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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Evangelisches Johanneswerk und St. Loyen gemeinnützige Pflege GmbH hat ihren Hauptsitz in Lemgo, DE.
1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Alter, Geschlecht und Wohnsitz. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Verwaltung, Unterhaltung und den Betrieb von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreuter Wohnungen und ähnlicher Einrichtungen. 3. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen, im Controlling sowie in der Leistungsabrechnung, Management- und Beschaffungsleistungen, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT -Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, ITHardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und -technik und hauswirtschaftliche Dienste, Speisenversorgungsleistungen und die damit verbundenen Dienstleistungen) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung der in Nr. 1 genannten Zwecke. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 6. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an diesen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 7. Mit vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung darf die Gesellschaft unbeschadet der Regelungen in Abs. 1 ihre Leistungen gegenüber Dritten erbringen.
Evangelisches Johanneswerk und St. Loyen gemeinnützige Pflege GmbH, mit Fokus auf 1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Alter, Geschlecht und Wohnsitz. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Verwaltung, Unterhaltung und den Betrieb von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreuter Wohnungen und ähnlicher Einrichtungen. 3. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilienwesen, im Controlling sowie in der Leistungsabrechnung, Management- und Beschaffungsleistungen, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Bezug von IT -Produkten und Dienstleistungen (insbesondere IT -Betrieb, ITHardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik), Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und -technik und hauswirtschaftliche Dienste, Speisenversorgungsleistungen und die damit verbundenen Dienstleistungen) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung der in Nr. 1 genannten Zwecke. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 6. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an diesen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 7. Mit vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung darf die Gesellschaft unbeschadet der Regelungen in Abs. 1 ihre Leistungen gegenüber Dritten erbringen., ist in Lemgo, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Schlossstr. 1, 32657. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Evangelisches Johanneswerk und St. Loyen gemeinnützige Pflege GmbH eine solide Basis für Wachstum in Lemgo und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Evangelisches Johanneswerk und St. Loyen gemeinnützige Pflege GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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