Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

Gasweg 1, 90547 Stein, DE, GmbH
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Über Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Musikschule Stein gemeinnützige GmbH hat ihren Hauptsitz in Stein, DE.

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen.

Details

  • FirmaMusikschule Stein gemeinnützige GmbH
  • AdresseGasweg 1, 90547 Stein
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer-
  • Kapital30.000,00 EUR

Einträge für Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 31.10.2002
    • Firma: Musikschule Stein gemeinnützige GmbH
    • Geschäftsanschrift: Stein
    • Gegenstand: 1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dient die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. 2) Weitere Betätigungsfelder sieht die Musikschule Stein in der Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerläßlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, daß lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch
    • Datum: 31.10.2002
    • Kommentar: Tag der ersten Eintragung: 21.03.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 103 ff So.
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1988 zuletzt geändert am 07.12.2001
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
    • Kapital: 50.000,00 DEM
  • Handelsregisterbekanntmachung von 27.10.2008
    • Gegenstand: (1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem
    • Datum: 27.10.2008
    • Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital).
    • Kapital: 30.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 08.06.2011
    • Geschäftsanschrift: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gasweg 1, 90547 Stein
    • Datum: 08.06.2011

Registrierungsdokumente der Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 21.10.2008
  • Liste der Gesellschafter
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 01.03.2022
    • Anmeldung vom 21.10.2008
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 21.10.2008
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 01.03.2022
    • Anmeldung vom 21.10.2008
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 21.10.2008
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 21.10.2008
  • Anzeige nach Eingang
    • Anmeldung vom 01.03.2022
    • Anmeldung vom 21.10.2008
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 21.10.2008
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 21.10.2008
    • Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>

Musikschule Stein gemeinnützige GmbH, mit Fokus auf (1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen., ist in Stein, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Gasweg 1, 90547. Mit einem registrierten Kapital von 30.000,00 EUR hat Musikschule Stein gemeinnützige GmbH eine solide Basis für Wachstum in Stein und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Musikschule Stein gemeinnützige GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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