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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihren Hauptsitz in Giengen an der Brenz, DE.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur Verwaltung und Abwicklung fremder Vermögensinteressen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Kanzlei Häußler GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in 89537 Giengen an der Brenz, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind erfüllt; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). 5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendendden Berufsrechten erfüllt sind. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.
Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Fokus auf Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur Verwaltung und Abwicklung fremder Vermögensinteressen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Kanzlei Häußler GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in 89537 Giengen an der Brenz, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind erfüllt; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). 5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendendden Berufsrechten erfüllt sind. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben., ist in Giengen an der Brenz, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Eselsburger Straße 1, 89537. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine solide Basis für Wachstum in Giengen an der Brenz und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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