LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Viktualienmarkt 8 / 5. OG, 80331 München, DE, GmbH
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Über LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in München, DE.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen im Sinne der § 230 bis 260 KAGB b) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285f. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland; ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände nach lit. i) und zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben können; iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen; iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen, und mit Ausnahme von Spezial-AlF im Sinne von § 337 und 338 KAGB; v. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB erfüllen vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter vorstehendem Absatz v) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAGB erfüllen und soweit ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB ix. Derivate zu Absicherungszwecken. Die Investition in Vermögensgegenstände nach lit. v) bis viii) darf jedoch nur zum Zwecke der Liquiditätsbeimischung erfolgen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 f. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in die in lit. c) und d) genannten Vermögensgegenstände investieren. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögens- gegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; d) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Details

  • FirmaLaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • AdresseViktualienmarkt 8 / 5. OG, 80331 München
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital300.001,00 EUR

Einträge für LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 22.04.2010
    • Firma: LaSalle Vermögensverwaltungs GmbH
    • Geschäftsanschrift: München Geschäftsanschrift: Alter Hof 5, 80331 München
    • Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und erlaubnisfreie Vorbereitung der Erlangung der Erlaubnis zum Betreiben des Investmentgeschäftes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    • Datum: 22.04.2010
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2010.
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
    • Kapital: 300.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 10.01.2011
    • Firma: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG;
    • Geschäftsanschrift: Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 2, 4, 5, 6 sowie
    • Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes (InvG). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von
    • Datum: 10.01.2011
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand Vertretungsregelung.
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: die Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere sowie die Anlageberatung;
    • Geschäftsanschrift: den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach den §§ 130 bis 140 InvG öffentlich vertrieben werden dürfen;
    • Gegenstand: sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 16.01.2015.
    • Firma: Immobilien-Sondervermögen im Sinne der § 230 bis 260 KAGB
    • Geschäftsanschrift: Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285f. KAGB, welche in folgende
    • Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG
    • Datum: 16.01.2015.
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand.
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: KAGB erfüllen vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter vorstehendem Absatz v) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe
    • Geschäftsanschrift: KAGB erfüllen und soweit ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB ix. Derivate zu Absicherungszwecken. Die Investition in Vermögensgegenstände nach lit. v) bis viii) darf jedoch nur zum Zwecke der Liquiditätsbeimischung erfolgen.
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: und Nr. 6 KAGB, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe
    • Geschäftsanschrift: und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF
    • Gegenstand: , h) und i) KAGB genannten, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten;
    • Geschäftsanschrift: die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten;
    • Gegenstand: den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
  • Handelsregisterbekanntmachung von 22.12.2015
    • Geschäftsanschrift: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Viktualienmarkt 8 / 5. OG, 80331 München
    • Datum: 22.12.2015
  • Handelsregisterbekanntmachung von 30.08.2017
    • Datum: 30.08.2017
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Geschäftsbereiche Personal- und Büroorganisation und Investment Management aus der LaSalle GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142057) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
    • Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.08.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.08.2017 Teile des Vermögens (Geschäftsbereiche Personal- und Büroorganisation und Investment Management) von der LaSalle GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142057) übernommen.
    • Kapital: 300.001,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 14.12.2017
    • Datum: 14.12.2017
    • Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat am 07.12.2017 mit der LaSalle GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142057) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.12.2017 zugestimmt.

LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen im Sinne der § 230 bis 260 KAGB b) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285f. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland; ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände nach lit. i) und zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben können; iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen; iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen, und mit Ausnahme von Spezial-AlF im Sinne von § 337 und 338 KAGB; v. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB erfüllen vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter vorstehendem Absatz v) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAGB erfüllen und soweit ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB ix. Derivate zu Absicherungszwecken. Die Investition in Vermögensgegenstände nach lit. v) bis viii) darf jedoch nur zum Zwecke der Liquiditätsbeimischung erfolgen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 f. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in die in lit. c) und d) genannten Vermögensgegenstände investieren. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögens- gegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; d) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben., ist in München, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Viktualienmarkt 8 / 5. OG, 80331. Mit einem registrierten Kapital von 300.001,00 EUR hat LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in München und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über LaSalle Investment Management Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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