Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH

Franziusstr. 79, 27568 Bremerhaven, DE, GmbH
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Über Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH hat ihren Hauptsitz in Bremerhaven, DE. Unsere Registrierung im Handelssektor wird durch unsere Handelslizenznummer HRB 37019 HB bestätigt, die im undefined eingetragen ist.

Gegenstand des Unternehmens

Die Führung eines Gesamthafenbetriebs (nachfolgend der Gesamthafenbetrieb genannt) für die Häfen im lande Bremen (Bremen-Stadt und Bremerhaven) (nachfolgend die Häfen genannt) mit dem Ziel der Schaffung stetiger Beschäftigungsmöglichkeiten für eine zweckmäßige und gerechte Verteilung der Arbeitsangelegenheiten unter Berücksichtigung der besonderen Aufgabenstellung des Gesamthafenbetriebes nach dem Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (sog. Gesamthafenbetrieb) vom 03.08.1950 (Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 07.08.1950, S. 352 - GHBG) zuletzt geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2848), insbesondere: a) Besonderer Arbeitgeber. Wahrnehmung der Aufgaben eines besonderen Arbeitgebers gemäß§ 1 GHBG. Die Gesellschaft ist gegenüber den (Gesamt-) Hafenarbeiter(n)*innen Arbeitgeberin, soweit diese Funktion nicht von den Hafeneinzelbetrieben wahrgenommen wird; und b) Gesamthafenbetrieb. Wahrnehmung der Aufgaben eines Gesamthafenbetriebes, einschließlich: (i) der Bereitstellung der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen nach den Anforderungen der Hafeneinzelbetriebe nach Maßgabe der Anzahl der mit Hafenarbeitskarte versehenen (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vordringlichkeit; (ii) der Schaffung von verstetigten, qualifizierten Arbeitsverhältnissen für die beschäftigten (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage; (iii) der zweckmäßigen und gerechten Verteilung der in den Häfen anfallenden Arbeitsgelegenheiten auf die (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen; und (iv) Betreuung der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen im Rahmen der geltenden Tarife und betrieblichen Vereinbarungen; und c) (Hafen-) Personal und Arbeit. Organisation der Hafenarbeit, einschließlich: (i) Festlegung des Begriffs der Hafenarbeit, der Hafeneinzelbetriebe und der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen; (ii) Umsetzung einer für die Hafeneinzelbetriebe als auch die (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen bindenden Verwaltungsordnung zur Organisation der Hafenarbeit (die GHBVO) in der jeweils von UBH und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner vereinbarten Fassung; die bei Gründung der Gesellschaft gültige GHBVO vom 03.06.2021 ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 1 angefügt; sie ist nicht Satzungsbestandteil; (iii) Durchsetzung der GHBVO durch entsprechende Anordnungen und Weisungen gegenüber den Hafeneinzelbetrieben und (Gesamt-) Hafenarbeiter(n)*innen; (iv) Änderung (einschließlich der Neufassung) einer Umlagenverordnung gemäß§ 3 GHBG (die GHB-Umlagenverordnung); die bei Gründung der Gesellschaft gültige, von UBH und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner vereinbarte GHB-Umlagenverordnung ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 2 angefügt; sie ist nicht Satzungsbestandteil, (v) Förderung der beruflichen Bildung und Qualifikation, des Arbeitsschutzes und angemessener Sozialeinrichtungen im Rahmen der Tarifvereinbarungen; und d) Verwaltung. Betrieb und Verwaltung des Gesamthafenbetriebs, einschließlich der Durchführung aller in der GHB-Umlagenverordnung (in der jeweils aktuellen Fassung) zugeordneten Funktionen und Aufgaben sowie Wahrnehmung der dort genannten Rechte sowie die Einziehung, Verwaltung und Verwendung der Umlagen im Rahmen des Unternehmenszwecks. e) Garantielohnkasse. (Mittel-) Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Garantielohnkasse gemäß des jeweils gültigen Garantielohnabkommens zwischen UBH und ver.di jeweils in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner (das Garantielohnabkommen); das bei Gründung der Gesellschaft gültige Garantielohnabkommen vom 02.06.2021 ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Informationszwecken als Anlage 3 angefügt; die Anlage ist nicht Satzungsbestandteil. UBH und ver.di haben zudem die Aufgaben der Garantielohnkasse näher bestimmt und Regelungen zur Garantielohnkassen-Rückstellung getroffen (die GHB-Aufgaben Garantielohnkasse), die in ihrer aktuellen Fassung diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 4 angefügt sind; die Anlage ist nicht Satzungsbestandteil. Dabei fällt die Festlegung der Garantielohnkassen-Rückstellung in die Kompetenz des (Gesamt-) Aufsichtsrates. Die Mittel der Garantielohnkasse und deren Verwendung werden im Rahmen der Regelungen und Bedingungen des Garantielohnabkommens und der GHB-Aufgaben Garantielohnkasse verwendet, d.h.: (a) im Rahmen einer Spartenrechnungslegung vom sonstigen Vermögen der GHBG gesondert erfasst, (b) in Höhe der durch das Garantielohnabkommen und die GHB-Aufgaben Garantielohnkasse festgelegten Beträge vom sonstigen Vermögen der GHBG getrennt gehalten und (c) im Übrigen nur gemäß§ 15.3 der Satzung verwendet.

