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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH hat ihren Hauptsitz in Koblenz, DE.
Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. Die Gesellschaft erbringt durch ihre ambulanten Einrichtungen auch Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe insbesondere für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen.
IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH, mit Fokus auf Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. Die Gesellschaft erbringt durch ihre ambulanten Einrichtungen auch Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe insbesondere für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen., ist in Koblenz, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Moselring 5-7a, 56068. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Koblenz und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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