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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Iuventas-Lippe GmbH hat ihren Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg, DE.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist somit gemeinnützig (tätig). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familiensystemen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: Im Rahmen von flexibel ausgerichteten ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sollen in der Hauptsache sozial benachteiligte und geschädigte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter Einbeziehung ihres familiären Umfeldes durch die pädagogische Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte befähigt werden, (wieder) am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich sozial zu integrieren. Zweck der Gesellschaft ist demnach die (Re-) Integration des jungen Menschen bzw. des Familiensystems in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung eigener Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft liegt in der präventiven Sozialarbeit, dem Schutz von Kindeswohl und Kindesinteresse. Der Zweck der Gesellschaft wird dabei insbesondere durch folgenden Gegenstand bzw. im Rahmen folgender Tätigkeitsfelder verwirklicht: Ambulante Förderung und Hilfe zur Erziehung Im Sinne der §§ 27 ff KJHG die sozialarbeiterische Förderung und Begleitung von gesamten Familiensystemen (§ 31 KJHG) sowie einzelner, im Familiensystem lebender Kinder (§ 30 KJHG), Jugendlicher (§ 35 KJHG) und Heranwachsender (§ 41 KJHG) durch geeignetes Fachpersonal im Rahmen des bestehenden Fachkräftegebots des örtlich zuständigen Jugendamtes bzw. des Landesjugendamtes Münster. Ein besonderes Augenmerk liegt des Weiteren auch im Schutzgedanken, insbesondere für das neugeborene und kleine Kind, mit der Fragestellung, ob es im bestehenden Familiensystem verbleiben kann. In diesem Zusammenhang hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, notwendige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu kontrollieren, erzieherische Hilfestellungen zu geben und/oder alternativ-realistische Lösungsmöglichkeiten inner- und außerhalb von Familie aufzuzeigen. Das Familienprinzip wird dabei grundsätzlich weiter verfolgt. Gewaltprävention und soziale Gruppenarbeit Organisation und Durchführung von mehrtägigen Deeskalationstrainings in Schulen und anderen Institutionen (z. B. Jugendzentren) sowie für besonders geeignete Gruppen durch gesondert geschulte Fachkräfte. Möglicher Aufbau eines besonderen Gruppenangebots für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich im Sinne von sozialem Lernen unter Einbeziehung des Familiensystems. Bereitschaftspflege Unterhaltung einer kurzfristig angelegten stationären Unterbringung in einem professionellen Familiensystem für Kinder bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren, bei denen die Lebensperspektive aktuell nicht entschieden ist (Inobhutnahme im Sinne des § 42 KJHG). Sozialpädagogische Lebensgerneinschaften Unterhaltung einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einem professionellen Familiensystem, aus dem heraus sich eine soziale Integration und Verselbständigung entwickeln soll (§ 34 KJHG). Anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten Entwicklung von geeigneten anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten, wie z. B. familienanaloger Wohngruppe oder Sozialpädagogisch Betreutem Wohnen für adoleszente Jugendliche bzw. Heranwachsende. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diese satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z. B. Spenden), dürfen für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Die Gesellschaft begreift sich als Mitglied eines freiheitlich demokratischen Wertesystems: Darauf achtet sie einerseits in der Erziehung anvertrauter Kinder und Jugendlicher, andererseits ist die Anstellung extremistischer Personen ausgeschlossen.
Iuventas-Lippe GmbH, mit Fokus auf Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist somit gemeinnützig (tätig). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Familiensystemen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: Im Rahmen von flexibel ausgerichteten ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sollen in der Hauptsache sozial benachteiligte und geschädigte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter Einbeziehung ihres familiären Umfeldes durch die pädagogische Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte befähigt werden, (wieder) am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich sozial zu integrieren. Zweck der Gesellschaft ist demnach die (Re-) Integration des jungen Menschen bzw. des Familiensystems in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung eigener Bedürfnisse und Selbstbestimmung. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft liegt in der präventiven Sozialarbeit, dem Schutz von Kindeswohl und Kindesinteresse. Der Zweck der Gesellschaft wird dabei insbesondere durch folgenden Gegenstand bzw. im Rahmen folgender Tätigkeitsfelder verwirklicht: Ambulante Förderung und Hilfe zur Erziehung Im Sinne der §§ 27 ff KJHG die sozialarbeiterische Förderung und Begleitung von gesamten Familiensystemen (§ 31 KJHG) sowie einzelner, im Familiensystem lebender Kinder (§ 30 KJHG), Jugendlicher (§ 35 KJHG) und Heranwachsender (§ 41 KJHG) durch geeignetes Fachpersonal im Rahmen des bestehenden Fachkräftegebots des örtlich zuständigen Jugendamtes bzw. des Landesjugendamtes Münster. Ein besonderes Augenmerk liegt des Weiteren auch im Schutzgedanken, insbesondere für das neugeborene und kleine Kind, mit der Fragestellung, ob es im bestehenden Familiensystem verbleiben kann. In diesem Zusammenhang hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, notwendige Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu kontrollieren, erzieherische Hilfestellungen zu geben und/oder alternativ-realistische Lösungsmöglichkeiten inner- und außerhalb von Familie aufzuzeigen. Das Familienprinzip wird dabei grundsätzlich weiter verfolgt. Gewaltprävention und soziale Gruppenarbeit Organisation und Durchführung von mehrtägigen Deeskalationstrainings in Schulen und anderen Institutionen (z. B. Jugendzentren) sowie für besonders geeignete Gruppen durch gesondert geschulte Fachkräfte. Möglicher Aufbau eines besonderen Gruppenangebots für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich im Sinne von sozialem Lernen unter Einbeziehung des Familiensystems. Bereitschaftspflege Unterhaltung einer kurzfristig angelegten stationären Unterbringung in einem professionellen Familiensystem für Kinder bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren, bei denen die Lebensperspektive aktuell nicht entschieden ist (Inobhutnahme im Sinne des § 42 KJHG). Sozialpädagogische Lebensgerneinschaften Unterhaltung einer auf Dauer angelegten Unterbringung in einem professionellen Familiensystem, aus dem heraus sich eine soziale Integration und Verselbständigung entwickeln soll (§ 34 KJHG). Anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten Entwicklung von geeigneten anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten, wie z. B. familienanaloger Wohngruppe oder Sozialpädagogisch Betreutem Wohnen für adoleszente Jugendliche bzw. Heranwachsende. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diese satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von Dritter Seite zufließen (z. B. Spenden), dürfen für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Die Gesellschaft begreift sich als Mitglied eines freiheitlich demokratischen Wertesystems: Darauf achtet sie einerseits in der Erziehung anvertrauter Kinder und Jugendlicher, andererseits ist die Anstellung extremistischer Personen ausgeschlossen., ist in Horn-Bad Meinberg, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Neuer Teich 15, 32805. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Iuventas-Lippe GmbH eine solide Basis für Wachstum in Horn-Bad Meinberg und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Iuventas-Lippe GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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