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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Center for clinical innovation in addiction research (CORE) gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Hauptsitz in Stuttgart, DE.
Die CORE gUG mit Sitz in Stuttgart, Wiesbadener Str. 43, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. (1) Die CORE gUG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Organe der Gesellschaft (§7) und die Fördermitglieder (§15) erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, sowie es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter*innen und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern*innen gelisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Kontakt- und Informationszentrum für Suchtkranke e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat. (6) Sofern die Gesellschafterversammlung nicht anderes beschließt, sind die Mitglieder der Geschäftsführung vertretungsberechtige Liquidatoren. Gegenstand (1) Zweck und Aufgaben der Gesellschaft sind im Bereich von Substanzgebrauch, Substanzabhängigkeit, abhängigem Verhalten, sowie dazu gehörenden Komorbiditäten zu verorten. Hierzu zählen: (a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung nach §52 Abs. 2 Nr. 1 AO, (b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege nach §52 Abs. 2 Nr. 3 AO und (c) die Förderung von Kunst und Kultur nach §52 Abs. 2 Nr. 3 AO. (2) Zur Erfüllung der unter §3 Absatz (1) lit. a und b genannten Zwecke bemüht sich die Gesellschaft um: (a) die interdisziplinäre Forschung (§ 3 Absatz 1 lit. a); (b) die wissenschaftliche Weiterbildung und Qualifikation (§3 Abs. 1 Lit. a); (c) die Qualitätssicherung in der Suchtbehandlung (§3 Abs. 1 lit. 1); (d) die wissenschaftliche Begutachtung (§3 Absatz 1 lit.1); (e) die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abhandlungen (§3 Absatz 1 lit. a); (f) die Förderung interdisziplinären Erfahrungsaustauschs (§3 Absatz 1 lit. a); (g) die Einrichtung und den Betreib einer Forschungsstelle (§§3 Absatz 1 lit. a) (siehe §4); (h) den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis sowie des Austausches zwischen Forschung und Praxis (§3 Abs. 1 lit. b); (i) die Entwicklung von Innovationen in der Versorgung §§3 Absatz 1 lit. b); (j) den Aufbau und Betrieb eines trägerübergreifenden Kooperationsangebotes zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Behandlung von Personen mit Substanzgebrauchsstörung und abhängigem Verhalten (regionales Kompetenzzentrum) (§3 Absatz 1 lit. b). (k) die Einwerbung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit. a bis j genannten Punkte; (l) den Erhalt von Drittmitteln (Zuwendungen, Zuschüssen, Aufträgen) zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit a bis j genannten Punkte und (m) die Durchführung von Veranstaltungen (u.a. Kongresse, Tagungen, Workshops, Seminare) zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit. a bis j genannten Punkte. (3) Zur Erfüllung des unter §3 Absatz (1) lit. c genannten Zwecks bemüht sich die Gesellschaft um die Durchführung von Ausstellungen und Vorträgen, sowie um die akademische Förderung bei Themen, welche Kunst und Sucht miteinander vereinen. (4) Arbeitsprinzipien der Gesellschaft sind: (a) Patientenorientierung und aktive Einbeziehung von Peers, Betroffenen und Familien; (b) Partizipation in allen Bereichen der Forschung; (c) Interdisziplinarität und Kooperation; (d) Internationalität und Partnerschaft; (e) Wissenschaftlichkeit und Evidenzbasierung; (f) Relevanz für klinische Innovation und Versorgung unter den Aspekten: i. Effektivität ii. Zufriedenheit III. Bedarfsorientierung IV. Einsatz von Ressourcen und Gesundheitseffekten V. Zugänglichkeit / Erreichbarkeit der Angebote. Forschungsstelle der CORE gUG (1) Zur Förderung von interdisziplinärer Wissenschaft und Forschung richtet die Gesellschaft eine Forschungsstelle mit dem Namen "Forschungsstelle der CORE gUG" ein. Die Schwerpunkte der Forschungsstelle der CORE gUG sind: (a) die Akquirierung und Durchführung von Forschungsvorhaben; (b) die Akquirierung und Durchführung wissenschaftlicher Begutachtungen; (c) die Förderungen und Finanzierung von Publikationen einschlägiger wissenschaftlicher Arbeiten; (d) die organisatorische und finanzielle Förderung, sowie die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch im Rahmen von Kongressen, Tagungen, Workshops, Seminaren und Schulungen; (e) die Qualifikation von (Projekt-) Mitarbeitenden der CORE gUG; (f) die Durchführung von Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Workshops, Seminare, Schulungen, Zertifizierungen) zur Weiterbildung sowie zum Praxistransfer von Ergebnissen der Suchtforschung; (g) die Durchführung von Veranstaltungen (siehe Punkt f) kann auch in Kooperation mit anderen Veranstalter*innen geschehen oder in der wechselseitigen Übernahme des Veranstaltungsmanagements bestehen; (h) die Schulungen von Mitarbeitenden der CORE gUG. (2) Die Geschäftsordnung entspricht der vorliegenden Satzung und wird durch die Gesellschafterversammlung festgelegt.
