechtlich abgesichert, da deine persönliche finanzielle Verantwortung auf das eingezahlte Stammkapital begrenzt ist. Zudem signalisiert die GmbH Geschäftspartnern und Kunden Professionalität und Verlässlichkeit, was gerade bei größeren Vorhaben oder bei der Zusammenarbeit mit Investoren von Vorteil ist. Wenn du über ausreichend Startkapital verfügst und klare Vorstellungen für dein Unternehmen hast, ist die GmbH eine solide Wahl. 

Sollte dir hingegen Flexibilität und ein kostengünstiger Start wichtiger sein, könnten Alternativen wie die Unternehmergesellschaft (UG), auch bekannt als Mini-GmbH, oder das Einzelunternehmen besser zu deinen Bedürfnissen passen. Beide bieten niedrigere Einstiegshürden, sind aber mitunter weniger geeignet für ambitionierte Wachstumspläne oder das Setzen eines besonders seriösen Außenauftritts. 

Letztlich hängt die Entscheidung stark von deinen individuellen Zielen, finanziellen Möglichkeiten und der gewünschten Risikostruktur ab. Es lohnt sich daher, die jeweiligen Vor- und Nachteile genau abzuwägen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Rechtsform für dein Vorhaben zu finden.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Die Gründung einer GmbH dauert meist zwischen 2 und 6 Wochen. Entscheidend sind dabei die Vorbereitung, das Einzahlen des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto sowie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Notartermin wird die GmbH beim Handelsregister angemeldet, was je nach Amtsgericht unterschiedlich lang dauern kann – von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Eine Bargründung ist oft schneller als eine Sachgründung, da letztere zusätzliche Prüfungen erfordert. Insgesamt sorgt eine gute Vorbereitung und zügige Koordination der einzelnen Schritte für eine schnelle Gründung.

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja, du kannst eine GmbH auch alleine gründen. Das nennt man Ein-Personen-GmbH, bei der du gleichzeitig Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in bist. Die gesetzlichen Regeln sind dieselben wie bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Wichtig ist, dass mindestens 25.000 Euro Stammkapital vorhanden sind, davon muss bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden. Du kannst das Kapital auch als Sachwerte einbringen. Als alleinige Person musst du im Gesellschaftsvertrag festlegen, wie die Geschäftsführung organisiert ist, und die erforderlichen Formalitäten einhalten. So kannst du unkompliziert und rechtssicher deine eigene GmbH führen.

Was passiert, wenn das Stammkapital nicht ausreicht?

Die Anmeldung im Handelsregister ist erst möglich, wenn das Mindestkapital eingezahlt ist. Mindestens die Hälfte des Mindestkapitals von 25.000 Euro muss bei Gründung eingezahlt sein, sonst wird die Anmeldung abgelehnt. Solange Einlagen fehlen, haften die Gesellschafter persönlich für die noch offenen Beträge. Wird das Kapital im laufenden Geschäftsbetrieb aufgebraucht, muss die Geschäftsführung unverzüglich handeln, indem sie die Gesellschafter informiert und gegebenenfalls eine Kapitalerhöhung oder Restrukturierung initiiert. Wird über die Hälfte des Stammkapitals verloren, ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht sonst die Insolvenz.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Gründung einer GmbH benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Gründer:innen
  • Gesellschaftsvertrag, der die Rechte und Pflichten regelt
  • Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals (mindestens die Hälfte von 25.000 Euro)
  • Bei der notariellen Beurkundung müssen alle Gesellschafter anwesend sein oder vertreten werden
  • Ggf. erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse je nach Geschäftszweck
  • Nach der Gründung kommen Anmeldungen beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt dazu

Wie kann ich eine bestehende GmbH übernehmen?

Die Übernahme einer bestehenden GmbH erfolgt durch den Kauf oder die Übertragung der Geschäftsanteile. Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung des Unternehmenszustands (Due Diligence), um finanzielle und rechtliche Risiken abzuschätzen. Ein klar formulierter Kaufvertrag, der oft notariell beurkundet wird, regelt den Übergang der Anteile. Rechtliche Beratung ist dabei sehr zu empfehlen, um Haftungsfragen und Vertragsdetails zu klären. Nach dem Verkauf müssen Änderungen im Handelsregister eingetragen werden, und bestehende Verträge sowie Mitarbeiterverhältnisse bleiben in der Regel bestehen.

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