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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Christliche Media gGmbH hat ihren Hauptsitz in Tostedt, DE.
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist außerdem nach § 58 Abs. 1 AO die Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel im Inland an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts, und im Ausland an nachgewiesen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verwirklicht diese Tätigkeiten im In- und Ausland. 2) Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugendhilfe, c) die Förderung der Altenhilfe, d) die Förderung der Volks- und Berufsbildung, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g) die Förderung des Katastrophenschutzes und die Unterstützung von hilfbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von MItteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Gesellschaft ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch: a) Verbreitung christlicher Werte und Ethik über elektronische Medien udn Printmedien, insbesondere durch - Produktion bzw. Beschaffung und Ausstrahlung christlicher Radio- und Fernsehprogramme, - Beschaffung von Sendezeiten bzw. Drittsendezeiten auf öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern sowie Radiostationen im In- und Ausland sowie Nutzung dieser Zeiten zur Ausstrahlung christlicher Programme oder Überlassung der Sendezeiten an Kirchen, andere Religionsgemeinschaften des öfffentlichen Rechtes, Gemeinden und andere gemeinnütze Einrichtungen bzw. mit diesen verbundene Organisationen, - Unterstützung anderer christlicher Radio- und TV-Produzenten und TV-Sender im In- und Ausland durch Beratung, gegenseitigen Informationsaustausch, Mit- und Zusammenarbeit und Organisation von gemeinschaftlichen Projekten, - Durchführung kirchlicher und sozialer Bildungsprogramme sowie besonderer Projekte und Veranstaltungen, - Durchführung von Seminaren und Schulungen für alle vorgenannten Zwecke. b) Hungerhilfe und Katastrophenhilfe, insbesondere in Form der Organisation und Durchführung von Hilfsmaßnahmen vor Ort bzw. in Zusammenarbeit mit Hilfspersonen in den betroffenen Gebieten. 4) Die Gesellschaft kann sich auch Hilfspersonen bedienen, deren Wirken auf die Zwecke der Gesellschaft ausgerichtet ist. 5) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, die in ihrer Zielsetzung geeignet sind, diesen Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern, sofern ausreichend freie Rücklagen verfügbar sind. Die Gesellschaft kann unselbständige Zweigniederlassungen errichten. 6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Christliche Media gGmbH, mit Fokus auf 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist außerdem nach § 58 Abs. 1 AO die Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel im Inland an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts, und im Ausland an nachgewiesen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verwirklicht diese Tätigkeiten im In- und Ausland. 2) Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugendhilfe, c) die Förderung der Altenhilfe, d) die Förderung der Volks- und Berufsbildung, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g) die Förderung des Katastrophenschutzes und die Unterstützung von hilfbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von MItteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Gesellschaft ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch: a) Verbreitung christlicher Werte und Ethik über elektronische Medien udn Printmedien, insbesondere durch - Produktion bzw. Beschaffung und Ausstrahlung christlicher Radio- und Fernsehprogramme, - Beschaffung von Sendezeiten bzw. Drittsendezeiten auf öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern sowie Radiostationen im In- und Ausland sowie Nutzung dieser Zeiten zur Ausstrahlung christlicher Programme oder Überlassung der Sendezeiten an Kirchen, andere Religionsgemeinschaften des öfffentlichen Rechtes, Gemeinden und andere gemeinnütze Einrichtungen bzw. mit diesen verbundene Organisationen, - Unterstützung anderer christlicher Radio- und TV-Produzenten und TV-Sender im In- und Ausland durch Beratung, gegenseitigen Informationsaustausch, Mit- und Zusammenarbeit und Organisation von gemeinschaftlichen Projekten, - Durchführung kirchlicher und sozialer Bildungsprogramme sowie besonderer Projekte und Veranstaltungen, - Durchführung von Seminaren und Schulungen für alle vorgenannten Zwecke. b) Hungerhilfe und Katastrophenhilfe, insbesondere in Form der Organisation und Durchführung von Hilfsmaßnahmen vor Ort bzw. in Zusammenarbeit mit Hilfspersonen in den betroffenen Gebieten. 4) Die Gesellschaft kann sich auch Hilfspersonen bedienen, deren Wirken auf die Zwecke der Gesellschaft ausgerichtet ist. 5) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, die in ihrer Zielsetzung geeignet sind, diesen Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern, sofern ausreichend freie Rücklagen verfügbar sind. Die Gesellschaft kann unselbständige Zweigniederlassungen errichten. 6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden., ist in Tostedt, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Gartenstraße 8, 21255. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Christliche Media gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Tostedt und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Christliche Media gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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