Nebengewerbe anmelden: Tipps für Amts- und Behördengänge

Letzte Aktualisierung am, Februar 28

328.000 Menschen haben 2022 in Deutschland ein Nebengewerbe angemeldet. Das verrät der KfW-Gründungsmonitor 2023 und zeigt damit das große Interesse, sich neben der eigentlichen Arbeit noch ein zweites Standbein aufzubauen – ohne die Sicherheit des Ersten zu verlieren. Schließlich sind gerade zu Beginn der Selbständigkeit noch nicht die großen Umsätze zu erwarten.


Wer zumindest mal einen Zeh ins kalte Wasser hält und mit einem Nebengewerbe den ersten Schritt ins Unternehmertum wagt, kann dafür langfristig vielseitig belohnt werden. Es gibt nämlich viele gute Gründe für ein Nebengewerbe, aber ebenso viel zu beachten: Verdienstgrenzen, Arbeitszeit, Krankenversicherung, Steuern oder Rechtsform. Wir verraten dir, worauf es ankommt, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest.

Was ist ein Nebengewerbe?

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Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, das – anders als das Hauptgewerbe – nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit ausgeübt wird. Aus einem Nebengewerbe heraus darf innerhalb von max. 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nur weniger als die Hälfte deines Einkommens generiert werden. Andernfalls gilt das Nebengewerbe als Hauptgewerbe, was zu zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Änderungen führt.

Das Nebengewerbe ist dabei nicht durch eine feste Rechtsform definiert. Jedes Gewerbe eines Kleinunternehmers kann als Nebengewerbe behandelt werden. Deshalb gibt es bei der Anmeldung eines Nebengewerbes keine Unterschiede zur Anmeldung eines Hauptgewerbes. Durch die gleichzeitige Festanstellung in einem anderen Unternehmen gibt es bei der Ausführung eines Nebengewerbes dennoch vieles zu beachten, das bei der Führung eines Hauptgewerbes keine Rolle spielen würde.


Begriffserklärung: Kleingewerbe

Nebengewerbe und Kleingewerbe werden häufig eng miteinander verbunden. Dabei kann ein Nebengewerbe etwas anderes als ein Kleingewerbe sein und ein Kleingewerbe kann ebenso als Hautpgewerbe betrieben werden. Der Begriff „Kleingewerbe“ beschreibt nur ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das kann z. B. ein Einzelunternehmen sein.

Vorteile eines Nebengewerbes

Die Vorteile eines Nebengewerbes sind vielfältig. Entscheidend ist aber insbesondere einer: Das Nebengewerbe erlaubt dir einen ersten Schritt in die Selbständigkeit, ohne die Sicherheit einer Festanstellung zu verlieren.

Die Vorteile eines Nebengewerbes im Überblick:

  • Verdienst: Wer ein Nebengewerbe anmeldet, hat die Möglichkeit, darüber seinen Verdienst zu steigern. Idealerweise verdient man hier in der investierten Zeit mehr Geld als man durch eine Reduktion der Arbeitszeit in der Anstellung verliert. 
  • Sicherheit: Mit der Gründung eines Nebengewerbes ist deine finanzielle Situation nicht ausschließlich von deiner Selbständigkeit abhängig. Wenn sie scheitert, hast du nach wie vor deinen Hauptberuf als Rückhalt.
  • Selbstverwirklichung: Das Nebengewerbe erlaubt dir, genau das zu tun, woran du glaubst und was dir Freude macht. Du kannst dich selbst verwirklichen, ohne Kompromisse eingehen zu müssen. 
  • Freiheit: Apropos Kompromisse: In deinem Nebengewerbe bist du frei. Du kannst selbst entscheiden, was in deinem Unternehmen passiert. Und du hast Zeit, in Ruhe deine Ideen zu testen. 
  • Flexibilität: Du kannst in verschiedenen Phasen deiner Existenzgründung unterschiedlich viel Zeit in dein Nebengewerbe investieren. Du bist frei, jederzeit den Schwerpunkt zwischen Festanstellung und Nebengewerbe zu verschieben. 

