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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Lebenshilfe-Café gGmbH hat ihren Hauptsitz in Gladbeck, DE.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Gesellschaft nimmt sich der vielfältigen Probleme der benachteiligten Menschen des Arbeitsmarktes an. Hierzu zählen vor allem Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundversorgung sowie Menschen in seelischer Bedrängnis und sozial ungerechten Verhältnissen. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch - Beratung und Aufklärung über Möglichkeiten des öffentlichen Bildungssystems und Weiterentwicklung von alternativen Angebotsformen, - die Durchführung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die o. g. Zielgruppen zur Förderung der persönlichen Entwicklung, der Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und der beruflichen Reintegration, - die Errichtung und Unterhaltung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen und Kooperationsprojekten mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Ausbildung benachteiligter Jugendlicher, - die intensive Betreuung und psychosoziale Unterstützung in den angebotenen Maßnahmen der beruflichen Integration und der Rückgewinnung der Erwerbsfähigkeit. Die Gesellschaft unterhält im Rahmen des o.g. Gegenstandes Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Integrationsunternehmen, Ausbildungsförderungsmaßnahmen und soziale Beratungsangebote. (3) Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendung aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigen Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Lebenshilfe-Café gGmbH, mit Fokus auf (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Gesellschaft nimmt sich der vielfältigen Probleme der benachteiligten Menschen des Arbeitsmarktes an. Hierzu zählen vor allem Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundversorgung sowie Menschen in seelischer Bedrängnis und sozial ungerechten Verhältnissen. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch - Beratung und Aufklärung über Möglichkeiten des öffentlichen Bildungssystems und Weiterentwicklung von alternativen Angebotsformen, - die Durchführung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die o. g. Zielgruppen zur Förderung der persönlichen Entwicklung, der Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und der beruflichen Reintegration, - die Errichtung und Unterhaltung von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen und Kooperationsprojekten mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Ausbildung benachteiligter Jugendlicher, - die intensive Betreuung und psychosoziale Unterstützung in den angebotenen Maßnahmen der beruflichen Integration und der Rückgewinnung der Erwerbsfähigkeit. Die Gesellschaft unterhält im Rahmen des o.g. Gegenstandes Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Integrationsunternehmen, Ausbildungsförderungsmaßnahmen und soziale Beratungsangebote. (3) Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendung aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigen Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück., ist in Gladbeck, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bochumer Straße 79, 45886. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Lebenshilfe-Café gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Gladbeck und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Lebenshilfe-Café gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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