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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma FairBuy Foundation gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Hauptsitz in München, DE.
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Unterstützung von Arbeitern (insbesondere in Niedriglohnländern), die kein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Der Wirkungsbereich des Unternehmens liegt insbesondere im Bereich der Produktion von Lifestyle-Produkten aller Art (beispielsweise aber nicht ausschließlich Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Einrichtungsprodukte). Der Fokus liegt zunächst auf der verarbeitenden Produktion. Das Unternehmen orientiert sich im Hinblick auf die jeweilige Höhe eines existenzsichernden Lohnes an den Berechnungen des Asian Floor Wage. Sollte in den Hauptproduktionsländern von Lifestyle-Produkten der gesetzliche oder gewerkschaftliche Mindestlohn in den jeweiligen Branchen dem Existenzlohn entsprechen und auch weitestgehend gezahlt werden, oder durch Verabredung der Unternehmen vereinbart worden sein (beispielsweise im Zuge eines lnkrafttretens eines Global Minimum Wage in der Modeindustrie) und gezahlt werden, verlegt sich der Fokus auf die vorgelagerte Stufe der Wertschöpfungskette (Stoffveredelung, Stoffproduktion, dann Materialgewinnung). Die selbstlose Unterstützung richtet sich daher auch und insbesondere an die in § 53 AO bezeichneten Personen. Erzielt wird der Satzungszweck durch den Aufruf zum und das Einsammeln von Spenden. Einnahmen werden generiert durch Spenden von Endverbrauchern, Erhöhung dieser Spenden durch gewerbliche Kunden, sonstige Arten von einmaligen und mehrmaligen Spenden. Die Spenden werden direkt an Arbeiter oder an andere Körperschaften als Hilfspersonen i.S. von § 57 AO weitergeleitet, welche sich um das Wohl der Arbeiter kümmern und entsprechende Initiativen fördern, wie den Rana Plaza Donors Trust Fund (Savar, Dhaka, Bangladesch) als Hilfsperson i.S, von § 57 AO, die International Labour Organization (United Nations), UNESCO oder ähnliche Körperschaften i.S. von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Initiativen zur Einführung bzw. Erhöhung des Mindestlohns auf das Niveau des vom Asian Floor Wage berechneten Existenzlohns oder zum Ausgleich bestehender Differenzen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, durch Kontrollen und Nachbesserungen von Arbeitsstätten und -material, Initiativen zur Stärkung der Rechte und Rechtssicherheit von Arbeitern, insbesondere durch Bereitstellung von Rechtsbeistand für Arbeiter und Förderung von Gewerkschaftsarbeit und Versammlungsfreiheit sowie von Geschlechtergleichheit, Minderheitenschutz und Mutterschutz, Projekte zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitern und Angestellten im Rahmen von spezialisierten Trainings sowie der Bildung und Weiterbildung von deren Angehörigen durch Schulen und Erziehungsanstalten, Einrichtungen zur Unterstützung von finanziell hilfsbedürftigen Personen welche nach Unfällen ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Angehörigen nicht mehr bestreiten können, wie beispielsweise der Rana Plaza Donors Trust Fund als Hilfsperson i.S. von § 57 AO, bei welchem eine transparente und gleichberechtigte Verteilung durch das Rana Plaza Coordination Committee und die Statuten des Rana Plaza Donors Trust Fund sichergestellt werden. Die verfolgten gemeinnützigen Zwecke sind somit die Förderung der Entwicklungshilfe, der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft wird auch als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an den Rana Plaza Donors Trust Fund als Hilfsperson i.S. von § 57 AO oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften/Körperschaften des öffentlichen Rechts i.S,d. § 58 Nr. 1 AO zweckgebunden für die Förderung finanziell hilfsbedürftiger Personen.