Letztlich kommt es auf deine konkrete Idee an, ob ein Nebengewerbe empfehlenswert für dich ist oder nicht. Es gibt sicherlich Geschäftsideen, die deine volle Aufmerksamkeit erfordern und die durch deinen Hauptberuf ausgebremst werden. Aber selbst da kannst du dir überlegen, was erste Schritte sein könnten, die dir schon mal einen ersten Umsatz nebenbei generieren. Und wenn du so viel Umsatz machst, dass du gerade so überleben kannst, kannst du dein Nebengewerbe zum Hauptgewerbe machen und deine Festanstellung aufgeben. 

Vereinbarkeit von Arbeit und Nebengewerbe

Bis es soweit ist, haben wir aber eine gute Nachricht für dich: Du hättest dir keine bessere Zeit für ein Nebengewerbe aussuchen können als jetzt. Arbeitgeber sind heute offener denn je für flexible Arbeitszeitmodelle, Home-Office-Regelungen und Remote Work. 

Arbeitnehmer genießen heute mehr Freiheiten als je zuvor. Das kannst du für dich nutzen: Du kannst deine Arbeitsstunden pro Woche reduzieren, aber genauso Arbeitswege einsparen, um mehr Freizeit zu haben, die du wiederum in dein Nebengewerbe investieren kannst. Und das Internet ermöglicht dir endlos viele Geschäftsmodelle, für die du nichts weiter als einen Computer brauchst. 

Selbständigkeit neben der Festanstellung: Ist das eigentlich erlaubt?

Es gibt einen großen Irrglauben bei der Frage, ob Selbständigkeit neben einer Festanstellung eigentlich möglich ist: Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, der Arbeitgeber müsse ihnen eine Erlaubnis dafür erteilen. Das ist falsch!

Als Arbeitnehmer musst du deinen Arbeitgeber lediglich über das Nebengewerbe informieren. Verboten werden kann es dir nicht – mit zwei Ausnahmen: Wenn deine Leistungsfähigkeit im Unternehmen unter der Selbständigkeit leidet oder wenn du mit deinem Nebengewerbe deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst. In diesen beiden Fällen würdest du die berechtigten Interessen deines Arbeitgebers verletzen. 

Heißt: Sobald du dein Nebengewerbe anmeldest, musst du deinen Vorgesetzten über die Anmeldung selbst informieren und über die Tätigkeit, der du mit deinem Nebengewerbe nachgehen möchtest. Eine Erlaubnis dafür benötigst du nicht.

Anmeldung Nebengewerbe: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn du dich für die Anmeldung eines Nebengewerbes entschlossen hast, gibt es nun viel zu beachten und umzusetzen, um die Anmeldung tatsächlich vollziehen und mit deinem Geschäftsbetrieb starten zu können. Es gibt jedoch nicht „das“ Nebengewerbe. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, ein Nebengewerbe auszuüben und viele verschiedene Rechtsformen, die dafür in Frage kommen. Für die Anmeldung eines Nebengewerbes ist zunächst die Frage entscheidend, wie du starten möchtest: als Freiberufler, als Einzelunternehmer bzw. mit einer GbR oder als Inhaber einer UG, GmbH oder OHG.

Unsere nachfolgende Tabelle zeigt dir in Abhängigkeit von deiner Entscheidung, was du Schritt für Schritt genau tun musst, um dein Nebengewerbe anzumelden. Im Anschluss folgt eine kleine Entscheidungshilfe, falls du dir noch nicht sicher bist.

Freiberufler

Einzelunternehmer, GbR

UG, GmbH, OHG

Du hast eine Aufenthaltsgenehmigung, die Erlaubnisse, die du für die Ausübung deiner Tätigkeit benötigst und besitzt als Handwerker z. B. einen Meisterbrief? Das sind Voraussetzungen für die Anmeldung deines Nebengewerbes.

Ebenfalls

Ebenfalls

Du musst dein Unternehmen zunächst ins Handelsregister eintragen lassen.

Es folgt die Anmeldung deines Unternehmens beim Gewerbeamt.

