Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung, Steuern, Versicherungen und mehr

Patrick Möller, Februar 27

Letzte Aktualisierung am, Februar 27

Du möchtest prüfen, ob diese eine Geschäftsidee, die dir schon so lange durch den Kopf schwirrt, funktionieren kann? Du bist Student, arbeitssuchend oder in Rente und möchtest dir ein Zusatzeinkommen aufbauen? Oder du bist in einer Festanstellung und möchtest schauen, ob der Schritt in die Selbständigkeit eine Alternative für dich ist? In all diesen Fällen kann es das Mittel deiner Wahl sein, ein Kleingewerbe anzumelden.

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das aufgrund seiner geringen Größe weder ins Handelsregister eingetragen werden muss noch bilanzierungspflichtig ist. Die Größe bemisst sich hier in erster Linie am Umsatz, der 800.000 € nicht überschreiten darf, oder am Gewinn, der nicht höher als 80.000 € im Jahr sein darf. Der Betrieb eines Kleingewerbes ist mit vergleichsweise geringem buchhalterischen Aufwand verbunden.

Gewerbe anmelden für Kleinunternehmer: Schritte, Limits und Rechtsformen

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Aber wann genau ist ein Kleingewerbe eigentlich ein Kleingewerbe? Zunächst mal stellt sich die Frage nach der Rechtsform. Ein Kleingewerbe kann nämlich nur ein Unternehmen sein, das entweder ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist.

Rechtsformen für dein Kleingewerbe:

  • Einzelunternehmen: Möchtest du alleine ein Kleingewerbe gründen, ist das Einzelunternehmen die Rechtsform deiner Wahl. Hier haftest du alleine mit deinem Privatvermögen, besitzt aber ebenso alleinige Entscheidungsmacht. 
  • GbR: Wer lieber zu zweit oder mit mehr Personen gründen möchte, wählt die GbR. Hier müssen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, dafür teilt sich die Haftung mit Privatvermögen auf mehrere Personen auf.

Einzelunternehmen und GbRs sind aber nicht per se Kleingewerbe. Es gibt seit dem 1. Januar 2024 neue Richtwerte, die definieren, bis wann das der Fall ist. Werden diese Richtwerte überschritten, werden Einzelunternehmer zu eingetragenen Kaufleuten und GbRs müssen zu einer OHG umfirmieren. Ab diesem Zeitpunkt gilt außerdem eine Bilanzierungspflicht.

Richtwerte für Kleingewerbe:

  • Umsatz: bis 800.000 € im Jahr, inkl. Mehrwertsteuer
  • Gewinn: bis 80.000 € im Jahr

Neben diesen festgesetzten Limits spielen noch weitere Faktoren bei der Unterscheidung von Gewerbe und Kleingewerbe eine Rolle: das Betriebsvermögen insgesamt, das Umlaufvermögen, die Anzahl der Mitarbeiter und Filialen, das Kreditvolumen oder die Art der Geschäfte. Nimmt dein Unternehmen gewisse Dimensionen an, zählt es nicht mehr als Kleingewerbe und du musst umfirmieren und mit mehr buchhalterischen Aufwand rechnen.

Schritt für Schritt zum Kleingewerbe

Wenn du dich für die Gründung eines Kleingewerbes entschieden hast, kannst du mit der Gewerbeanmeldung beginnen. Die Gründung eines Kleingewerbes ist zum Glück vergleichsweise einfach und ermöglicht dir einen schnellen Start.

Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Gewerbe anmelden: Im Gewerbeamt vor Ort meldest du dein Gewerbe an und erhältst einen Gewerbeschein. Die Anmeldung kostet zwischen 15 € und 60 € – die Kosten unterscheiden sich je nach Gemeinde.
  2. Geschäftskonto eröffnen: Im nächsten Schritt eröffnest du bei der Bank deiner Wahl ein Geschäftskonto. Es gibt hier viele Angebote für die Inhaber kleiner Unternehmen. So trennst du private und berufliche Ausgaben.
  3. Beim Finanzamt anmelden: Nun füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und meldest dein Gewerbe so bei deinem örtlichen Finanzamt an.
  4. Bei IHK / HWK anmelden: Ist die Gewerbeanmeldung abgeschlossen, bist du dazu verpflichtet, Mitglied bei der IHK – oder als Handwerker bei der HWK – zu werden.
  5. Bei Berufsgenossenschaft anmelden: Eine weitere Pflicht ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Beiträge zahlst du allerdings erst, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
  6. Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen: Sobald du Mitarbeiter beschäftigen möchtest, benötigst du außerdem eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit.
  7. Anmeldung bei weiteren Ämtern: Hinzu kommt unter Umständen noch die Anmeldung bei weiteren Ämtern für bestimmte Branchen bzw. Berufsgruppen. Informiere dich, was für deine Branche gilt.