Center for clinical innovation in addiction research (CORE) gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), mit Fokus auf Die CORE gUG mit Sitz in Stuttgart, Wiesbadener Str. 43, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. (1) Die CORE gUG ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Organe der Gesellschaft (§7) und die Fördermitglieder (§15) erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, sowie es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter*innen und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern*innen gelisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Kontakt- und Informationszentrum für Suchtkranke e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat. (6) Sofern die Gesellschafterversammlung nicht anderes beschließt, sind die Mitglieder der Geschäftsführung vertretungsberechtige Liquidatoren. Gegenstand (1) Zweck und Aufgaben der Gesellschaft sind im Bereich von Substanzgebrauch, Substanzabhängigkeit, abhängigem Verhalten, sowie dazu gehörenden Komorbiditäten zu verorten. Hierzu zählen: (a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung nach §52 Abs. 2 Nr. 1 AO, (b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege nach §52 Abs. 2 Nr. 3 AO und (c) die Förderung von Kunst und Kultur nach §52 Abs. 2 Nr. 3 AO. (2) Zur Erfüllung der unter §3 Absatz (1) lit. a und b genannten Zwecke bemüht sich die Gesellschaft um: (a) die interdisziplinäre Forschung (§ 3 Absatz 1 lit. a); (b) die wissenschaftliche Weiterbildung und Qualifikation (§3 Abs. 1 Lit. a); (c) die Qualitätssicherung in der Suchtbehandlung (§3 Abs. 1 lit. 1); (d) die wissenschaftliche Begutachtung (§3 Absatz 1 lit.1); (e) die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abhandlungen (§3 Absatz 1 lit. a); (f) die Förderung interdisziplinären Erfahrungsaustauschs (§3 Absatz 1 lit. a); (g) die Einrichtung und den Betreib einer Forschungsstelle (§§3 Absatz 1 lit. a) (siehe §4); (h) den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis sowie des Austausches zwischen Forschung und Praxis (§3 Abs. 1 lit. b); (i) die Entwicklung von Innovationen in der Versorgung §§3 Absatz 1 lit. b); (j) den Aufbau und Betrieb eines trägerübergreifenden Kooperationsangebotes zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Behandlung von Personen mit Substanzgebrauchsstörung und abhängigem Verhalten (regionales Kompetenzzentrum) (§3 Absatz 1 lit. b). (k) die Einwerbung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit. a bis j genannten Punkte; (l) den Erhalt von Drittmitteln (Zuwendungen, Zuschüssen, Aufträgen) zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit a bis j genannten Punkte und (m) die Durchführung von Veranstaltungen (u.a. Kongresse, Tagungen, Workshops, Seminare) zur Realisierung der unter §3 Absatz 1 lit. a und b genannten Satzungszwecke und der unter §3 Absatz 2 lit. a bis j genannten Punkte. (3) Zur Erfüllung des unter §3 Absatz (1) lit. c genannten Zwecks bemüht sich die Gesellschaft um die Durchführung von Ausstellungen und Vorträgen, sowie um die akademische Förderung bei Themen, welche Kunst und Sucht miteinander vereinen. (4) Arbeitsprinzipien der Gesellschaft sind: (a) Patientenorientierung und aktive Einbeziehung von Peers, Betroffenen und Familien; (b) Partizipation in allen Bereichen der Forschung; (c) Interdisziplinarität und Kooperation; (d) Internationalität und Partnerschaft; (e) Wissenschaftlichkeit und Evidenzbasierung; (f) Relevanz für klinische Innovation und Versorgung unter den Aspekten: i. Effektivität ii. Zufriedenheit III. Bedarfsorientierung IV. Einsatz von Ressourcen und Gesundheitseffekten V. Zugänglichkeit / Erreichbarkeit der Angebote. Forschungsstelle der CORE gUG (1) Zur Förderung von interdisziplinärer Wissenschaft und Forschung richtet die Gesellschaft eine Forschungsstelle mit dem Namen "Forschungsstelle der CORE gUG" ein. Die Schwerpunkte der Forschungsstelle der CORE gUG sind: (a) die Akquirierung und Durchführung von Forschungsvorhaben; (b) die Akquirierung und Durchführung wissenschaftlicher Begutachtungen; (c) die Förderungen und Finanzierung von Publikationen einschlägiger wissenschaftlicher Arbeiten; (d) die organisatorische und finanzielle Förderung, sowie die Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch im Rahmen von Kongressen, Tagungen, Workshops, Seminaren und Schulungen; (e) die Qualifikation von (Projekt-) Mitarbeitenden der CORE gUG; (f) die Durchführung von Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Workshops, Seminare, Schulungen, Zertifizierungen) zur Weiterbildung sowie zum Praxistransfer von Ergebnissen der Suchtforschung; (g) die Durchführung von Veranstaltungen (siehe Punkt f) kann auch in Kooperation mit anderen Veranstalter*innen geschehen oder in der wechselseitigen Übernahme des Veranstaltungsmanagements bestehen; (h) die Schulungen von Mitarbeitenden der CORE gUG. (2) Die Geschäftsordnung entspricht der vorliegenden Satzung und wird durch die Gesellschafterversammlung festgelegt., ist in Stuttgart, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Wiesbadener Straße 43, 70372. Mit einem registrierten Kapital von 6.000,00 EUR hat Center for clinical innovation in addiction research (CORE) gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) eine solide Basis für Wachstum in Stuttgart und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Center for clinical innovation in addiction research (CORE) gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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