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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH hat ihren Hauptsitz in Haar, DE.
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. Der Gegenstand wird auch für und im planmäßigen Zusammenwirken mit im Gesundheitswesen tätigen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften erbracht, soweit diese die Eigenschaft als Zweckbetriebe i.S.d. §§ 65 bis 68 Abgabenordnung entfalten, insbesondere mit der Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts und ihren gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen sowie dem Bezirk Oberbayern, seinen Eigenbetrieben, kameralen Einrichtungen und Dienststellen, soweit diese ebenfalls die Eigenschaft als Zweckbetrieb i.S.d. §§ 65 bis 68 Abgabenordnung entfalten. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw. kann diese Leistungen beziehen. (2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung - AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen sowie der Förderung der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO). Der Zweck wird auch durch Mittelweiterleitungen gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, erfüllt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. (4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. (5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen.
kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH, mit Fokus auf (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. Der Gegenstand wird auch für und im planmäßigen Zusammenwirken mit im Gesundheitswesen tätigen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften erbracht, soweit diese die Eigenschaft als Zweckbetriebe i.S.d. §§ 65 bis 68 Abgabenordnung entfalten, insbesondere mit der Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts und ihren gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen sowie dem Bezirk Oberbayern, seinen Eigenbetrieben, kameralen Einrichtungen und Dienststellen, soweit diese ebenfalls die Eigenschaft als Zweckbetrieb i.S.d. §§ 65 bis 68 Abgabenordnung entfalten. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw. kann diese Leistungen beziehen. (2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung - AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen sowie der Förderung der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO). Der Zweck wird auch durch Mittelweiterleitungen gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, erfüllt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. (4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. (5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen., ist in Haar, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Vockestr. 72, 85540. Mit einem registrierten Kapital von 5.000.000,00 EUR hat kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH eine solide Basis für Wachstum in Haar und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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