Brückeninstitut DREI AG

Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, DE, AG
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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Brückeninstitut DREI AG hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main, DE.

Gegenstand des Unternehmens

1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen.

Details

  • FirmaBrückeninstitut DREI AG
  • AdresseMarie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main
  • RechtsformAG
  • Registernummer-
  • Kapital250.000,00 EUR

Einträge für Brückeninstitut DREI AG

  • Handelsregisterbekanntmachung von 16.02.2011
    • Firma: Brückeninstitut DREI AG
    • Geschäftsanschrift: Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Taunusanlage 6, 60329 Frankfurt am Main
    • Gegenstand: Als übernehmender Rechtsträger im Rahmen von Übertragungen nach § 48 a des Kreditwesengesetzes im Wege der Ausgliederung oder aufgrund umwandlungsrechtlicher oder privatrechtlicher Vereinbarungen zu fungieren. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen werden erst nach Erlass einer Übertragungsanordnung erbracht. In diesem Fall gilt die Übertragungsanordnung im Umfang der dem übertragenden Institut erteilten Erlaubnis als Erlaubniserteilung zugunsten des übernehmenden Brückeninstituts (§ 48g Abs. 6 KWG).
    • Datum: 16.02.2011
    • Kommentar: Fall 1
    • Rechtsform: Aktiengesellschaft Satzung vom 14.02.2011
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
    • Kapital: 250.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 09.07.2013
    • Geschäftsanschrift: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main
    • Datum: 09.07.2013
    • Kommentar: Fall 3
  • Handelsregisterbekanntmachung von 29.04.2014
    • Datum: 29.04.2014
    • Kommentar: Fall 4
  • Handelsregisterbekanntmachung von 04.07.2014
    • Datum: 04.07.2014
    • Kommentar: Fall 5
  • Handelsregisterbekanntmachung von 15.09.2014
    • Datum: 15.09.2014
    • Kommentar: Fall 7
  • Handelsregisterbekanntmachung von 25.10.2017
    • Datum: 25.10.2017
    • Kommentar: Fall 8
  • Handelsregisterbekanntmachung von 14.06.2019
    • Geschäftsanschrift: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt
    • Datum: 14.06.2019
  • Handelsregisterbekanntmachung von 18.01.2021
    • Gegenstand: 1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen.
    • Datum: 18.01.2021
    • Kommentar: Fall 10
    • Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 14.12.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand) sowie die Aufhebung des § 18 (Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses) beschlossen.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 04.02.2021
    • Gegenstand: Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun:
    • Datum: 04.02.2021

Registrierungsdokumente der Brückeninstitut DREI AG

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Brückeninstitut DREI AG
  • Anzeige nach Eingang
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 14.02.2011
    • Anmeldung vom 14.12.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.12.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.12.2020
    • Anmeldung vom 29.05.2019
    • Amtsniederlegung vom 18.09.2017
    • Anmeldung vom 20.10.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.09.2017
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 12.07.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.02.2016
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 08.02.2016
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 18.08.2015
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 23.01.2015
    • =>Sonstige Urkunde / Unterlage vom 26.01.2015
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.01.2015
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 26.01.2015
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 28.11.2014
    • Anmeldung vom 09.09.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.09.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.06.2014
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 26.06.2014
    • Anmeldung vom 26.06.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.06.2014
    • Anmeldung vom 23.04.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.04.2014
    • Anmeldung vom 04.07.2013
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 12.09.2012
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.08.2012
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 22.12.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 15.11.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.11.2011
    • Anmeldung vom 14.02.2011
    • Bericht / Werthaltigkeitsnachweis vom 14.02.2011
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2011
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 12.03.2009
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.12.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2011
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Amtsniederlegung vom 18.09.2017
    • Anmeldung vom 14.12.2020
    • Anmeldung vom 29.05.2019
    • Anmeldung vom 20.10.2017
    • Anmeldung vom 09.09.2014
    • Anmeldung vom 26.06.2014
    • Anmeldung vom 23.04.2014
    • Anmeldung vom 04.07.2013
    • Anmeldung vom 14.02.2011
    • Bericht / Werthaltigkeitsnachweis vom 14.02.2011
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 12.07.2017
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 08.02.2016
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 18.08.2015
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 23.01.2015
    • =>Sonstige Urkunde / Unterlage vom 26.01.2015
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 26.06.2014
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 12.09.2012
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 22.12.2011
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 14.02.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.12.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.09.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 05.02.2016
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.01.2015
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.09.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 26.06.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.06.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.04.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.08.2012
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 15.11.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.11.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2011
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 26.01.2015
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 28.11.2014
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 12.03.2009
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 14.12.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.12.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.12.2020
    • Anmeldung vom 29.05.2019
    • Amtsniederlegung vom 18.09.2017
    • Anmeldung vom 20.10.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.09.2017
    • Anmeldung vom 09.09.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.09.2014
    • Anmeldung vom 26.06.2014
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 26.06.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 03.06.2014
    • Anmeldung vom 23.04.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.04.2014
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    • Anmeldung vom 14.02.2011
    • Bericht / Werthaltigkeitsnachweis vom 14.02.2011
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.02.2011
    • Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum 14.02.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.02.2011
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 14.02.2011
    • Vertretungsnachweis vom 12.03.2009

Brückeninstitut DREI AG, mit Fokus auf 1) Zweck der Gesellschaft ist es, als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zu fungieren. 2) Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen., ist in Frankfurt am Main, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Marie-Curie-Straße 24-28, 60439. Mit einem registrierten Kapital von 250.000,00 EUR hat Brückeninstitut DREI AG eine solide Basis für Wachstum in Frankfurt am Main und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Brückeninstitut DREI AG, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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