Patrick Möller, Februar 27
Letzte Aktualisierung am, Februar 27
Du möchtest prüfen, ob diese eine Geschäftsidee, die dir schon so lange durch den Kopf schwirrt, funktionieren kann? Du bist Student, arbeitssuchend oder in Rente und möchtest dir ein Zusatzeinkommen aufbauen? Oder du bist in einer Festanstellung und möchtest schauen, ob der Schritt in die Selbständigkeit eine Alternative für dich ist? In all diesen Fällen kann es das Mittel deiner Wahl sein, ein Kleingewerbe anzumelden.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das aufgrund seiner geringen Größe weder ins Handelsregister eingetragen werden muss noch bilanzierungspflichtig ist. Die Größe bemisst sich hier in erster Linie am Umsatz, der 800.000 € nicht überschreiten darf, oder am Gewinn, der nicht höher als 80.000 € im Jahr sein darf. Der Betrieb eines Kleingewerbes ist mit vergleichsweise geringem buchhalterischen Aufwand verbunden.
Aber wann genau ist ein Kleingewerbe eigentlich ein Kleingewerbe? Zunächst mal stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Ein Kleingewerbe kann nämlich nur ein Unternehmen sein, das entweder ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist.
Rechtsformen für dein Kleingewerbe:
Einzelunternehmen und GbRs sind aber nicht per se Kleingewerbe. Es gibt seit dem 1. Januar 2024 neue Richtwerte, die definieren, bis wann das der Fall ist. Werden diese Richtwerte überschritten, werden Einzelunternehmer zu eingetragenen Kaufleuten und GbRs müssen zu einer OHG umfirmieren. Ab diesem Zeitpunkt gilt außerdem eine Bilanzierungspflicht.
Richtwerte für Kleingewerbe:
Neben diesen festgesetzten Limits spielen noch weitere Faktoren bei der Unterscheidung von Gewerbe und Kleingewerbe eine Rolle: das Betriebsvermögen insgesamt, das Umlaufvermögen, die Anzahl der Mitarbeiter und Filialen, das Kreditvolumen oder die Art der Geschäfte. Nimmt dein Unternehmen gewisse Dimensionen an, zählt es nicht mehr als Kleingewerbe und du musst umfirmieren und mit mehr buchhalterischen Aufwand rechnen.
Wenn du dich für die Gründung eines Kleingewerbes entschieden hast, kannst du mit der Gewerbeanmeldung beginnen. Die Gründung eines Kleingewerbes ist zum Glück vergleichsweise einfach und ermöglicht dir einen schnellen Start.
Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Neben diesen fest definierten sieben Schritten gibt es noch weitere Themen zu berücksichtigen. Zum einen musst du dich künftig um deine Buchhaltung kümmern. Das kannst du entweder selbst übernehmen oder von einem Steuerberater machen lassen. Spätestens ab einer Bilanzierungspflicht ist das in der Regel ratsam. Zum anderen musst du dich selbständig um deine Versicherungen kümmern: Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Altersvorsorge liegen bei dir persönlich. Genauso gibt es betriebliche Versicherungen, die notwendig sein können.
Begriffserklärung: Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer
Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ werden häufig miteinander verwechselt. Während Kleingewerbe eine Rechtsform ist, ist der Kleinunternehmer ein Unternehmer, der die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt – eine steuerliche Regelung, die ihn von der Umsatzsteuerpflicht befreit und bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Jahr möglich ist. Diese Regelung ist für Freiberufler, Kleingewerbe und GmbHs möglich.
Entscheidest du dich für die Gründung eines Kleingewerbes, ist der erste Schritt die Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde. Doch bevor du zum Gewerbeamt gehst, solltest du überprüfen, ob du überhaupt die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung erfüllst.
Um ein Gewerbe anzumelden, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und einen deutschen Personalausweis besitzen. Als Ausländer kannst du als Alternative zum Personalausweis eine Aufenthaltserlaubnis nutzen. Je nach Branchen kommen verschiedene weitere Voraussetzungen hinzu: ein gutes polizeiliches Führungszeugnis, eine Bestallung als Apotheker oder einen Meistertitel als Handwerker.
