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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma HANNOVER LEASING Investment GmbH hat ihren Hauptsitz in Pullach i. Isartal, DE.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB; vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt; und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren.
HANNOVER LEASING Investment GmbH, mit Fokus auf Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB; vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt; und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren., ist in Pullach i. Isartal, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Wolfratshauser Straße 49, 82049. Mit einem registrierten Kapital von 5.000.000,00 EUR hat HANNOVER LEASING Investment GmbH eine solide Basis für Wachstum in Pullach i. Isartal und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über HANNOVER LEASING Investment GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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