Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH

Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg, DE, GmbH
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Über Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH hat ihren Hauptsitz in Heidelberg, DE.

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 (2) Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 (2) Nr. 3 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 (2) Nr. 5 AO), die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 (2) Nr. 6 AO) sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 (2) Nr. 7 AO) durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Universität Heidelberg bei ihren Aufgaben gemäß § 2 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung, insbesondere im Bereich Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden. Die Durchführung von Projekten oder die Mitwirkung an Projekten im In- und Ausland, die die Universität Heidelberg unmittelbar oder mittelbar bei ihren oben genannten Zwecken unterstützt; die Ausstattung und bauliche Instandhaltung von Gebäuden, welche die Universität Heidelberg für den Hochschulbetrieb nutzt, z. B. Hörsaalgebäude, Labors, Sammlungsgebäude etc. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Universität Heidelberg, unabhängig davon, wer die Gebäude der Universität zur Verfügung gestellt hat; die Ausstattung und bauliche Instandhaltung von Gebäuden, welche unmittelbar oder mittelbar den Zwecken der Universität Heidelberg dienen, z. B. das Gästehaus der Universität etc. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Universität Heidelberg, unabhängig davon, wer die Gebäude der Universität zur Verfügung gestellt hat; die Beschaffung von Mitteln im Sinne von § 58 S. 1 Nr. 1 AO und deren Weitergabe an die Universität Heidelberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden hat. Die Gesellschaft darf gem. § 58 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO ihre Mittel auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten, der Universität Heidelberg nahestehenden Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke überlassen. Ferner darf sie Mittel für die Verwendung zu diesen Zwecken durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Soweit es der Verwirklichung der Gesellschaftszwecke dient, kann die Gesellschaft auch Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingehen, soweit diese gemeinnützige Projekte verwirklichen, die Bezug zur Universität Heidelberg haben und diese bei ihren Aufgaben unterstützen. Im Rahmen dieser Kooperationen können Mittel nach § 58 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO überlassen werden.

Details

  • FirmaGemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH
  • AdresseSeminarstraße 2, 69117 Heidelberg
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital100.000,00 EUR

Einträge für Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 10.12.2015
    • Firma: Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH
    • Geschäftsanschrift: Heidelberg Geschäftsanschrift: Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg
    • Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 (2) Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 (2) Nr. 3 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 (2) Nr. 5 AO), die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 (2) Nr. 6 AO) sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 (2) Nr. 7 AO) durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Universität Heidelberg bei ihren Aufgaben gemäß § 2 des Landeshochschulgesetzes Baden- Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung, insbesondere im Bereich Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden. Die Durchführung von Projekten oder die Mitwirkung an Projekten im In- und Ausland, die die Universität Heidelberg unmittelbar oder mittelbar bei ihren oben genannten Zwecken unterstützt; die Ausstattung und bauliche Instandhaltung von Gebäuden, welche die Universität Heidelberg für den Hochschulbetrieb nutzt, z. B. Hörsaalgebäude, Labors,
    • Datum: 10.12.2015
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2015.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
    • Kapital: 100.000,00 EUR

Registrierungsdokumente der Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.12.2015
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 01.10.2018
    • Anmeldung vom 12.11.2015
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.05.2018
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 01.10.2018
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.05.2018
    • Anmeldung vom 12.11.2015
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.12.2015
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015
  • Anzeige nach Eingang
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 11.05.2018
    • Anmeldung vom 01.10.2018
    • Anmeldung vom 12.11.2015
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.11.2015
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.12.2015
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.11.2015

Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH, mit Fokus auf Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 (2) Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 (2) Nr. 3 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 (2) Nr. 5 AO), die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 (2) Nr. 6 AO) sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 (2) Nr. 7 AO) durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Universität Heidelberg bei ihren Aufgaben gemäß § 2 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg in seiner jeweils gültigen Fassung, insbesondere im Bereich Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden. Die Durchführung von Projekten oder die Mitwirkung an Projekten im In- und Ausland, die die Universität Heidelberg unmittelbar oder mittelbar bei ihren oben genannten Zwecken unterstützt; die Ausstattung und bauliche Instandhaltung von Gebäuden, welche die Universität Heidelberg für den Hochschulbetrieb nutzt, z. B. Hörsaalgebäude, Labors, Sammlungsgebäude etc. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Universität Heidelberg, unabhängig davon, wer die Gebäude der Universität zur Verfügung gestellt hat; die Ausstattung und bauliche Instandhaltung von Gebäuden, welche unmittelbar oder mittelbar den Zwecken der Universität Heidelberg dienen, z. B. das Gästehaus der Universität etc. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen der Universität Heidelberg, unabhängig davon, wer die Gebäude der Universität zur Verfügung gestellt hat; die Beschaffung von Mitteln im Sinne von § 58 S. 1 Nr. 1 AO und deren Weitergabe an die Universität Heidelberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu verwenden hat. Die Gesellschaft darf gem. § 58 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO ihre Mittel auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten, der Universität Heidelberg nahestehenden Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke überlassen. Ferner darf sie Mittel für die Verwendung zu diesen Zwecken durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Soweit es der Verwirklichung der Gesellschaftszwecke dient, kann die Gesellschaft auch Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingehen, soweit diese gemeinnützige Projekte verwirklichen, die Bezug zur Universität Heidelberg haben und diese bei ihren Aufgaben unterstützen. Im Rahmen dieser Kooperationen können Mittel nach § 58 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO überlassen werden., ist in Heidelberg, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Seminarstraße 2, 69117. Mit einem registrierten Kapital von 100.000,00 EUR hat Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH eine solide Basis für Wachstum in Heidelberg und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Gemeinnützige Stiftung Zukunft Universität Heidelberg GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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Siehe auch: