Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH

Blumenstraße 9, 42853 Remscheid, DE, GmbH
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Über Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH hat ihren Hauptsitz in Remscheid, DE.

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem den Zweck dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Dies geschieht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten und unter Zugrundelegung der von den beiden christlichen Kirchen in Deutschland in ihren gemeinsamen Erklärungen "Gott ist ein Freund des Lebens" (2000) und "Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe" (2011) verankerten Grundsätzen. Dementsprechend hat die Gesellschaft die folgenden kirchlichen Anforderungen anzuwenden: a) Die gemeinsamen Texte Nr. 17 des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der evangelischen Kirche in Deutschland zur Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe - Sammlung kirchlicher Texte 2. erweiterte Auflage Mai 2011, in der jeweils geltenden Fassung (Überarbeitung 2020 angekündigt); b) Die Grundaussagen zur Hospizarbeit "Ich lebe, und auch Ihr werdet leben" (Johannes 14, 19) des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Malteser Hilfsdienstes e.V./ Malteser in neue Caritas, Heft 11/2000, S. 21-24 in der jeweils geltenden Fassung; c) Die gemeinsamen Texte Nr. 20 Grundlagen und Arbeitshilfen zur christlichen Patientenvorsorge, herausgegeben vom Kirchenamt der evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Stand Juli 2018 in der jeweils geltenden Fassung. Diesen Grundaussagen zur kirchlichen Hospizarbeit sind alle Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft verpflichtet. 3. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme schwerstkranker Menschen, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. 4. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. 5. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: a. Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz b. ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis und das Angebot einer individuell ausgerichteten Schmerztherapie c. Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z. B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) d. enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten e. enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der kranken Menschen und ihrer Angehörigen eingebunden sind f. individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen g. Stärkung in der Zeit der Trauer, (z. B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) die Idee der Hospizbewegung leben und weitergeben h. Zusammenarbeit und Kooperation mit einem ambulanten Palliativnetzwerk 6. Zur Erreichung ihrer Ziele kann die Gesellschaft weitere Angebote entwickeln (z.B. Kurzzeitpflege). 7. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Angebote und Leistungen der Gesellschaft stehen allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen.

Details

  • FirmaChristliches Hospiz Bergisches Land gGmbH
  • AdresseBlumenstraße 9, 42853 Remscheid
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital30.000,00 EUR

Einträge für Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 24.04.2020
    • Firma: Die gemeinsamen Texte Nr. 17 des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der evangelischen Kirche in Deutschland zur Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe - Sammlung kirchlicher Texte 2. erweiterte Auflage Mai 2011, in der jeweils geltenden Fassung (Überarbeitung 2020 angekündigt);
    • Geschäftsanschrift: Remscheid Geschäftsanschrift: Blumenstraße 9, 42853 Remscheid
    • Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem den Zweck dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Dies geschieht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten und unter Zugrundelegung der von den beiden christlichen Kirchen in Deutschland in ihren gemeinsamen Erklärungen "Gott ist ein Freund des Lebens" (2000) und "Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe" (2011) verankerten Grundsätzen. Dementsprechend hat die Gesellschaft die folgenden kirchlichen Anforderungen anzuwenden:
    • Datum: 24.04.2020
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2020
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
    • Kapital: 30.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Geschäftsanschrift: Die Grundaussagen zur Hospizarbeit "Ich lebe, und auch Ihr werdet leben" (Johannes 14, 19) des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Malteser Hilfsdienstes e.V./ Malteser in neue Caritas, Heft 11/2000, S. 21-24 in der jeweils geltenden Fassung;
    • Gegenstand: Die gemeinsamen Texte Nr. 20 Grundlagen und Arbeitshilfen zur christlichen Patientenvorsorge, herausgegeben vom Kirchenamt der evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Stand Juli 2018 in der jeweils geltenden Fassung. Diesen Grundaussagen zur kirchlichen Hospizarbeit sind alle Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft verpflichtet. 3. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme schwerstkranker Menschen, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. 4. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein.

Registrierungsdokumente der Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.01.2020
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 24.04.2020
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 11.05.2023
    • Anmeldung vom 27.04.2022
    • Anmeldung vom 30.01.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.04.2023
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.03.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.01.2020
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 11.05.2023
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.04.2023
    • Anmeldung vom 27.04.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.03.2022
    • Anmeldung vom 30.01.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.01.2020
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 24.04.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.01.2020
  • Anzeige nach Eingang
    • Anmeldung vom 11.05.2023
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 11.04.2023
    • Anmeldung vom 27.04.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.03.2022
    • Anmeldung vom 30.01.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.01.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.01.2020
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 24.04.2020

Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH, mit Fokus auf 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem den Zweck dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Dies geschieht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten und unter Zugrundelegung der von den beiden christlichen Kirchen in Deutschland in ihren gemeinsamen Erklärungen "Gott ist ein Freund des Lebens" (2000) und "Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe" (2011) verankerten Grundsätzen. Dementsprechend hat die Gesellschaft die folgenden kirchlichen Anforderungen anzuwenden: a) Die gemeinsamen Texte Nr. 17 des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der evangelischen Kirche in Deutschland zur Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe - Sammlung kirchlicher Texte 2. erweiterte Auflage Mai 2011, in der jeweils geltenden Fassung (Überarbeitung 2020 angekündigt); b) Die Grundaussagen zur Hospizarbeit "Ich lebe, und auch Ihr werdet leben" (Johannes 14, 19) des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Malteser Hilfsdienstes e.V./ Malteser in neue Caritas, Heft 11/2000, S. 21-24 in der jeweils geltenden Fassung; c) Die gemeinsamen Texte Nr. 20 Grundlagen und Arbeitshilfen zur christlichen Patientenvorsorge, herausgegeben vom Kirchenamt der evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Stand Juli 2018 in der jeweils geltenden Fassung. Diesen Grundaussagen zur kirchlichen Hospizarbeit sind alle Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft verpflichtet. 3. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme schwerstkranker Menschen, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. 4. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. 5. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: a. Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz b. ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis und das Angebot einer individuell ausgerichteten Schmerztherapie c. Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z. B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) d. enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten e. enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der kranken Menschen und ihrer Angehörigen eingebunden sind f. individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen g. Stärkung in der Zeit der Trauer, (z. B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) die Idee der Hospizbewegung leben und weitergeben h. Zusammenarbeit und Kooperation mit einem ambulanten Palliativnetzwerk 6. Zur Erreichung ihrer Ziele kann die Gesellschaft weitere Angebote entwickeln (z.B. Kurzzeitpflege). 7. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Angebote und Leistungen der Gesellschaft stehen allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen., ist in Remscheid, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Blumenstraße 9, 42853. Mit einem registrierten Kapital von 30.000,00 EUR hat Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Remscheid und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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Siehe auch: