Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung

Haagestraße 4, 21335 Lüneburg, DE, GmbH
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Über Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung hat ihren Hauptsitz in Lüneburg, DE.

Gegenstand des Unternehmens

(1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Übernahme weiterer Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich wie z. B. die Förderung von Kunstausstellungen, das Betreiben weiterer Bildungseinrichtungen, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, sind weitere mögliche Betätigungsgebiete. (3) Mit dem Betrieb der "VHS" nimmt die Gesellschaft den gesetzlichen Auftrag nach dem NEBG in der jeweils geltenden Fassung wahr. Sie stellt ein bedarfsgerechtes Grundangebot an außerschulischer Erwachsenen- und Jugendbildung durch Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sicher. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehören dabei auch geförderte Maßnahmen z. B. nach SGB II und SGB III. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist für jedermann offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und beruflicher und gesellschaftlicher Stellung. Die Gesellschaft informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über die aktuellen Bildungsangebote. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an deren Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen. Im Gesellschaftsvertrag ist die Entsendung einer der Beteiligung entsprechenden Anzahl von Vertreter/innen der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. § 138 NKomVG ist entsprechend anzuwenden. Sofern durch die Schaffung neuer Einrichtungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) entstehen, ist dieses nur zulässig, sofern der Status der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. (5) Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecks im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten/erhält weder Gewinnanteile noch Sonderzuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Details

  • FirmaGemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung
  • AdresseHaagestraße 4, 21335 Lüneburg
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital200.000,00 EUR

Einträge für Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung

  • Handelsregisterbekanntmachung von 01.08.2006
    • Firma: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung
    • Geschäftsanschrift: Lüneburg
    • Gegenstand: Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
    • Datum: 01.08.2006
    • Kommentar: Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff. des Sonderbandes
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2006
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
    • Kapital: 100.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 23.09.2008
    • Firma: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit beschränkter Haftung
    • Datum: 23.09.2008
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und mit diesen insbesondere die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 3 (Stammkapital, Stammeinlage), jetzt 7 (Geschäftsführung) und damit die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR, die Änderung der Firma und der allgemeinen Vertretung beschlossen.
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat nur eine(n) Geschäftsführer/in, der/die einzeln vertritt.
    • Kapital: 200.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 18.08.2010
    • Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Haagestraße 4, 21335 Lüneburg
    • Datum: 18.08.2010
    • Kommentar: Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 20.12.2016
    • Gegenstand: Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer Sparte "Volkshochschule" zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    • Datum: 20.12.2016
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Änderung bzw. Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und mit damit auch die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 01.12.2021
    • Firma: Gemeinnützige Bildungs- und
    • Datum: 01.12.2021
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2021 hat eine

Registrierungsdokumente der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.10.2021
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 07.10.2016
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.06.2008
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 01.12.2021
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 21.10.2021
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 13.10.2021
    • Anmeldung vom 18.03.2020
    • Anmeldung vom 07.10.2016
    • Anmeldung vom 22.12.2011
    • Anmeldung vom 02.09.2008
    • Anmeldung vom 30.06.2008
    • Einwilligung oder Genehmigung vom 12.12.2016
    • Einzelvollmacht vom 30.06.2008
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.10.2021
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.10.2019
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.10.2016
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.06.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 07.07.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 30.06.2008
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 13.10.2021
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.10.2021
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 01.12.2021
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.10.2021
    • Anmeldung vom 18.03.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.10.2019
    • Anmeldung vom 07.10.2016
    • Einwilligung oder Genehmigung vom 12.12.2016
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 07.10.2016
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.10.2016
    • Anmeldung vom 22.12.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2011
    • Anmeldung vom 02.09.2008
    • Anmeldung vom 30.06.2008
    • Einzelvollmacht vom 30.06.2008
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.06.2008
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.06.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 07.07.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 30.06.2008
  • Anzeige nach Eingang
    • Anmeldung vom 13.10.2021
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 13.10.2021
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 01.12.2021
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.10.2021
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 21.10.2021
    • Anmeldung vom 18.03.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 28.10.2019
    • Einwilligung oder Genehmigung vom 12.12.2016
    • Anmeldung vom 07.10.2016
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 07.10.2016
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 07.10.2016
    • Anmeldung vom 22.12.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.12.2011
    • Anmeldung vom 02.09.2008
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 30.06.2008
    • Anmeldung vom 30.06.2008
    • Einzelvollmacht vom 30.06.2008
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.06.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 07.07.2008
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 30.06.2008

Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung, mit Fokus auf (1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Übernahme weiterer Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich wie z. B. die Förderung von Kunstausstellungen, das Betreiben weiterer Bildungseinrichtungen, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, sind weitere mögliche Betätigungsgebiete. (3) Mit dem Betrieb der "VHS" nimmt die Gesellschaft den gesetzlichen Auftrag nach dem NEBG in der jeweils geltenden Fassung wahr. Sie stellt ein bedarfsgerechtes Grundangebot an außerschulischer Erwachsenen- und Jugendbildung durch Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sicher. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehören dabei auch geförderte Maßnahmen z. B. nach SGB II und SGB III. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist für jedermann offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und beruflicher und gesellschaftlicher Stellung. Die Gesellschaft informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über die aktuellen Bildungsangebote. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an deren Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen. Im Gesellschaftsvertrag ist die Entsendung einer der Beteiligung entsprechenden Anzahl von Vertreter/innen der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. § 138 NKomVG ist entsprechend anzuwenden. Sofern durch die Schaffung neuer Einrichtungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) entstehen, ist dieses nur zulässig, sofern der Status der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. (5) Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecks im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten/erhält weder Gewinnanteile noch Sonderzuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden., ist in Lüneburg, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Haagestraße 4, 21335. Mit einem registrierten Kapital von 200.000,00 EUR hat Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung eine solide Basis für Wachstum in Lüneburg und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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