Details

  • FirmaGesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH
  • AdresseFranziusstr. 79, 27568 Bremerhaven
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer27568, HRB 37019 HB
  • Kapital25.000 EUR

Einträge für Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 12.07.2021
    • Firma: Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH
    • Geschäftsanschrift: vom 03.08.1950 (Bun- desgesetzblatt Nr. 33 vom 07.08.1950, S. 352 - GHBG) zuletzt geändert durch Arti- kel 75 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (Bundesgesetz-
    • Gegenstand: Die Führung eines Gesamtha- fenbetriebs (nachfolgend der Gesamthafenbetrieb genannt) für die Häfen im lande Bre- men (Bremen-Stadt und Bre- merhaven) (nachfolgend die Häfen genannt) mit dem Ziel der Schaffung stetiger Be- schäftigungsmöglichkeiten für eine zweckmäßige und ge- rechte Verteilung der Ar- beitsangelegenheiten unter Berücksichtigung der beson- deren Aufgabenstellung des Gesamthafenbetriebes nach dem Gesetz über die Schaf- fung eines besonderen Ar- beitgebers für Hafenarbei- ter (sog. Gesamthafenbe- trie
    • Datum: 12.07.2021
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 11.06.2021
    • Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstan- den durch formwechselnde Um- wandlung des Gesamthafenbe- triebsverein im Lande Bremen eingetragener Verein mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bre- men, VR 2302 H
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer be- stellt, so vertritt er die Ge- sellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsfüh- rer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
    • Kapital: 25.000 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: Besonderer Arbeitgeber. Wahrnehmung der Aufgaben eines besonderen Arbeitge- bers gemäß§ 1 GHBG. Die Ge- sellschaft ist gegenüber den (Gesamt-) Hafenarbei- ter(n)*innen Arbeitgeberin, soweit diese Funktion nicht von den Hafeneinzelbetrieben wahrgenommen wird; und
    • Geschäftsanschrift: Gesamthafenbetrieb. Wahr- nehmung der Aufgaben eines Gesamthafenbetriebes, ein- schließlich: (i) der Bereitstellung der (Gesamt-) Hafenarbeiter*in- nen nach den Anforderungen der Hafeneinzelbetriebe nach Maßgabe der Anzahl der mit Hafenarbeitskarte versehenen (Gesamt-) Hafenarbeiter*in- nen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vordringlich- keit; (ii) der Schaffung von ver- stetigten, qualifizierten Arbeitsverhältnissen für die beschäftigten (Gesamt-) Ha- fenarbeiter*innen zur Siche- rung ihrer Existenzgrundla- ge;
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: im Rahmen einer Spartenrechnungslegung vom sonstigen Vermögen der GHBG gesondert erfasst, (
    • Geschäftsanschrift: in Höhe der durch das Garan- tielohnabkommen und die GHB- Aufgaben Garantielohnkas- se festgelegten Beträge vom sonstigen Vermögen der GHBG getrennt gehalten und (
    • Gegenstand: im Übrigen nur gemäß§ 15.3 der Satzung verwendet.

Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH, mit Fokus auf Die Führung eines Gesamthafenbetriebs (nachfolgend der Gesamthafenbetrieb genannt) für die Häfen im lande Bremen (Bremen-Stadt und Bremerhaven) (nachfolgend die Häfen genannt) mit dem Ziel der Schaffung stetiger Beschäftigungsmöglichkeiten für eine zweckmäßige und gerechte Verteilung der Arbeitsangelegenheiten unter Berücksichtigung der besonderen Aufgabenstellung des Gesamthafenbetriebes nach dem Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (sog. Gesamthafenbetrieb) vom 03.08.1950 (Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 07.08.1950, S. 352 - GHBG) zuletzt geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2848), insbesondere: a) Besonderer Arbeitgeber. Wahrnehmung der Aufgaben eines besonderen Arbeitgebers gemäß§ 1 GHBG. Die Gesellschaft ist gegenüber den (Gesamt-) Hafenarbeiter(n)*innen Arbeitgeberin, soweit diese Funktion nicht von den Hafeneinzelbetrieben wahrgenommen wird; und b) Gesamthafenbetrieb. Wahrnehmung der Aufgaben eines Gesamthafenbetriebes, einschließlich: (i) der Bereitstellung der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen nach den Anforderungen der Hafeneinzelbetriebe nach Maßgabe der Anzahl der mit Hafenarbeitskarte versehenen (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vordringlichkeit; (ii) der Schaffung von verstetigten, qualifizierten Arbeitsverhältnissen für die beschäftigten (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage; (iii) der zweckmäßigen und gerechten Verteilung der in den Häfen anfallenden Arbeitsgelegenheiten auf die (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen; und (iv) Betreuung der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen im Rahmen der geltenden Tarife und betrieblichen Vereinbarungen; und c) (Hafen-) Personal und Arbeit. Organisation der Hafenarbeit, einschließlich: (i) Festlegung des Begriffs der Hafenarbeit, der Hafeneinzelbetriebe und der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen; (ii) Umsetzung einer für die Hafeneinzelbetriebe als auch die (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen bindenden Verwaltungsordnung zur Organisation der Hafenarbeit (die GHBVO) in der jeweils von UBH und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner vereinbarten Fassung; die bei Gründung der Gesellschaft gültige GHBVO vom 03.06.2021 ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 1 angefügt; sie ist nicht Satzungsbestandteil; (iii) Durchsetzung der GHBVO durch entsprechende Anordnungen und Weisungen gegenüber den Hafeneinzelbetrieben und (Gesamt-) Hafenarbeiter(n)*innen; (iv) Änderung (einschließlich der Neufassung) einer Umlagenverordnung gemäß§ 3 GHBG (die GHB-Umlagenverordnung); die bei Gründung der Gesellschaft gültige, von UBH und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner vereinbarte GHB-Umlagenverordnung ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 2 angefügt; sie ist nicht Satzungsbestandteil, (v) Förderung der beruflichen Bildung und Qualifikation, des Arbeitsschutzes und angemessener Sozialeinrichtungen im Rahmen der Tarifvereinbarungen; und d) Verwaltung. 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UBH und ver.di haben zudem die Aufgaben der Garantielohnkasse näher bestimmt und Regelungen zur Garantielohnkassen-Rückstellung getroffen (die GHB-Aufgaben Garantielohnkasse), die in ihrer aktuellen Fassung diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 4 angefügt sind; die Anlage ist nicht Satzungsbestandteil. Dabei fällt die Festlegung der Garantielohnkassen-Rückstellung in die Kompetenz des (Gesamt-) Aufsichtsrates. Die Mittel der Garantielohnkasse und deren Verwendung werden im Rahmen der Regelungen und Bedingungen des Garantielohnabkommens und der GHB-Aufgaben Garantielohnkasse verwendet, d.h.: (a) im Rahmen einer Spartenrechnungslegung vom sonstigen Vermögen der GHBG gesondert erfasst, (b) in Höhe der durch das Garantielohnabkommen und die GHB-Aufgaben Garantielohnkasse festgelegten Beträge vom sonstigen Vermögen der GHBG getrennt gehalten und (c) im Übrigen nur gemäß§ 15.3 der Satzung verwendet., ist in Bremerhaven, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Franziusstr. 79, 27568. Als GmbH ist Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH im Handelsregister von undefined, 27568, unter der Nummer HRB 37019 HB registriert. Mit einem registrierten Kapital von 25.000 EUR hat Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH eine solide Basis für Wachstum in Bremerhaven und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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