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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH hat ihren Hauptsitz in Bergisch Gladbach, DE.
(1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände (insb. auch Solaranlagen), bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, cc) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 lit. a aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, dd) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen und die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, ee) Wertpapiere nach Maßgabe von § 193 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, soweit diese zu Zwecken des Risiko Managements erworben werden, ff) Bankguthaben nach Maßgabe von § 195 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung betreffend nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten.
DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH, mit Fokus auf (1) Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände (insb. auch Solaranlagen), bb) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, cc) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 lit. a aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben, dd) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen und die Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) dieses Gesellschaftsvertrages sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, ee) Wertpapiere nach Maßgabe von § 193 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, soweit diese zu Zwecken des Risiko Managements erworben werden, ff) Bankguthaben nach Maßgabe von § 195 in Verbindung mit § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285, 286 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. c) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die unmittelbar oder mittelbar über Anteile oder Aktien an Gesellschaften, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF oder geschlossene inländische Spezial-AIF Vermögensgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 2 lit. a) aa) dieses Gesellschaftsvertrages erwerben dürfen. (3) Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung betreffend nicht in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. a) aa) und bb) (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) und die Erbringung sonstiger mit der individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung unmittelbar verbundene Tätigkeiten., ist in Bergisch Gladbach, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Buddestraße 14, 51429. Mit einem registrierten Kapital von 125.000,00 EUR hat DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH eine solide Basis für Wachstum in Bergisch Gladbach und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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