Melde dein Gewerbe nun beim Finanzamt an. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du direkt ausgefüllt mitbringen oder nachträglich zügig ausfüllen.

Ebenfalls

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Beschäftigst du Mitarbeiter, musst du beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen.

Ebenfalls

Ebenfalls

In dem Fall musst du deine Mitarbeiter außerdem bei der Krankenkasse anmelden.

Ebenfalls

Ebenfalls

Nun musst du für dein Gewerbe die Mitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK beantragen.

Ebenfalls

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist nur notwendig, wenn du bei deiner Tätigkeit einem besonderen Unfallrisiko ausgesetzt bist.

Innerhalb von einer Woche nach der Gründung musst du dein Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Ebenfalls

Künstler & Co. müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden, Anwälte & Co.

bei der Standeskammer und bei einer Partnerschaftsgesellschaft beim Partnerschaftsregister.

Hinzu kommen nun Sonderfälle, die für alle gelten: Genehmigungen vom Bauamt, vom Ordnungsamt oder vom Gesundheitsamt; je nachdem, was du mit deinem Nebengewerbe genau vor hast. Informiere dich vorab zu deiner spezifischen Branche, was bei der Gründung zu berücksichtigen ist.

Das war’s! Nun kannst du endlich loslegen!


Welche Rechtsform für dein Nebengewerbe?

Die Möglichkeiten für die rechtliche Ausgestaltung deines Nebengewerbes sind vielfältig. Das kann die Entscheidungsfindung natürlich erschweren: Welche Rechtsform für dein Nebengewerbe das richtige ist, ist von deinen persönlichen Bedürfnissen abhängig.

Wir haben für die gängigen Rechtsformen die wichtigsten Fakten zusammengestellt, die du bei der Gründung deines Nebengewerbes berücksichtigen solltest. Überlege dir diese Entscheidung gut, denn je nach Form ist es gar nicht so einfach, diese später zu wechseln.

Freiberufler:

  • Größter Pluspunkt: Du unterliegst keiner Gewerbesteuerpflicht.
  • Größter Minuspunkt: Du haftest mit deinem Privatvermögen.
  • Du musst nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und keine doppelte Buchführung machen. 
  • Du musst kein Mitglied bei der IHK werden.
  • Das unternehmerische Risiko ist hoch, insbesondere bei Krankheit oder Urlaub sind keine Einnahmen möglich.
  • Die finanzielle Vorsorge ist Privatsache.

Einzelunternehmen:

  • Größter Pluspunkt: Ein Einzelunternehmen ermöglicht dir den größten Gestaltungsspielraum für deine Unternehmung. 
  • Größter Minuspunkt: Du haftest mit deinem Privatvermögen.
  • Ein Einzelunternehmen erfordert nur geringe Gründungsausgaben.
  • Du benötigst keine Bilanzierung, eine einfache Buchhaltung reicht. 
  • Dein Unternehmen muss nach dir benannt sein.
  • Du trägst die alleinige Verantwortung. 

OHG:

  • Größter Pluspunkt: Durch die Gründung mit mindestens zwei Gesellschaftern ist eine gute Arbeitsteilung im Unternehmen möglich.
  • Größter Minuspunkt: Die Gesellschafter haften ebenso mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Gründung ist einfach und kostengünstig.
  • Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter verfügen OHGs über eine hohe Bonität.
  • Durch die Gründung mit mehreren Gesellschaftern hast du selbst kein alleiniges Entscheidungsrecht.
  • Die OHG verlangt eine umfassende Buchhaltungspflicht.

GmbH:

  • Größter Pluspunkt: Du haftest nicht mit deinem Privatvermögen.
  • Größter Minuspunkt: Du benötigst mindestens 12.500 € Stammkapital plus ca. 800 € bis 1.600 €, um eine GmbH gründen zu können.
  • Eine GmbH genießt hohes Ansehen bei Kunden, Partnern und Kreditinstituten.
  • Das Gehalt des Geschäftsführers ist steuerlich absetzbar.
  • Eine Gewinnauszahlung ist nur über eine Gewinnausschüttung möglich.
  • Der Betrieb einer GmbH ist mit hohem Aufwand verbunden, z. B. aufgrund der doppelten Buchführung. 