In der Gastronomie, beim Handel mit Waffen und Munition, bei der Gründung einer Fahrschule oder in anderen Bereichen können außerdem Genehmigungen hinzukommen, die du benötigst.
Um dein Gewerbe nun beim Gewerbeamt anzumelden, musst du das Formular GewA1 ausfüllen. Dieses findest du bei deinem örtlichen Gewerbeamt und gilt für alle Rechtsformen. Hier musst du nun verschiedene Angaben zum Betriebsinhaber, also dir, zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen. Da das Formular für alle Rechtsformen gilt, gibt es hier ebenso Felder zum Handelsregister – diese kannst du aber ignorieren, da du dein Kleingewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen musst. Was du hingegen ausfüllen musst, sind die Angaben zu deinem Betrieb.
Angaben zu deinem Betrieb im Formular GewA1:
Außerdem muss hier angegeben werden, ob das Kleingewerbe im Nebengewerbe oder im Hauptgewerbe betrieben wird. Besonders relevant ist an dieser Stelle jedoch die Beschreibung der Tätigkeit. Denn aus dieser ergibt sich die Notwendigkeit möglicher Genehmigungen bzw. Erlaubnisse. Achte deshalb besonders genau darauf, bei der Tätigkeit nichts zu vergessen, was genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtig wäre.
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 € und 60 €.
Gerade weil bei einem Einzelunternehmen deine geschäftlichen und privaten Einnahmen aus steuerlicher Sicht zusammenlaufen, ist es umso entscheidender, die geschäftlichen und privaten Finanzen zu trennen. Deshalb solltest du für dein Kleingewerbe dringend ein Geschäftskonto anmelden, um immer einen Überblick über deine steuerlichen Verpflichtungen zu haben.
Insbesondere Online-Banken haben häufig spezielle Angebote für die Betreiber von Kleingewerbe. Sie verfügen außerdem über sehr gutes Online Banking und entsprechende Apps. Wenn dir aber Bargeldein- und -auszahlungen besonders wichtig sind, kann eine klassische Bank die bessere Alternative sein. Außerdem ist deine Bank häufig dein erster Kreditgeber. Ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort kann hier entsprechend wichtig sein.
Achte allgemein darauf, ob das Geschäftskonto für Kleingewerbetreibende geeignet ist, wie hoch die Gebühren für die Kontoführung, Überweisungen und Bargeldtransaktionen sind und ob die Bank deiner Wahl Debit- und Kreditkarten anbietet.
Hinweis: Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto ist für ein Kleingewerbe keine gesetzliche Pflicht. Es hilft dir jedoch, geschäftliche und private Finanzen zu trennen und bewahrt dich – insbesondere mit Blick auf Steuern – vor bösen Überraschungen.
Dein Gewerbe ist angemeldet, das Geschäftskonto eröffnet: Zeit, deine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Das funktioniert heute vollständig digital, erfordert aber die Nutzung der Software ELSTER – praktisch das elektronische Finanzamt. Wenn du dort ein Konto hast, kannst du nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen oder für eine GbR ausfüllen.
Wichtig: Kleinunternehmerregelung
Dass du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, bedeutet nicht, dass du die Kleinunternehmerregelung wählen musst. Wie eingangs beschrieben, handelt es sich hierbei um unterschiedliche Themen.
Im Anschluss erhältst du deine Steuernummer vom Finanzamt. Möchtest du Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben, benötigst du zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Apropos Steuern: Buchhaltung und Steuern sind bei einem Kleingewerbe ebenfalls zu beachten. Ein Steuerberater kann hier die richtige Adresse für dich sein, um auf Nummer sicher zu gehen. Niemand möchte schließlich Ärger mit dem Finanzamt. Aber: Natürlich kostet ein Steuerberater Geld und als Kleingewerbetreibender ist das in der Regel nicht im Überfluss vorhanden. Letztlich ist das eine Entscheidung, die du für dich abwägen musst. Die Kosten für einen Steuerberater zu sparen kann an anderer Stelle dazu führen, ohne seine Tipps mehr Steuern oder Säumnisgebühren zahlen zu müssen.