Neben diesen fest definierten sieben Schritten gibt es noch weitere Themen zu berücksichtigen. Zum einen musst du dich künftig um deine Buchhaltung kümmern. Das kannst du entweder selbst übernehmen oder von einem Steuerberater machen lassen. Spätestens ab einer Bilanzierungspflicht ist das in der Regel ratsam. Zum anderen musst du dich selbständig um deine Versicherungen kümmern: Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Altersvorsorge liegen bei dir persönlich. Genauso gibt es betriebliche Versicherungen, die notwendig sein können.


Begriffserklärung: Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ werden häufig miteinander verwechselt. Während Kleingewerbe eine Rechtsform ist, ist der Kleinunternehmer ein Unternehmer, der die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt – eine steuerliche Regelung, die ihn von der Umsatzsteuerpflicht befreit und bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Jahr möglich ist. Diese Regelung ist für Freiberufler, Kleingewerbe und GmbHs möglich.

Gewerbeschein erhalten: Registrierung von Kleingewerbe

Entscheidest du dich für die Gründung eines Kleingewerbes, ist der erste Schritt die Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde. Doch bevor du zum Gewerbeamt gehst, solltest du überprüfen, ob du überhaupt die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung erfüllst.

Um ein Gewerbe anzumelden, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und einen deutschen Personalausweis besitzen. Als Ausländer kannst du als Alternative zum Personalausweis eine Aufenthaltserlaubnis nutzen. Je nach Branchen kommen verschiedene weitere Voraussetzungen hinzu: ein gutes polizeiliches Führungszeugnis, eine Bestallung als Apotheker oder einen Meistertitel als Handwerker.

In der Gastronomie, beim Handel mit Waffen und Munition, bei der Gründung einer Fahrschule oder in anderen Bereichen können außerdem Genehmigungen hinzukommen, die du benötigst.

Gewerbeanmeldung ausfüllen

Um dein Gewerbe nun beim Gewerbeamt anzumelden, musst du das Formular GewA1 ausfüllen. Dieses findest du bei deinem örtlichen Gewerbeamt und gilt für alle Rechtsformen. Hier musst du nun verschiedene Angaben zum Betriebsinhaber, also dir, zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen. Da das Formular für alle Rechtsformen gilt, gibt es hier ebenso Felder zum Handelsregister – diese kannst du aber ignorieren, da du dein Kleingewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen musst. Was du hingegen ausfüllen musst, sind die Angaben zu deinem Betrieb.

Angaben zu deinem Betrieb im Formular GewA1:

  • Adresse deiner Betriebsstätte, inkl. Kontaktdaten
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Angaben zu Mitarbeitern
  • Genehmigungen bzw. Erlaubnisse
  • bei einer GbR: Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter

Außerdem muss hier angegeben werden, ob das Kleingewerbe im Nebengewerbe oder im Hauptgewerbe betrieben wird. Besonders relevant ist an dieser Stelle jedoch die Beschreibung der Tätigkeit. Denn aus dieser ergibt sich die Notwendigkeit möglicher Genehmigungen bzw. Erlaubnisse. Achte deshalb besonders genau darauf, bei der Tätigkeit nichts zu vergessen, was genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtig wäre.

Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 € und 60 €.

Eröffnung eines Geschäftskontos für Kleingewerbe

Gerade weil bei einem Einzelunternehmen deine geschäftlichen und privaten Einnahmen aus steuerlicher Sicht zusammenlaufen, ist es umso entscheidender, die geschäftlichen und privaten Finanzen zu trennen. Deshalb solltest du für dein Kleingewerbe dringend ein Geschäftskonto anmelden, um immer einen Überblick über deine steuerlichen Verpflichtungen zu haben.

