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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), § 51 - 68 AO. Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kirchlicher und religiöser Zwecke, insbesondere im Bereich des Pastoral- und Jugendwesens, durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung steuerbegünstigter Einrichtungen unter Aufsicht der Erzdiözese Köln, insbesondere der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf. Daneben können andere kirchlich anerkannte Rechtsträger vornehmlich mit Sitz im Erzbistum Köln gefördert werden. Die Gesellschaft verwirklicht den unter § 4 Abs. 1 genannten Zweck, indem sie Erträge aus der Anlage ihres Vermögens der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf zur Verwendung für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Dabei werden Erträge aus der Anlage des gezeichneten Kapitals sowie sonstige Mittel als Zuwendungen der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf übertragen. Soweit die verfügbaren, dem in diesem Absatz genannten Zweck gewidmeten Mittel den Finanzbedarf der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf übersteigen, kann die Gesellschaft Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Kirchengemeinden für den in diesem Absatz genannten Zweck zuwenden.
Dritte Gesellschaft zur Förderung kirchlich anerkannter Rechtsträger in der Erzdiözese Köln gGmbH, mit Fokus auf Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), § 51 - 68 AO. Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kirchlicher und religiöser Zwecke, insbesondere im Bereich des Pastoral- und Jugendwesens, durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung steuerbegünstigter Einrichtungen unter Aufsicht der Erzdiözese Köln, insbesondere der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf. Daneben können andere kirchlich anerkannte Rechtsträger vornehmlich mit Sitz im Erzbistum Köln gefördert werden. Die Gesellschaft verwirklicht den unter § 4 Abs. 1 genannten Zweck, indem sie Erträge aus der Anlage ihres Vermögens der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf zur Verwendung für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Dabei werden Erträge aus der Anlage des gezeichneten Kapitals sowie sonstige Mittel als Zuwendungen der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf übertragen. Soweit die verfügbaren, dem in diesem Absatz genannten Zweck gewidmeten Mittel den Finanzbedarf der Pastoral- und Kirchenmusikstiftung St. Antonius Benediktus Düsseldorf übersteigen, kann die Gesellschaft Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Kirchengemeinden für den in diesem Absatz genannten Zweck zuwenden.. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Dritte Gesellschaft zur Förderung kirchlich anerkannter Rechtsträger in der Erzdiözese Köln gGmbH eine solide Basis für Wachstum in internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Dritte Gesellschaft zur Förderung kirchlich anerkannter Rechtsträger in der Erzdiözese Köln gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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