Gewerbeanmeldung in Brandenburg: So meldet man sein Geschäft an
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Alles über die Gewerbeanmeldung in Brandenburg
In Brandenburg, einem Bundesland mit einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung, ist das Gewerbe anmelden ein wesentlicher Schritt für Unternehmer und solche, die es werden möchten. Die Region bietet durch ihre wirtschaftliche Struktur ideale Voraussetzungen für die Gründung eines Kleingewerbes. Der Prozess der Gewerbeanmeldung in Brandenburg ist klar strukturiert und ermöglicht es Unternehmern, ihre Geschäftstätigkeit effizient aufzunehmen. Ob es sich um die Gründung eines Handwerksbetriebs oder eines Dienstleistungsunternehmens handelt, Brandenburg bietet die notwendige Infrastruktur und Unterstützung. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Vorteile des Gewerbe anmeldens in dieser Region zu informieren, um den Geschäftserfolg zu maximieren.
Kontaktdaten Gewerbeanmeldung Brandenburg
Webseite Gewerbeamt:
Kosten der Gewerbeanmeldung in Brandenburg
- natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens EUR 26,00
- juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens EUR 31,00
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens EUR 13,00
- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um EUR 8,00
Dokumente für die Gewerbeanmeldung in Brandenburg
Je nachdem, was genau Sie vorhaben, benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes. Vergewissern Sie sich also im Voraus, was Sie genau brauchen. Die Standarddokumente für eine Gewerbeanmeldung in Brandenburglauten wie folgt:
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden in der Regel nicht erforderlich).
bei juristischen Personen:
- Kopie des aktuellen Registerauszuges (zum Beispiel Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) beziehungsweise Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
- Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie zum Beispiel bei einer "GmbH in Gründung".
Wie kann ich ein Gewerbe in Brandenburg anmelden?
- Sie können die Anzeige persönlich im Gewerbeamt nach Terminvereinbarung vornehmen.
- Sie können die Gewerbeanzeige auf dem Vordruck mit Unterzeichnung per Post mit den Anlagen einreichen.
- Sie können die Gewerbeanzeige online vornehmen. Dies ist über die Website des zuständigen Gewerbeamts oder über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg möglich. Wenn Sie Ihre Gewerbeanzeige online über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln möchten, gelangen Sie hier zum Online-Assistenten.
Gewerbeanmeldung in anderen Städten und Regionen in Deutschland
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