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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung gGmbH hat ihren Hauptsitz in Mainz, DE.
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung sowie die Beratung, Information und Dokumentation auf allen Gebieten, die für die Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung bedeutsam sind. Die Verwirklichung der vorstehenden Ziele erfolgt insbesondere durch den Betrieb eines wissenschaftlichen Forschungsinstituts; die Zusammenarbeit mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und mit der forschenden Industrie; die Anregung, Unterstützung und Durchführung von 1. frei gewählten Forschungsvorhaben 2. Übernahme von Forschungsvorhaben für Bund, Länder und Kommunen; sowie die Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen; und die Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung. Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft, die ihr vom Land Rheinland- Pfalz zur Verfügung gestellt werden und/oder durch eigene Tätigkeit zusätzlich eingeworben werden, dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Sie sind grundsätzlich zeitnah zu verwenden, Rücklagen dürfen nur insoweit gebildet werden, als dies nach den Zuwendungsbestimmungen und nach § 58 der Abgabenordnung zugelassen ist. Weder die Gesellschafterin noch sonstige Personen dürfen durch fremde Ausgaben, unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Zuwendungen begünstigt werden. Gewinnausschüttungen oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft an die Gesellschafterin sind ausgeschlossen. Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der Gesellschaft nach Maßgabe des § 55 der Abgabenordnung, an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zwecks Verwendung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Wird die Gesellschaft in eine andere Gesellschafts- oder Rechtsform überführt, verbleibt das Vermögen grundsätzlich bei dieser Gesellschaft.
Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung gGmbH, mit Fokus auf Die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung sowie die Beratung, Information und Dokumentation auf allen Gebieten, die für die Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung bedeutsam sind. Die Verwirklichung der vorstehenden Ziele erfolgt insbesondere durch den Betrieb eines wissenschaftlichen Forschungsinstituts; die Zusammenarbeit mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, und mit der forschenden Industrie; die Anregung, Unterstützung und Durchführung von 1. frei gewählten Forschungsvorhaben 2. Übernahme von Forschungsvorhaben für Bund, Länder und Kommunen; sowie die Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen; und die Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Biotechnologie, Wirkstoff- und Naturstoff-Forschung. Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft, die ihr vom Land Rheinland- Pfalz zur Verfügung gestellt werden und/oder durch eigene Tätigkeit zusätzlich eingeworben werden, dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Sie sind grundsätzlich zeitnah zu verwenden, Rücklagen dürfen nur insoweit gebildet werden, als dies nach den Zuwendungsbestimmungen und nach § 58 der Abgabenordnung zugelassen ist. Weder die Gesellschafterin noch sonstige Personen dürfen durch fremde Ausgaben, unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Zuwendungen begünstigt werden. Gewinnausschüttungen oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft an die Gesellschafterin sind ausgeschlossen. Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der Gesellschaft nach Maßgabe des § 55 der Abgabenordnung, an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zwecks Verwendung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Wird die Gesellschaft in eine andere Gesellschafts- oder Rechtsform überführt, verbleibt das Vermögen grundsätzlich bei dieser Gesellschaft., ist in Mainz, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Hanns-Dieter-Hüsch-Weg 17, 55128. Mit einem registrierten Kapital von 150.000,00 EUR hat Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Mainz und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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