Deutsche Soziallotterie gGmbH

Müllerstraße 47, 80469 München, DE, GmbH
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Über Deutsche Soziallotterie gGmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Deutsche Soziallotterie gGmbH hat ihren Hauptsitz in München, DE.

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, b) Förderung der Altenhilfe, c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Im Bereich der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial benachteiligten Familien gefördert werden. Um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu optimieren, muss das Bewusstsein für die besondere Situation der Kinder mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen sensibilisiert werden. Lebensräume sollen geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere Einrichtungen, die junge Menschen bei der Bewältigung des Alltags, der Berufswahl, -vorbereitung, -ausbildung und Umschulung sowie der Lebensplanung unterstützen, gefördert werden. b) Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen. c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch Wissenschaft, Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) seltene(n) Krankheiten umfassen. Ein weiterer Zweck ist die Vernetzung und Information von Wissenschaftlern, Ärzten und betroffenen Personen auf dem Gebiet der Krankheiten Früherkennung und -bekämpfung. Früherkrankte Menschen und ihnen nahe stehende Personen, die wirtschaftlich Not leidend sind, sollen auch finanziell gefördert werden. d) Förderung des Sports. Ein besonderer Schwerpunkt soll auch im Bereich der Förderung des Sports, insbesondere des Behindertensports liegen. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst auch die Teilnahmemöglichkeit an sportlichen Aktivitäten. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wird das Selbstwertgefühl gerade von behinderten Menschen gestärkt. Durch die Sportförderung sollen Lebensräume geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere sportliche Einrichtungen gefördert werden. Überdies soll durch entsprechende Kommunikation der Sportförderung das Bewusstsein der Gesellschaft für einen gesundheitlichen Lebenswandel gestärkt werden. e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. Die Förderung von Umwelt- und Naturschutz, Erziehung und Bildung im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt im nationalen und internationalen Bereich, zum Schutz und zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, der natürlichen Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Vorsorge gegen Natur- und Umweltschäden sowie von Maßnahmen zur Aufbringung und Umsetzung der für die Erfüllung der vorstehend definierten Zwecke benötigten Mittel. (5) Die Beschaffung von Mitteln soll durch die Veranstaltung einer Soziallotterie i.S.d. § 12 ff GlüStV erfolgen. Das Prinzip dieser Lotterie basiert auf dem Verkauf von "einfachen" Lotterielosen (u.a. mit Abo-Funktion, Zusatzgewinnen und weiteren Optionen).

Details

  • FirmaDeutsche Soziallotterie gGmbH
  • AdresseMüllerstraße 47, 80469 München
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital25.000,00 EUR

Einträge für Deutsche Soziallotterie gGmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 21.09.2015.
    • Firma: Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Im Bereich der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial
    • Geschäftsanschrift: Förderung der Altenhilfe,
    • Gegenstand: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein:
    • Datum: 21.09.2015.
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
    • Kapital: 25.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Geschäftsanschrift: Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen.
    • Gegenstand: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch
  • Handelsregisterbekanntmachung von 31.03.2021
    • Datum: 31.03.2021
    • Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Deutsche Soziallotterie gGmbH, mit Fokus auf (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens, b) Förderung der Altenhilfe, c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d) Förderung des Sports, e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. (3) Die Gesellschaft wird ausschließlich als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften zweckgebunden für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke weiter. (4) Schwerpunkte der Förderung der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke sollen insbesondere sein: a) Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Im Bereich der Erziehung, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial benachteiligten Familien gefördert werden. Um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu optimieren, muss das Bewusstsein für die besondere Situation der Kinder mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen sensibilisiert werden. Lebensräume sollen geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere Einrichtungen, die junge Menschen bei der Bewältigung des Alltags, der Berufswahl, -vorbereitung, -ausbildung und Umschulung sowie der Lebensplanung unterstützen, gefördert werden. b) Förderung der Altenhilfe. Ältere Menschen sind in unserer Gesellschaft ähnlichen Schwierigkeiten wie Kinder und Jugendliche ausgesetzt. Auch bei ihnen ist teilweise eine soziale bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung beispielsweise durch nicht barrierefreie Zugänge zu beobachten. Mittels geeigneter Medien und Veranstaltungen ist auf die besonderen Bedürfnisse dieser Personengruppe aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft möchte daher Organisationen unterstützen, die insbesondere mittels mobiler sozialer Hilfsdienste, Pflege- und sonstiger Einrichtungen die Teilhabe älterer, vielfach auch kranker Menschen in unserer Gesellschaft sicherstellen. c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die zu einer Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) Krankheiten beitragen. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens soll auch Wissenschaft, Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Früherkennung von und Aufklärung über gefährliche(n) seltene(n) Krankheiten umfassen. Ein weiterer Zweck ist die Vernetzung und Information von Wissenschaftlern, Ärzten und betroffenen Personen auf dem Gebiet der Krankheiten Früherkennung und -bekämpfung. Früherkrankte Menschen und ihnen nahe stehende Personen, die wirtschaftlich Not leidend sind, sollen auch finanziell gefördert werden. d) Förderung des Sports. Ein besonderer Schwerpunkt soll auch im Bereich der Förderung des Sports, insbesondere des Behindertensports liegen. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst auch die Teilnahmemöglichkeit an sportlichen Aktivitäten. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wird das Selbstwertgefühl gerade von behinderten Menschen gestärkt. Durch die Sportförderung sollen Lebensräume geschaffen werden, in denen sich die Kinder angenommen und zugehörig fühlen. Dazu sollen insbesondere sportliche Einrichtungen gefördert werden. Überdies soll durch entsprechende Kommunikation der Sportförderung das Bewusstsein der Gesellschaft für einen gesundheitlichen Lebenswandel gestärkt werden. e) Förderung des Umwelt- und Naturschutzes. Die Förderung von Umwelt- und Naturschutz, Erziehung und Bildung im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Förderung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der natürlichen Umwelt im nationalen und internationalen Bereich, zum Schutz und zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, der natürlichen Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben im Natur- und Umweltbereich, von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Vorsorge gegen Natur- und Umweltschäden sowie von Maßnahmen zur Aufbringung und Umsetzung der für die Erfüllung der vorstehend definierten Zwecke benötigten Mittel. (5) Die Beschaffung von Mitteln soll durch die Veranstaltung einer Soziallotterie i.S.d. § 12 ff GlüStV erfolgen. Das Prinzip dieser Lotterie basiert auf dem Verkauf von "einfachen" Lotterielosen (u.a. mit Abo-Funktion, Zusatzgewinnen und weiteren Optionen)., ist in München, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Müllerstraße 47, 80469. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Deutsche Soziallotterie gGmbH eine solide Basis für Wachstum in München und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Deutsche Soziallotterie gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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