LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern

Lauenburger Straße 67, 21502 Rostock, DE, GmbH
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Über LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern hat ihren Hauptsitz in Rostock, DE.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant-medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft gewährleistet beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird; 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind; 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 S. 6 2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt.

Details

  • FirmaLADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern
  • AdresseLauenburger Straße 67, 21502 Rostock
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital25.000,00 EUR

Einträge für LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern

  • Handelsregisterbekanntmachung von 03.03.2010
    • Firma: LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg- Vorpommern
    • Geschäftsanschrift: Rostock Geschäftsanschrift: Hannes-Meyer-Platz 7, 18146 Rostock
    • Gegenstand: Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant- medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des
    • Datum: 03.03.2010
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2010 mit Änderung vom 08.02.2010.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
    • Kapital: 25.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 28.07.2010
    • Datum: 28.07.2010
    • Rechtsverhaeltnis: Mit der ISG Intermed Service GmbH & Co KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 19.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug
  • Handelsregisterbekanntmachung von 30.06.2011
    • Datum: 30.06.2011
    • Rechtsverhaeltnis: Der mit der ISG Intermed Service GmbH § Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.05.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011 hat der Änderung zugestimmt.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 18.06.2013
    • Datum: 18.06.2013
    • Kommentar: Beschluss vom 06.06.2013
  • Handelsregisterbekanntmachung von 22.01.2014
    • Datum: 22.01.2014
    • Rechtsverhaeltnis: Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck HRA 5869 HL)) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 28.05.2019
    • Datum: 28.05.2019
    • Kommentar: Fall 7
  • Handelsregisterbekanntmachung von 07.08.2019
    • Geschäftsanschrift: Änderung der Geschäftsanschrift: Lauenburger Straße 67, 21502 Geesthacht
    • Datum: 07.08.2019
    • Kommentar: Fall 8
  • Handelsregisterbekanntmachung von 25.05.2022
    • Datum: 25.05.2022
    • Kommentar: Fall 9
    • Rechtsverhaeltnis: Der mit der ISG Intermed Service GmbH & Co. KG, Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 5869 HL) am 19.07.2010 abgeschlossene und am 23.05.2011 sowie am 04.12.2013 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 17.05.2022 mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben.

Registrierungsdokumente der LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 17.05.2022
    • Anmeldung vom 02.08.2019
    • Anmeldung vom 24.05.2019
    • Anmeldung vom 13.06.2013
    • Anmeldung vom 29.06.2011
    • Anmeldung vom 19.07.2010
    • Anmeldung vom 08.02.2010
    • Anmeldung vom 12.01.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
    • Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
    • Vertretungsnachweis vom 14.01.2010
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 17.05.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
    • Anmeldung vom 02.08.2019
    • Anmeldung vom 24.05.2019
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
    • Anmeldung vom 13.06.2013
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
    • Anmeldung vom 29.06.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
    • Anmeldung vom 19.07.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
    • Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
    • Anmeldung vom 08.02.2010
    • Anmeldung vom 12.01.2010
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
    • Vertretungsnachweis vom 14.01.2010
  • Anzeige nach Eingang
    • Anmeldung vom 17.05.2022
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 17.05.2022
    • Sonstige Urkunde / Unterlage vom 17.05.2022
    • Anmeldung vom 02.08.2019
    • Anmeldung vom 24.05.2019
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 20.01.2014
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 04.12.2013
    • Anmeldung vom 13.06.2013
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 13.06.2013
    • Anmeldung vom 29.06.2011
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 23.05.2011
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 23.05.2011
    • Anmeldung vom 19.07.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.07.2010
    • Unternehmensvertrag / Umwandlungsvertrag / sonstiger Vertrag vom 19.07.2010
    • Vertretungsnachweis vom 12.07.2010
    • Anmeldung vom 08.02.2010
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.02.2010
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 08.02.2010
    • Anmeldung vom 12.01.2010
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 12.01.2010
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 12.01.2010
    • Vertretungsnachweis vom 14.01.2010

LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern, mit Fokus auf Die Gesellschaft dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Ziel der Gesellschaft ist es, die regionale ärztliche Versorgung der Bevölkerung möglichst durch DIN ISO zertifizierte bzw. durch nach Qualitätsmanagementkriterien akkreditierte ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte unterschiedlichen Fachgebiets tätig sind, zu erhalten und zu fördern, um eine individuelle und hochqualifizierte ambulant-medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Synergieeffekte zu schaffen und vorhandene Einsparpotenziale zu nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von fachgebietsübergreifenden und durch approbierte Ärzte geleiteten Gesundheitseinrichtungen und insbesondere Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft gewährleistet beim Betrieb der in Absatz 2 dieses Vertrages genannten Gesundheitseinrichtungen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind, oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. Die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung einer Gesundheitseinrichtung oder einer Fachgebietsabteilung einer solchen Einrichtung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln, geachtet wird; 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; 7. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind; 8. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 9. dass als Gesellschafter nur derjenige aufgenommen wird, der die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 S. 6 2. Halbsatz SGB V als Leistungsbringer erfüllt., ist in Rostock, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Lauenburger Straße 67, 21502. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern eine solide Basis für Wachstum in Rostock und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über LADR GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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