UG:

  • Größter Pluspunkt: Du haftest nicht mit deinem Privatvermögen. 
  • Größter Minuspunkt: Es gibt eine Rücklagepflicht, nach der 25 % des jährlichen Gewinns als Rücklage im Unternehmen bleiben müssen, bis ein Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
  • Liegt das Stammkapital vor, kann die UG leicht in eine GmbH umgewandelt werden.
  • Die Gründung der UG ist schnell und einfach.
  • Es ist, anders als bei der GmbH, nicht möglich, Sacheinlagen als Rücklage einzubringen. 
  • Durch das potenziell geringe Stammkapital besteht ein erhöhtes Risiko für eine Insolvenz. 

Für welche Rechtsform du dich entscheidest, liegt bei dir. Die größtmöglichen Freiheiten und gleichzeitig die geringsten Kosten bieten dir die Tätigkeit als Freiberufler oder die Anmeldung eines Einzelgewerbes. Die OHG ergibt Sinn, wenn du dein Abenteuer zusammen mit einem Partner starten möchtest. Und die UG bzw. GmbH ist eine gute Basis, wenn du mittelfristig mit größeren Ausgaben rechnest, dein Privatvermögen absichern oder leichter an Kredite kommen möchtest. Eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Einzelunternehmen machen es dir vergleichsweise leicht, später noch umzusteigen. 

Steuern bei einem Nebengewerbe

Machst du dich selbständig, musst du künftig mindestens jährlich eine Steuererklärung abgeben. Als Inhaber eines Einzelunternehmens z. B. werden dein Gehalt aus der Festanstellung und dein Gewinn aus dem Nebengewerbe zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Im Gegenzug kannst du deine beruflichen Ausgaben wiederum absetzen und deine Steuerlast so senken. 

Achte jedoch darauf, dass deine Ausgaben nicht regelmäßig deine Einnahmen übersteigen, um Steuern zu sparen. Andernfalls kann das Finanzamt davon ausgehen, dass du keine Gewinnabsicht hast – was wiederum dazu führen würde, dass du deine Ausgaben nicht mehr absetzen darfst. Starte deshalb nur ein Nebengewerbe, wenn du tatsächlich vor hast, damit Gewinne zu erzielen. 

Übersteigen deine Gewinne den jährlichen Freibetrag von 24.500 €, musst du neben der Einkommensteuer ebenso Gewerbesteuer zahlen. Üblich sind solche Summen im Nebengewerbe aber nicht. Und: Freiberufler sind nicht davon betroffen.

Als Gründer einer UG, GmbH oder einer anderen Art von Kapitalgesellschaft zahlst du die Gewerbesteuer bereits ab einem Euro Gewinn – und zusätzlich noch die sogenannte Körperschaftsteuer.

Gute Idee: Kleinunternehmerregelung

Hast du keine hohen Ausgaben in deinem Unternehmen, kann es Sinn ergeben, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen und keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Deine Einkäufe absetzen kannst du in dem Fall aber natürlich genauso wenig. Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung: Dein Umsatz muss unter 22.000 € im Jahr liegen.

Haftungsrisiken bei einem Nebengewerbe

Je nach Art von Nebengewerbe sind mit dessen Gründung gewisse Haftungsrisiken verbunden. Während du bei einer UG oder einer GmbH nur mit dem Unternehmensvermögen haftest, sieht die Situation als Freiberufler oder Inhaber eines Einzelunternehmens schon anders aus: Hier haftest du nämlich vollständig mit deinem Privatvermögen.

Bedeutet: Kann dein Gewerbe deine Schuldner nicht bezahlen, musst du sie von deinem privaten Vermögen bezahlen – und wenn du das nicht kannst, musst du eine Privatinsolvenz anmelden. 

