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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Living Foundation gGmbH Christliche humanitäre Hilfe hat ihren Hauptsitz in Lage, DE.
1. Zweck des Unternehmens ist die weltweite Unterstützung und Durchführung von humanitären Projekten aller Art auf christlicher Basis. Dieses wird erreicht durch die weltweite christliche humanitäre Hilfe, insbesondere Errichtung und Ausstattung von Krankenhäusern und sonstigen humanitären Projekten aller Art, Transport von gespendeter Kleidung, Hausratsgegenständen, Nahrungsmitteln, Medikamenten etc., Ausstattungen für Arztpraxen und Krankenhäuser etc., die Verbreitung von christlicher Lehre und Literatur sowie durch die Durchführung von Spendensammlungen aller Art zur Finanzierung von humanitären Projekten. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" (§§ 51 ff. AO). Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann sich die Gesellschaft Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen von Abs. 1. und 2. alle Geschäfte betreiben, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EstG gezahlt werden kann. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Living Foundation gGmbH Christliche humanitäre Hilfe, mit Fokus auf 1. Zweck des Unternehmens ist die weltweite Unterstützung und Durchführung von humanitären Projekten aller Art auf christlicher Basis. Dieses wird erreicht durch die weltweite christliche humanitäre Hilfe, insbesondere Errichtung und Ausstattung von Krankenhäusern und sonstigen humanitären Projekten aller Art, Transport von gespendeter Kleidung, Hausratsgegenständen, Nahrungsmitteln, Medikamenten etc., Ausstattungen für Arztpraxen und Krankenhäuser etc., die Verbreitung von christlicher Lehre und Literatur sowie durch die Durchführung von Spendensammlungen aller Art zur Finanzierung von humanitären Projekten. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" (§§ 51 ff. AO). Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann sich die Gesellschaft Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. 3. Die Gesellschaft kann im Rahmen von Abs. 1. und 2. alle Geschäfte betreiben, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EstG gezahlt werden kann. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück., ist in Lage, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Am Lindenhaus 2, 32657. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Living Foundation gGmbH Christliche humanitäre Hilfe eine solide Basis für Wachstum in Lage und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Living Foundation gGmbH Christliche humanitäre Hilfe, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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