FairBuy Foundation gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), mit Fokus auf Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Unterstützung von Arbeitern (insbesondere in Niedriglohnländern), die kein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Der Wirkungsbereich des Unternehmens liegt insbesondere im Bereich der Produktion von Lifestyle-Produkten aller Art (beispielsweise aber nicht ausschließlich Bekleidung, Accessoires, Schuhe und Einrichtungsprodukte). Der Fokus liegt zunächst auf der verarbeitenden Produktion. Das Unternehmen orientiert sich im Hinblick auf die jeweilige Höhe eines existenzsichernden Lohnes an den Berechnungen des Asian Floor Wage. Sollte in den Hauptproduktionsländern von Lifestyle-Produkten der gesetzliche oder gewerkschaftliche Mindestlohn in den jeweiligen Branchen dem Existenzlohn entsprechen und auch weitestgehend gezahlt werden, oder durch Verabredung der Unternehmen vereinbart worden sein (beispielsweise im Zuge eines lnkrafttretens eines Global Minimum Wage in der Modeindustrie) und gezahlt werden, verlegt sich der Fokus auf die vorgelagerte Stufe der Wertschöpfungskette (Stoffveredelung, Stoffproduktion, dann Materialgewinnung). Die selbstlose Unterstützung richtet sich daher auch und insbesondere an die in § 53 AO bezeichneten Personen. Erzielt wird der Satzungszweck durch den Aufruf zum und das Einsammeln von Spenden. Einnahmen werden generiert durch Spenden von Endverbrauchern, Erhöhung dieser Spenden durch gewerbliche Kunden, sonstige Arten von einmaligen und mehrmaligen Spenden. Die Spenden werden direkt an Arbeiter oder an andere Körperschaften als Hilfspersonen i.S. von § 57 AO weitergeleitet, welche sich um das Wohl der Arbeiter kümmern und entsprechende Initiativen fördern, wie den Rana Plaza Donors Trust Fund (Savar, Dhaka, Bangladesch) als Hilfsperson i.S, von § 57 AO, die International Labour Organization (United Nations), UNESCO oder ähnliche Körperschaften i.S. von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Initiativen zur Einführung bzw. Erhöhung des Mindestlohns auf das Niveau des vom Asian Floor Wage berechneten Existenzlohns oder zum Ausgleich bestehender Differenzen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, durch Kontrollen und Nachbesserungen von Arbeitsstätten und -material, Initiativen zur Stärkung der Rechte und Rechtssicherheit von Arbeitern, insbesondere durch Bereitstellung von Rechtsbeistand für Arbeiter und Förderung von Gewerkschaftsarbeit und Versammlungsfreiheit sowie von Geschlechtergleichheit, Minderheitenschutz und Mutterschutz, Projekte zur Förderung der Weiterbildung von Arbeitern und Angestellten im Rahmen von spezialisierten Trainings sowie der Bildung und Weiterbildung von deren Angehörigen durch Schulen und Erziehungsanstalten, Einrichtungen zur Unterstützung von finanziell hilfsbedürftigen Personen welche nach Unfällen ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Angehörigen nicht mehr bestreiten können, wie beispielsweise der Rana Plaza Donors Trust Fund als Hilfsperson i.S. von § 57 AO, bei welchem eine transparente und gleichberechtigte Verteilung durch das Rana Plaza Coordination Committee und die Statuten des Rana Plaza Donors Trust Fund sichergestellt werden. Die verfolgten gemeinnützigen Zwecke sind somit die Förderung der Entwicklungshilfe, der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft wird auch als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an den Rana Plaza Donors Trust Fund als Hilfsperson i.S. von § 57 AO oder an andere steuerbegünstigte Körperschaften/Körperschaften des öffentlichen Rechts i.S,d. § 58 Nr. 1 AO zweckgebunden für die Förderung finanziell hilfsbedürftiger Personen., ist in München, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Infanteriestr. 5, 80325. Mit einem registrierten Kapital von 2.000,00 EUR hat FairBuy Foundation gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) eine solide Basis für Wachstum in München und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über FairBuy Foundation gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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