Krankenversicherung bei einem Nebengewerbe

Startest du ein Nebengewerbe und es wird als solches tatsächlich von deiner Krankenkasse anerkannt, ändert sich an deiner Krankenversicherung nichts – du bist ja schließlich schon über deine Festanstellung versichert. Nur deine Beiträge können steigen, wenn dein Einkommen durch dein Nebengewerbe wächst. Damit deine Krankenkasse dein Nebengewerbe als solches anerkennt, gilt es drei Bedingungen zu erfüllen.

  • Die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe sollten geringer sein als das Gehalt aus deiner Festanstellung.
  • Du solltest weniger als 20 Stunden pro Woche in dein Nebengewerbe investieren. 
  • Beschäftigst du Personal, darf dessen Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € pro Monat nicht übersteigen. 

Achtung: Altersvorsorge

Für deine Rente gilt: Die bleibt unabhängig von den Einkünften aus deinem Nebengewerbe gleich – sowohl die Beiträge jetzt als auch der Auszahlungsbetrag später. Für gewisse Berufsfelder gibt es allerdings ab einer gewissen Einkommensgrenze eine Rentenversicherungspflicht. Dein Rentenversicherungsträger kann dich dazu beraten, ob das bei dir der Fall ist. 

Nebengewerbe als Student und Versicherungsschutz

Ein Nebengewerbe kannst du nicht nur anmelden, wenn du berufstätig bist. Die Möglichkeit steht dir ebenso offen, wenn du in erster Linie Student bist. Während du hier ebenfalls – ausgenommen sind die Semesterferien – nicht mehr als 20 Stunden pro Woche investieren darfst, verhält es sich mit dem Einkommen anders. Da du als Student ja kein Gehalt beziehst, gibt es hier eine festgelegte Obergrenze von 445 €. Ist dein monatliches Einkommen aus dem Nebengewerbe höher als das, wird es nicht mehr als Nebengewerbe anerkannt. 

Da du bis zu einem Alter von 25 Jahren in der Regel über die Familienversicherung mitversichert bist, informiere dich am besten bei dieser über die genauen Grenzen. Andernfalls kannst du aus der Versicherung ausgeschlossen werden und rückwirkend zum Tag deiner Gewerbeanmeldung hohe Versicherungsbeiträge nach- und in Zukunft weiterzahlen müssen. 

Nebengewerbe in der Arbeitslosigkeit

Du hast bereits ein Nebengewerbe, verlierst aber plötzlich deinen Job? Keine Panik: Das macht aus deinem Neben- noch nicht sofort deine Hauptgewerbe. Du meldest dich arbeitslos, behältst dein Nebengewerbe aber weiterhin. Für ein Jahr wirst du nun über die Arbeitsagentur sozialversichert und erhältst zusätzlich Arbeitslosengeld 1, was in etwa 60 % deines früheren Einkommens entspricht.

Wie viel du jetzt im Nebengewerbe verdienen darfst, hängt allerdings davon ab, wie lange das Nebengewerbe schon besteht. Liegt die Gründung weniger als ein Jahr zurück, darf dein monatlicher Gewinn aus dem Nebengewerbe die Zuverdienstgrenze von 165 € nicht übersteigen. Ist das Nebengewerbe älter als ein Jahr, darfst du die Höhe deiner Einkünfte aus dem Nebengewerbe so beibehalten, wie sie zum Zeitpunkt deiner Festanstellung waren. In dem Fall werden die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 1 nicht gestrichen oder reduziert. 

Aber: Mehr als 15 Stunden darfst du pro Woche nicht in dein Nebengewerbe investieren.

Unser Fazit

Du möchtest einen ersten Schritt in die Selbständigkeit wagen, ohne gleich ins große Risiko zu gehen? In diesem Fall kann ein Nebengewerbe neben deinem Hauptberuf die richtige Wahl sein: Mit einem Nebengewerbe kannst du z. B. diese eine Idee testen, über die du schon so lange nachdenkst – oder dir einen Kundenstamm aufbauen, der es dir später erleichtert, deine Festanstellung aufzugeben. Oder du verdienst dir in einem gewissen Rahmen einfach etwas dazu. Die Gründe für ein Nebengewerbe sind vielfältig. Du musst nur beachten, welche Pflichten ebenso damit einhergehen.

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Artikel Autor: Patrick Möller