Hopp und ODWIN Projekte gGmbH

Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot, DE, GmbH
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Über Hopp und ODWIN Projekte gGmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Hopp und ODWIN Projekte gGmbH hat ihren Hauptsitz in St. Leon-Rot, DE.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen.

Details

  • FirmaHopp und ODWIN Projekte gGmbH
  • AdresseOpelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital25.000,00 EUR

Einträge für Hopp und ODWIN Projekte gGmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 04.03.2020
    • Firma: Hopp und ODWIN Projekte gGmbH
    • Geschäftsanschrift: St. Leon-Rot Geschäftsanschrift: Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot
    • Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder
    • Datum: 04.03.2020
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2020.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
    • Kapital: 25.000,00 EUR

Registrierungsdokumente der Hopp und ODWIN Projekte gGmbH

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Hopp und ODWIN Projekte gGmbH
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 27.01.2020
    • Einzelvollmacht vom 19.12.2019
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 27.01.2020
    • Einzelvollmacht vom 19.12.2019
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020
  • Anzeige nach Eingang
    • Einzelvollmacht vom 19.12.2019
    • Anmeldung vom 27.01.2020
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 24.01.2020
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 04.03.2020
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 24.01.2020

Hopp und ODWIN Projekte gGmbH, mit Fokus auf Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tiersäuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke weiter auch durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die Förderung des jeweiligen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln - auch Sachmitteln - für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß dem vorstehenden entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und Ausstattung eines Klinikgebäudes in Heidelberg (auf fremdem Grund und Boden, der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht) und dessen Zuwendung an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, dieses dem Universitätsklinikum Heidelberg zur Nutzung zu den vorstehendend aufgeführten steuerbegünstigen Zwecken zuzuweisen., ist in St. Leon-Rot, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Opelstraße 28, 68789. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Hopp und ODWIN Projekte gGmbH eine solide Basis für Wachstum in St. Leon-Rot und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Hopp und ODWIN Projekte gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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Siehe auch: