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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Medizinisches Versorgungszentrum ambulantes Aachener Zentrum für Lungenheilkunde, Allergologie und Anästhesiologie GmbH hat ihren Hauptsitz in Aachen, DE.
(1) Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, das durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte insbesondere in den Fachgebieten der Anästhesie und der Inneren Medizin und Lungenheilkunde und im Bereich der Allergologie an der ärztlichen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten unter Einhaltung der in Absatz 2 genannten Grundsätze teilnimmt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs, den in Absatz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten gründen. (2) Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums oder einer Fachgebietsabteilung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden; 7. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 8. dass als Gesellschafter der Gesellschaft nur solche Personen angehören, die nach § 95 Absatz 1 Satz 6 2. Halbsatz SGB V zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums berechtigt sind.
Medizinisches Versorgungszentrum ambulantes Aachener Zentrum für Lungenheilkunde, Allergologie und Anästhesiologie GmbH, mit Fokus auf (1) Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, das durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte insbesondere in den Fachgebieten der Anästhesie und der Inneren Medizin und Lungenheilkunde und im Bereich der Allergologie an der ärztlichen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten unter Einhaltung der in Absatz 2 genannten Grundsätze teilnimmt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs, den in Absatz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten gründen. (2) Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums oder einer Fachgebietsabteilung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; 6. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden; 7. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; 8. dass als Gesellschafter der Gesellschaft nur solche Personen angehören, die nach § 95 Absatz 1 Satz 6 2. Halbsatz SGB V zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums berechtigt sind., ist in Aachen, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Boxgraben 95, 52064. Mit einem registrierten Kapital von 27.000,00 EUR hat Medizinisches Versorgungszentrum ambulantes Aachener Zentrum für Lungenheilkunde, Allergologie und Anästhesiologie GmbH eine solide Basis für Wachstum in Aachen und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Medizinisches Versorgungszentrum ambulantes Aachener Zentrum für Lungenheilkunde, Allergologie und Anästhesiologie GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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