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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma CAM Alternatives GmbH hat ihren Hauptsitz in Köln, DE.
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie gegebenenfalls EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Sachwerte, insbesondere o Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, o Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas, Wärme und sonstiger Energie, o Transportmittel wie beispielsweise Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Schiffe oder Fahrzeuge zur Nutzung im Rahmen der Elektromobilität, jeweils einschließlich Aufbauten, Bestand- und Ersatzteile, sowie Container, o Infrastrukturanlagen, einschließlich solcher zur Nutzung der vorstehend genannten Vermögensgegenstände, ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB o Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, o Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, o Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 in Verbindung mit den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB v. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Bei geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: o Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB o Hedgefonds gemäß § 283 KAGB b) EU-AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen und obigen Absatz a) entsprechen 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Nebentätigkeit: Finanzportfolioverwaltung (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB) Sonstige Nebentätigkeiten a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente angelegter Vermögen für andere sowie die diesbezügliche Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); b) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); c) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB); d) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Anlagevermittlung, d.h. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (§ 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); e) Der Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen (§ 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB); f) Sonstige Tätigkeiten, welche die Anforderungen des § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB erfüllen.
CAM Alternatives GmbH, mit Fokus auf 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie gegebenenfalls EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Sachwerte, insbesondere o Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, o Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas, Wärme und sonstiger Energie, o Transportmittel wie beispielsweise Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Schiffe oder Fahrzeuge zur Nutzung im Rahmen der Elektromobilität, jeweils einschließlich Aufbauten, Bestand- und Ersatzteile, sowie Container, o Infrastrukturanlagen, einschließlich solcher zur Nutzung der vorstehend genannten Vermögensgegenstände, ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB o Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften, o Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, o Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, o Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 in Verbindung mit den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, iii. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB iv. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB v. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Bei geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: o Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB o Hedgefonds gemäß § 283 KAGB b) EU-AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen und obigen Absatz a) entsprechen 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Nebentätigkeit: Finanzportfolioverwaltung (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB) Sonstige Nebentätigkeiten a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente angelegter Vermögen für andere sowie die diesbezügliche Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); b) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); c) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB); d) Falls die Erlaubnis die Finanzportfolioverwaltung umfasst, die Anlagevermittlung, d.h. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (§ 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); e) Der Vertrieb von Anteilen und Aktien an fremden Investmentvermögen (§ 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB); f) Sonstige Tätigkeiten, welche die Anforderungen des § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB erfüllen., ist in Köln, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Gereonshof 12, 50670. Mit einem registrierten Kapital von 500.000,00 EUR hat CAM Alternatives GmbH eine solide Basis für Wachstum in Köln und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über CAM Alternatives GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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