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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Migräne- und Kopfschmerz-Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Kiel, DE. Unsere Registrierung im Handelssektor wird durch unsere Handelslizenznummer HRB 17866 KI bestätigt, die im undefined eingetragen ist.
(1)Zwecke der Gesellschaft sind gemäß §§ 52 und 53 AO die Förderung von - Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der nationalen und internationalen Versorgung von Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Volksbildung im Bereich der Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Wissenschaft und Forschung, - Unterstützung bedürftiger Menschen. (2) Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf - der finanziellen und ideellen Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke. - der finanziellen und ideellen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung. (3) Verfolgt werden ihre Zwecke insbesondere durch - das Angebot von Aus-, Fort- und Weiterbildung und Informationen zu Migräne, Kopfschmerz und Schmerz, neurologischen, psycho- und psychotherapeutischen sowie zu allgemeingesundheitlichen Themen für Ärzte, Psychologen und anderen Gesundheitsberufen sowie sonstige Einrichtungen und Dienstleister im Gesundheitswesen, Selbsthilfeverbänden, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, - die Durchführung und/oder finanzielle bzw. fachliche Beteiligung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten und klinischen Studien, - Veröffentlichung der Ergebnisse in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften, - Erstellung und Beschaffung von Informations- und Studienmaterialien, - Unterstützung und Durchführung aus- und fortbildungsfördernder Kurse, - unmittelbare finanzielle Unterstützung von Bildungsinstitutionen (Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen), - Vergabe von Stipendien und Preisen zur Förderung und Unterstützung von Aus-, Fortbildungs-, Versorgungs- und Forschungsvorhaben, - Durchführung und finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Vorträgen, - die Einrichtung und Unterhaltung eines Migräne- und Kopfschmerzhistorischen Museums, in dem Kopfschmerzwissen mit Schwerpunkt Migräne in seinen historischen Dimensionen und aktuellen Bezügen dargestellt wird, - Gewährung von Zuschüssen für Behandlungskosten an Patientinnen und Patienten, die aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne von § 53 AO eine finanzielle Unterstützung nötig haben, - Unterstützung von Körperschaften im Sinne des § 58 AO, die ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne dieser Satzung verfolgen, - die Beschaffung von Spenden und sonstigen Mitteln und die Weitergabe derselben an andere Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Erreicht werden die Zwecke insbesondere durch - die Verwendung der erzielten Zinsen aus dem Stammkapital der Gesellschaft, - durch die Beschaffung von Mitteln in Form von Spenden, - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne dieser Satzung. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. (6) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Migräne- und Kopfschmerz-Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH, mit Fokus auf (1)Zwecke der Gesellschaft sind gemäß §§ 52 und 53 AO die Förderung von - Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der nationalen und internationalen Versorgung von Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Volksbildung im Bereich der Migräne- und Kopfschmerzerkrankungen, - Wissenschaft und Forschung, - Unterstützung bedürftiger Menschen. (2) Der Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf - der finanziellen und ideellen Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorgenannten Zwecke. - der finanziellen und ideellen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung. (3) Verfolgt werden ihre Zwecke insbesondere durch - das Angebot von Aus-, Fort- und Weiterbildung und Informationen zu Migräne, Kopfschmerz und Schmerz, neurologischen, psycho- und psychotherapeutischen sowie zu allgemeingesundheitlichen Themen für Ärzte, Psychologen und anderen Gesundheitsberufen sowie sonstige Einrichtungen und Dienstleister im Gesundheitswesen, Selbsthilfeverbänden, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, - die Durchführung und/oder finanzielle bzw. fachliche Beteiligung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten und klinischen Studien, - Veröffentlichung der Ergebnisse in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften, - Erstellung und Beschaffung von Informations- und Studienmaterialien, - Unterstützung und Durchführung aus- und fortbildungsfördernder Kurse, - unmittelbare finanzielle Unterstützung von Bildungsinstitutionen (Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen), - Vergabe von Stipendien und Preisen zur Förderung und Unterstützung von Aus-, Fortbildungs-, Versorgungs- und Forschungsvorhaben, - Durchführung und finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Vorträgen, - die Einrichtung und Unterhaltung eines Migräne- und Kopfschmerzhistorischen Museums, in dem Kopfschmerzwissen mit Schwerpunkt Migräne in seinen historischen Dimensionen und aktuellen Bezügen dargestellt wird, - Gewährung von Zuschüssen für Behandlungskosten an Patientinnen und Patienten, die aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne von § 53 AO eine finanzielle Unterstützung nötig haben, - Unterstützung von Körperschaften im Sinne des § 58 AO, die ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne dieser Satzung verfolgen, - die Beschaffung von Spenden und sonstigen Mitteln und die Weitergabe derselben an andere Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die vorgenannten Zwecke; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Erreicht werden die Zwecke insbesondere durch - die Verwendung der erzielten Zinsen aus dem Stammkapital der Gesellschaft, - durch die Beschaffung von Mitteln in Form von Spenden, - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne dieser Satzung. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. (6) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten., ist in Kiel, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Heikendorfer Weg 9 - 27, 24149. Als GmbH ist Migräne- und Kopfschmerz-Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH im Handelsregister von undefined, 24149, unter der Nummer HRB 17866 KI registriert. Mit einem registrierten Kapital von 25.000 EUR hat Migräne- und Kopfschmerz-Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Kiel und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Migräne- und Kopfschmerz-Stiftung gemeinnützige Gesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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