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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Nordhorn, DE.
1. Die Durchführung der Maßnahmen zur Aufbereitung und Vermarktung des ehemaligen Nino-Geländes Nordhorn. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Zu den genannten Maßnahmen und Geschäften gehören beispielsweise a) die Altlastensanierung und Altlastensicherung, b) die Verlegung von Leitungen und Umsetzung von Betriebseinrichtungen, c) die Erschließung, d) der Ausbau von öffentlichen Grünflächen und Teichanlagen, e) die Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie die Sanierung der Abwassertrasse vom früheren Betriebsgelände der Nino bis zur Kläranlage GfA, f) die Ausrichtung von Gutachterverfahren, g) das Marketing und die Aquisition. Die Gesellschaft ist nicht handwerklich tätig. 2. Die Gesellschaft läßt gemäß § 13 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17.03.1998 bzw. § 6 des Entwurfs der Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.09.1998 (Kabinettsfassung) von einem Sachverständigen eine Sanierungsuntersuchung durchführen und einen Sanierungsplan erstellen. Die Sanierungsuntersuchung und der Sanierungsplan sind entsprechend den Anforderungen in Anhang 3 der Bodenschutzverordnung auszuführen. Der Sanierungsplan ist gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesbodenschutzgesetzes der zuständigen Behörde (Untere Abfall-, Bodenschutz- und Wasserbehörde des Landkreises) zur Zustimmung vorzulegen. Die Sanierung wird gemäß dem genehmigten Sanierungsplan ausgeführt und durch den Landkreis überwacht. 3. Die Gesellschaft läßt durch einen Sachverständigen eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, in der unter Berücksichtigung der Altlastensituation alternative Nutzungskonzepte im Hinblick auf den ökonomischen Aufwand und den ökologischen und städtebaulichen Nutzen in Form einer Kosten-/Nutzenanalyse gegenübergestellt werden. Die Studie stellt eine Entscheidungsgrundlage für den von der Stadt Nordhorn zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenplan dar.
Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf 1. Die Durchführung der Maßnahmen zur Aufbereitung und Vermarktung des ehemaligen Nino-Geländes Nordhorn. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Zu den genannten Maßnahmen und Geschäften gehören beispielsweise a) die Altlastensanierung und Altlastensicherung, b) die Verlegung von Leitungen und Umsetzung von Betriebseinrichtungen, c) die Erschließung, d) der Ausbau von öffentlichen Grünflächen und Teichanlagen, e) die Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie die Sanierung der Abwassertrasse vom früheren Betriebsgelände der Nino bis zur Kläranlage GfA, f) die Ausrichtung von Gutachterverfahren, g) das Marketing und die Aquisition. Die Gesellschaft ist nicht handwerklich tätig. 2. Die Gesellschaft läßt gemäß § 13 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17.03.1998 bzw. § 6 des Entwurfs der Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.09.1998 (Kabinettsfassung) von einem Sachverständigen eine Sanierungsuntersuchung durchführen und einen Sanierungsplan erstellen. Die Sanierungsuntersuchung und der Sanierungsplan sind entsprechend den Anforderungen in Anhang 3 der Bodenschutzverordnung auszuführen. Der Sanierungsplan ist gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesbodenschutzgesetzes der zuständigen Behörde (Untere Abfall-, Bodenschutz- und Wasserbehörde des Landkreises) zur Zustimmung vorzulegen. Die Sanierung wird gemäß dem genehmigten Sanierungsplan ausgeführt und durch den Landkreis überwacht. 3. Die Gesellschaft läßt durch einen Sachverständigen eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, in der unter Berücksichtigung der Altlastensituation alternative Nutzungskonzepte im Hinblick auf den ökonomischen Aufwand und den ökologischen und städtebaulichen Nutzen in Form einer Kosten-/Nutzenanalyse gegenübergestellt werden. Die Studie stellt eine Entscheidungsgrundlage für den von der Stadt Nordhorn zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenplan dar., ist in Nordhorn, DE ansässig. Das Büro befindet sich in NINO-Allee 11, 48529. Mit einem registrierten Kapital von 250.000,00 EUR hat Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Nordhorn und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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