Und: Die Zeit, die du in die Buchhaltung investierst, könntest du dir natürlich sparen und in andere, gewinnbringende Aktivitäten investieren. So erhältst du Hilfe bei Fragen zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, sparst dir den Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung und jede Steuererklärung. Die Buchführung im Kleingewerbe ist zwar vergleichsweise einfach, Disziplin, Präzision und Fleiß sind dennoch nötig.
Für ein Kleingewerbe relevant sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die Höhe der Einkommen- und Gewerbesteuer berechnet sich dabei jeweils aus deinem Gewinn.
Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag von 11.604 € für eine alleinstehende Person (Stand 2024). Erst, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, wird die Einkommensteuer fällig – und nur auf die darüber hinausgehenden Gewinne. Aber: Hier fließen nicht nur Erträge aus dem Kleingewerbe ein, sondern ebenso Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus einem möglichen Anstellungsverhältnis.
Die Gewerbesteuer wiederum wird erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 € fällig.
Als Kleingewerbetreibender bist du nicht bilanzierungspflichtig und musst keine doppelte Buchführung erledigen. Stattdessen erstellst du eine jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR). Dabei stellst du die Einnahmen und Ausgaben denen des Vorjahres gegenüber und ermittelst deinen Gewinn. Zusammen mit deinen weiteren Einkünften wird schließlich deine Einkommensteuer berechnet.
Ist dein Kleingewerbe außerdem umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, kommen jährliche Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen hinzu. Mit eingeschlossen ist dabei die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung.
Zuerst die guten Nachrichten: Als Kleingewerbetreibender bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Nur Handwerker sind rentenversicherungspflichtig. Du brauchst aber natürlich dennoch einen Versicherungsschutz.
Folgende Möglichkeiten gibt es für dich privat:
Hinzu kommen betriebliche Versicherungen:
Welche Versicherungen Sinn ergeben, bedingt sich durch die Art deiner Tätigkeit. Ist das Risiko für Personen- oder Sachschaden in deiner Branche erhöht, benötigst du einen umfangreicheren Versicherungsschutz als bei einer klassischen Bürotätigkeit.
Kleingewerbe oder nicht? Welche Vor- und Nachteile hat ein Kleingewerbe eigentlich gegenüber einem klassischen Gewerbe? Die folgende Übersicht dient dir als Entscheidungshilfe für oder gegen ein Kleingewerbe.
Kleingewerbe: Vorteile
Kleingewerbe: Nachteile
geringe Gründungskosten
geringes Ansehen am Markt
kein Stammkapital notwendig
unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, somit keine HGB-Pflichten
Firmenname nicht frei wählbar
keine Bilanzierungspflicht
nur bis zu einer gewissen Umsatz- und Gewinngrenze möglich, danach Umfirmierung notwendig
keine Pflicht zur doppelten Buchführung
bei Kleinunternehmerregelung: kein Vorsteuerabzug möglich
keine Sozialversicherungspflicht
keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
häufiger Entfall der Gewerbesteuer
bei Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig
Gerade, wer ganz am Anfang steht und einen ersten Schritt in die Selbständigkeit unternehmen möchte, kann von einem Kleingewerbe profitieren. Und: Das Kleingewerbe ist ebenfalls als Nebengewerbe neben einer Festanstellung möglich.
Du bist nun umfassend darüber informiert, welche Rechte und Pflichten, welche Vorteile und Nachteile und welcher Prozess mit der Gründung eines Kleingewerbes einhergehen. Mit der folgenden Checkliste fassen wir alle relevanten Informationen zur Anmeldung eines Kleingewerbes noch einmal zusammen. So vergisst du garantiert nichts bei deiner Unternehmensgründung.
Kleingewerbe anmelden: Checkliste
Hast du diese Punkte alle erledigt, bist du bereit, mit deinem Kleingewerbe durchzustarten!
Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausführst, ohne zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet zu sein, kann ein Kleingewerbe in Form eines Einzelunternehmens oder einer GbR genau das Richtige für dich sein. Die Anmeldung selbst ist vergleichsweise einfach, genauso wie deine buchhalterischen und weiteren Pflichten. Das Kleingewerbe eignet sich ideal, um mit geringem Aufwand und Kosten in die Selbständigkeit zu starten.
Sie können Ihr Unternehmen online über das Online-Banking von Vivid Money registrieren.
Artikel Autor: Patrick Möller