Insbesondere Online-Banken haben häufig spezielle Angebote für die Betreiber von Kleingewerbe. Sie verfügen außerdem über sehr gutes Online Banking und entsprechende Apps. Wenn dir aber Bargeldein- und -auszahlungen besonders wichtig sind, kann eine klassische Bank die bessere Alternative sein. Außerdem ist deine Bank häufig dein erster Kreditgeber. Ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort kann hier entsprechend wichtig sein.

Achte allgemein darauf, ob das Geschäftskonto für Kleingewerbetreibende geeignet ist, wie hoch die Gebühren für die Kontoführung, Überweisungen und Bargeldtransaktionen sind und ob die Bank deiner Wahl Debit- und Kreditkarten anbietet.


Hinweis: Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist für ein Kleingewerbe keine gesetzliche Pflicht. Es hilft dir jedoch, geschäftliche und private Finanzen zu trennen und bewahrt dich – insbesondere mit Blick auf Steuern – vor bösen Überraschungen.

Steuernummer beim Finanzamt beantragen

Dein Gewerbe ist angemeldet, das Geschäftskonto eröffnet: Zeit, deine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Das funktioniert heute vollständig digital, erfordert aber die Nutzung der Software ELSTER – praktisch das elektronische Finanzamt. Wenn du dort ein Konto hast, kannst du nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen oder für eine GbR ausfüllen.


Wichtig: Kleinunternehmerregelung

Dass du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, bedeutet nicht, dass du die Kleinunternehmerregelung wählen musst. Wie eingangs beschrieben, handelt es sich hierbei um unterschiedliche Themen.


Im Anschluss erhältst du deine Steuernummer vom Finanzamt. Möchtest du Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben, benötigst du zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Steuern und Abgaben für Kleingewerbe

Apropos Steuern: Buchhaltung und Steuern sind bei einem Kleingewerbe ebenfalls zu beachten. Ein Steuerberater kann hier die richtige Adresse für dich sein, um auf Nummer sicher zu gehen. Niemand möchte schließlich Ärger mit dem Finanzamt. Aber: Natürlich kostet ein Steuerberater Geld und als Kleingewerbetreibender ist das in der Regel nicht im Überfluss vorhanden. Letztlich ist das eine Entscheidung, die du für dich abwägen musst. Die Kosten für einen Steuerberater zu sparen kann an anderer Stelle dazu führen, ohne seine Tipps mehr Steuern oder Säumnisgebühren zahlen zu müssen.

Und: Die Zeit, die du in die Buchhaltung investierst, könntest du dir natürlich sparen und in andere, gewinnbringende Aktivitäten investieren. So erhältst du Hilfe bei Fragen zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, sparst dir den Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung und jede Steuererklärung. Die Buchführung im Kleingewerbe ist zwar vergleichsweise einfach, Disziplin, Präzision und Fleiß sind dennoch nötig.

Für ein Kleingewerbe relevant sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die Höhe der Einkommen- und Gewerbesteuer berechnet sich dabei jeweils aus deinem Gewinn.

Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag von 11.604 € für eine alleinstehende Person (Stand 2024). Erst, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, wird die Einkommensteuer fällig – und nur auf die darüber hinausgehenden Gewinne. Aber: Hier fließen nicht nur Erträge aus dem Kleingewerbe ein, sondern ebenso Mieteinnahmen, Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus einem möglichen Anstellungsverhältnis.

Die Gewerbesteuer wiederum wird erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 € fällig.

Buchführung für Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibender bist du nicht bilanzierungspflichtig und musst keine doppelte Buchführung erledigen. Stattdessen erstellst du eine jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR). Dabei stellst du die Einnahmen und Ausgaben denen des Vorjahres gegenüber und ermittelst deinen Gewinn. Zusammen mit deinen weiteren Einkünften wird schließlich deine Einkommensteuer berechnet.

Ist dein Kleingewerbe außerdem umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, kommen jährliche Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen hinzu. Mit eingeschlossen ist dabei die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung.

Kleingewerbe: Krankenversicherung und Versicherungspflichten

Zuerst die guten Nachrichten: Als Kleingewerbetreibender bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Nur Handwerker sind rentenversicherungspflichtig. Du brauchst aber natürlich dennoch einen Versicherungsschutz.

