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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Pullach i.Isartal, DE.
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mit dem Gegenstand Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), wobei Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung folgende Investmentvermögen sind: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland bb) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien cc) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. bb) genutzt wird dd) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; soweit diese Gesellschaften Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB erwerben dürfen, ist diese beschränkt auf Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 4 KAGB gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 i.V.m. den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt jj) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß §§ 193 bis § 195 KAGB b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die in vorstehenden lit. a) genannten Vermögensgegenstände, unmittelbar oder mittelbar über Beteiligungen investieren c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und d) ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt; ferner folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB und b) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind;
LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mit dem Gegenstand Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), wobei Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung folgende Investmentvermögen sind: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland bb) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien cc) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von lit. bb) genutzt wird dd) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; soweit diese Gesellschaften Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB erwerben dürfen, ist diese beschränkt auf Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 4 KAGB gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 i.V.m. den §§ 273 bis 277, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen bezogen auf die nach a) aa) bis gg) verwalteten Vermögensgegenstände unterliegt jj) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß §§ 193 bis § 195 KAGB b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in die in vorstehenden lit. a) genannten Vermögensgegenstände, unmittelbar oder mittelbar über Beteiligungen investieren c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und d) ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit. b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt; ferner folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB und b) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind;, ist in Pullach i.Isartal, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Emil-Riedl-Weg 6, 82049. Mit einem registrierten Kapital von 1.000.000,00 EUR hat LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Pullach i.Isartal und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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