Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt in Bielefeld: Anleitung zur Geschäftsanmeldung
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Alles über die Gewerbeanmeldung in Bielefeld
Bielefeld, gelegen in Nordrhein-Westfalen, hat sich als wirtschaftlicher Standort einen Namen gemacht. Wenn Sie planen, ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe in Bielefeld anzumelden, befinden Sie sich in einer Stadt mit einer stabilen wirtschaftlichen Grundlage. Um ein Unternehmen in Bielefeld zu gründen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Das Verfahren zur Gewerbeanmeldung in Bielefeld ist klar strukturiert und bietet Unternehmern eine solide Basis für den Start. Egal, ob Sie ein traditionelles Geschäft oder ein Kleingewerbe gründen möchten, Bielefeld bietet die richtigen Voraussetzungen für Ihr unternehmerisches Vorhaben. Nutzen Sie die Chancen, die sich in dieser wirtschaftlich aufstrebenden Stadt bieten.
Kontaktdaten Gewerbeanmeldung Bielefeld
Um ein neues Geschäft zu eröffnen, muss man sich zuerst beim örtlichen Gewerbeamt anmelden in Bielefeld.
Anschrift Gewerbeamt:
Ravensberger Park 5
33607
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Webseite Gewerbeamt:
https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8386/show
Gewerbeanmeldung Formular (PDF):
Öffnungszeiten / Bemerkungen:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.30 - 18.00 Uhr
Telefon:
+49 521 51-0
Fax:
+49 521 51-8409
E-mail:
Öffentlicher Nahverkehr:
Haltestellen Ravensberger Park
Haltestellen Ludwigshafen, Berliner Platz
Kosten der Gewerbeanmeldung in Bielefield
- 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
- 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Dokumente für die Gewerbeanmeldung in Bielefield
Je nachdem, was genau Sie vorhaben, benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes. Vergewissern Sie sich also im Voraus, was Sie genau brauchen. Die Standarddokumente für eine Gewerbeanmeldung in Bielefield lauten wie folgt:
- Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis (bei schriftlicher Anzeige ist eine Kopie ausreichend)
- Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls der Aufenthaltstitel erforderlich.
- Bei Bevollmächtigung:
- Vollmacht
- Ausweis der bzw. des Bevollmächtigten und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
- Kopie des Handelsregisterauszuges
- Persönliche Angaben zur Vertretungsberechtigten bzw. zum Vertretungsberechtigten
- Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
- ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich Bestellung der Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer
- Anmeldung zum Handelsregister
- Nachweis über die Beantragung der Eintragung beim Amtsgericht
- Bei Handwerkerinnen bzw. Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis
- Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sowie bei einem Vertrauensgewerbe (z.B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wie kann ich ein Gewerbe in Bielefield anmelden?
Um Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren, müssen Sie einen Gewerbeschein beantragen. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- persönlich
- Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie
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