Folgende Möglichkeiten gibt es für dich privat:

  • eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung
  • eine freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge
  • eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung

Hinzu kommen betriebliche Versicherungen:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung
  • Gewerbeversicherungen für einzelne Branchen
  • Versicherungen für Online-Shops

Welche Versicherungen Sinn ergeben, bedingt sich durch die Art deiner Tätigkeit. Ist das Risiko für Personen- oder Sachschaden in deiner Branche erhöht, benötigst du einen umfangreicheren Versicherungsschutz als bei einer klassischen Bürotätigkeit.

Kleingewerbe oder Gewerbe: Vorteile und Nachteile

Kleingewerbe oder nicht? Welche Vor- und Nachteile hat ein Kleingewerbe eigentlich gegenüber einem klassischen Gewerbe? Die folgende Übersicht dient dir als Entscheidungshilfe für oder gegen ein Kleingewerbe.

Kleingewerbe: Vorteile

Kleingewerbe: Nachteile

geringe Gründungskosten

geringes Ansehen am Markt

kein Stammkapital notwendig

unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen

keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, somit keine HGB-Pflichten

Firmenname nicht frei wählbar

keine Bilanzierungspflicht

nur bis zu einer gewissen Umsatz- und Gewinngrenze möglich, danach Umfirmierung notwendig

keine Pflicht zur doppelten Buchführung

bei Kleinunternehmerregelung: kein Vorsteuerabzug möglich

keine Sozialversicherungspflicht


keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses


häufiger Entfall der Gewerbesteuer


bei Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig


Gerade, wer ganz am Anfang steht und einen ersten Schritt in die Selbständigkeit unternehmen möchte, kann von einem Kleingewerbe profitieren. Und: Das Kleingewerbe ist ebenfalls als Nebengewerbe neben einer Festanstellung möglich.

Checkliste für die Eintragung eines Kleingewerbes

Du bist nun umfassend darüber informiert, welche Rechte und Pflichten, welche Vorteile und Nachteile und welcher Prozess mit der Gründung eines Kleingewerbes einhergehen. Mit der folgenden Checkliste fassen wir alle relevanten Informationen zur Anmeldung eines Kleingewerbes noch einmal zusammen. So vergisst du garantiert nichts bei deiner Unternehmensgründung.

Kleingewerbe anmelden: Checkliste

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt und verfügst als Deutscher über einen gültigen Personalausweis oder als Ausländer über eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Möchtest du alleine ein Kleingewerbe anmelden, ist ein Einzelunternehmen die Rechtsform deiner Wahl. Gründest du mit mehreren Personen, ist es eine GbR.
  • Je nach Branche besitzt du die Genehmigungen und Erlaubnisse, dich in dieser selbständig machen zu dürfen.
  • Du meldest dein Gewerbe bei deinem örtlichen Gewerbeamt an. Dabei entscheidest du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
  • Du eröffnest nun ein Geschäftskonto, um geschäftliche und private Einnahmen und Ausgaben zu trennen.
  • Du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und beantragst eine Steuernummer bei deinem Finanzamt. Das kannst du mit oder ohne Steuerberater machen – genauso wie deine künftige Buchhaltung.
  • Du meldest dich bei der IHK oder als Handwerker bei der HWK an.
  • Du meldest dich bei der Berufsgenossenschaft an.
  • Beschäftigst du Mitarbeiter, beantragst du bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer.
  • Du kümmerst dich um die Anmeldung bei weiteren Ämtern, die für deine individuelle Branche notwendig sind.
  • Du kümmerst dich um deine privaten und betrieblichen Versicherungen.

Hast du diese Punkte alle erledigt, bist du bereit, mit deinem Kleingewerbe durchzustarten!

Unser Fazit

Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausführst, ohne zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet zu sein, kann ein Kleingewerbe in Form eines Einzelunternehmens oder einer GbR genau das Richtige für dich sein. Die Anmeldung selbst ist vergleichsweise einfach, genauso wie deine buchhalterischen und weiteren Pflichten. Das Kleingewerbe eignet sich ideal, um mit geringem Aufwand und Kosten in die Selbständigkeit zu starten.

Sie können Ihr Unternehmen online über das Online-Banking von Vivid Money registrieren.

Artikel Autor: Patrick Möller