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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH hat ihren Hauptsitz in Essen, DE.
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer so wie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Menschen mit Hörschädigung ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: ein Aufnahmeheim mit Jugendschutzstelle, das "Karl-Schreiner-Haus" mit Außenwohngruppen; das "Internat Curtiusstraße" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler; das "Fritz-von-Waldhausen-Zentrum" für Hörgeschädigte mit Jugendhilfe- und Internatsbereich. 4. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auch verschiedene Erziehungs- und Beratungshilfen und weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie sowie Schule an. Auch betreut und berät die Gesellschaft Flüchtlinge und Migranten, unterhält eine Erziehungsberatungsstelle sowie eine Schwangerenberatungsstelle und führt ambulante erzieherische Hilfen durch. 5. Ferner kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Bildung durchführen sowie Schulen errichten, betreiben und unterhalten. Sämtliche Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesellschaftsvertrag verstehen sich im Weiteren sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AID gGmbH, Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körper-schaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bring-Dienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungs-leistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, mit Fokus auf 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer so wie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Menschen mit Hörschädigung ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: ein Aufnahmeheim mit Jugendschutzstelle, das "Karl-Schreiner-Haus" mit Außenwohngruppen; das "Internat Curtiusstraße" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler; das "Fritz-von-Waldhausen-Zentrum" für Hörgeschädigte mit Jugendhilfe- und Internatsbereich. 4. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auch verschiedene Erziehungs- und Beratungshilfen und weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie sowie Schule an. Auch betreut und berät die Gesellschaft Flüchtlinge und Migranten, unterhält eine Erziehungsberatungsstelle sowie eine Schwangerenberatungsstelle und führt ambulante erzieherische Hilfen durch. 5. Ferner kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Bildung durchführen sowie Schulen errichten, betreiben und unterhalten. Sämtliche Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesellschaftsvertrag verstehen sich im Weiteren sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AID gGmbH, Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körper-schaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bring-Dienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungs-leistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden., ist in Essen, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Zweigertstraße 52, 45130. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Essen und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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