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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Marienhaus GmbH hat ihren Hauptsitz in Waldbreitbach, DE.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungs- und Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen Diözesan-Caritasverband. Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraus-setzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die Marienhaus-Stiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. Zu den weiteren Körperschaften gehören: Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V., Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Waldbreitbacher Hospiz- Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen: - HR- Management; - Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; - Versicherungswesen; - Aus- /Fort- und Weiterbildung; - Rechtsdienstleistungen; - PR- und Marketingdienstleistungen; - Geschäftsführungsdienstleistungen; - Politische Außenvertretung, - IT- Leistungen, - Unternehmensentwicklung; - Überlassung von Mitarbeitern; - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen. - Arbeitsmedizin; - HR- Management; - Finanzbuchhaltung, Controlling; - Reinigungsdienstleistungen; - Energieversorgung; - Aus- /Fort- und Weiterbildung; - Politische Außenvertretung, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen - IT- Leistungen, - Baumanagement, - Technikdienstleistungen, - Einkauf und Logistik; - Cateringleistungen; - sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste), - Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien; - Überlassung von Mitarbeitern; - Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
Marienhaus GmbH, mit Fokus auf Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungs- und Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen Diözesan-Caritasverband. Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraus-setzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die Marienhaus-Stiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. Zu den weiteren Körperschaften gehören: Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V., Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Waldbreitbacher Hospiz- Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen: - HR- Management; - Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; - Versicherungswesen; - Aus- /Fort- und Weiterbildung; - Rechtsdienstleistungen; - PR- und Marketingdienstleistungen; - Geschäftsführungsdienstleistungen; - Politische Außenvertretung, - IT- Leistungen, - Unternehmensentwicklung; - Überlassung von Mitarbeitern; - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen. - Arbeitsmedizin; - HR- Management; - Finanzbuchhaltung, Controlling; - Reinigungsdienstleistungen; - Energieversorgung; - Aus- /Fort- und Weiterbildung; - Politische Außenvertretung, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen - IT- Leistungen, - Baumanagement, - Technikdienstleistungen, - Einkauf und Logistik; - Cateringleistungen; - sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste), - Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien; - Überlassung von Mitarbeitern; - Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden., ist in Waldbreitbach, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bahnhofstraße 47, 56410. Mit einem registrierten Kapital von 55.000,00 EUR hat Marienhaus GmbH eine solide Basis für Wachstum in Waldbreitbach und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Marienhaus GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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