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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH hat ihren Hauptsitz in Mainz, DE.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, die Förderung der Erziehung und die Förderung des Schutzes der Familie. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Insbesondere setzt sie sich ein für: die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes; die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft; die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt; die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen besonders berücksichtigt; den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art; soziale Gerechtigkeit für alle Kinder; eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen; kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einwirkung auf die öffentliche Meinung und die Abgabe von Anregungen zu gesetzgeberischen und behördlichen Maßnahmen; vorbeugende Maßnahmen; Aufklärung und Beratung; Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in Abs. 1 bezeichneten Zwecke dienen; Anregung der Bevölkerung zur Mitarbeit bei der Erkennung von Gefährdungen und Misshandlungen von Kindern; Ergreifen und Einleiten von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher; Durchführung und Unterstützung von Projekten des Kinderschutzes; Einrichtung, Betrieb und Förderung von ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen und Diensten, insbesondere zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen; die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 2 benannten Zwecke zu fördern. (4) Zur Verfolgung der in Abs. 2 genannten Zwecke kann die Gesellschaft sich der Hilfe Dritter bedienen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH, mit Fokus auf (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, die Förderung der Erziehung und die Förderung des Schutzes der Familie. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Insbesondere setzt sie sich ein für: die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes; die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft; die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt; die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder; dabei werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen besonders berücksichtigt; den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art; soziale Gerechtigkeit für alle Kinder; eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen; kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einwirkung auf die öffentliche Meinung und die Abgabe von Anregungen zu gesetzgeberischen und behördlichen Maßnahmen; vorbeugende Maßnahmen; Aufklärung und Beratung; Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in Abs. 1 bezeichneten Zwecke dienen; Anregung der Bevölkerung zur Mitarbeit bei der Erkennung von Gefährdungen und Misshandlungen von Kindern; Ergreifen und Einleiten von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher; Durchführung und Unterstützung von Projekten des Kinderschutzes; Einrichtung, Betrieb und Förderung von ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen und Diensten, insbesondere zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen; die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 2 benannten Zwecke zu fördern. (4) Zur Verfolgung der in Abs. 2 genannten Zwecke kann die Gesellschaft sich der Hilfe Dritter bedienen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten., ist in Mainz, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Ludwigsstraße 7, 55116. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH eine solide Basis für Wachstum in Mainz und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Deutscher Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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