Eröffne ein Geschäftskonto und füge bis Ende Juli Geld hinzu, um deine Geschenkkarte per E-Mail zu erhalten*.
Konto beantragenEröffne ein Geschäftskonto und füge bis Ende Juli Geld hinzu, um deine Geschenkkarte per E-Mail zu erhalten*.
Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT hat ihren Hauptsitz in Nürnberg, DE.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens, in der Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung jedoch nur der Rückversicherung. (2) Der unmittelbare Betrieb aller Versicherungszweige ist auf folgenden Kreis von Versicherungsnehmern beschränkt: I. 1. juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechts a) Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), b) sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, c) Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts; 2. juristische Personen des privaten Rechts, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; 3. mildtätige und kirchliche Einrichtungen; 4. als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die im Hauptzweck der Gesundheits-, Jugend- und Altenpflege oder der Fürsorge dienen oder die im Hauptzweck durch Förderung der Wissenschaft, Kunst und Religion, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzen; 5. Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes; II. 1. Energieversorgungsunternehmen, die im Hauptzweck für die öffentliche Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser tätig sind; 2. Wohnungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; 3. private Krankenhäuser sowie private Krankenanstalten, die Kuren, Sanatoriums- oder Rehabilitationsbehandlungen durchführen; 4. juristische Personen und Einrichtungen, die in Folge gesetzlicher Privatisierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand privatwirtschaftliche Unternehmen geworden sind sowie deren nach der Privatisierung gegründete Tochterunternehmen; III. 1. Beamte, Richter, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende der in den Ziffern I und II genannten juristischen Personen und Einrichtungen; 2. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr- oder Zivildienstpflichtige und freiwillige Helfer); 3.Beamte, Angestellte, Arbeiter überstaatlicher oder zwischenstaatlicher Einrichtungen oder Vertretungen, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind; 4.Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand bei den in den Ziffern I, II sowie III Nr. 3 genannten juristischen Personen und Einrichtungen beschäftigt waren sowie ihre versorgungsberechtigten Witwen/Witwer; 5.Familienangehörige von in den Nummern 1 bis 4 genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden. (3) Ausgeschlossen sind in der Kraftfahrtversicherung die Fahrzeugrisiken, für die der Tarif der Gesellschaft keine Position vorsieht. (4) Die Aufnahme des Geschäftsbetriebs in neuen Versicherungszweigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (5) Die Gesellschaft kann ferner in allen Versicherungszweigen als Vermittler tätig werden. (6) Geschäftsbereich des Unternehmens ist das In- und Ausland.
NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, mit Fokus auf (1) Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Zweige des privaten Versicherungswesens, in der Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung jedoch nur der Rückversicherung. (2) Der unmittelbare Betrieb aller Versicherungszweige ist auf folgenden Kreis von Versicherungsnehmern beschränkt: I. 1. juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechts a) Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), b) sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, c) Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts; 2. juristische Personen des privaten Rechts, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; 3. mildtätige und kirchliche Einrichtungen; 4. als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die im Hauptzweck der Gesundheits-, Jugend- und Altenpflege oder der Fürsorge dienen oder die im Hauptzweck durch Förderung der Wissenschaft, Kunst und Religion, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzen; 5. Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes; II. 1. Energieversorgungsunternehmen, die im Hauptzweck für die öffentliche Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser tätig sind; 2. Wohnungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; 3. private Krankenhäuser sowie private Krankenanstalten, die Kuren, Sanatoriums- oder Rehabilitationsbehandlungen durchführen; 4. juristische Personen und Einrichtungen, die in Folge gesetzlicher Privatisierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand privatwirtschaftliche Unternehmen geworden sind sowie deren nach der Privatisierung gegründete Tochterunternehmen; III. 1. Beamte, Richter, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende der in den Ziffern I und II genannten juristischen Personen und Einrichtungen; 2. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr (nicht Wehr- oder Zivildienstpflichtige und freiwillige Helfer); 3.Beamte, Angestellte, Arbeiter überstaatlicher oder zwischenstaatlicher Einrichtungen oder Vertretungen, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind; 4.Pensionäre und Rentner, die unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand bei den in den Ziffern I, II sowie III Nr. 3 genannten juristischen Personen und Einrichtungen beschäftigt waren sowie ihre versorgungsberechtigten Witwen/Witwer; 5.Familienangehörige von in den Nummern 1 bis 4 genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden. (3) Ausgeschlossen sind in der Kraftfahrtversicherung die Fahrzeugrisiken, für die der Tarif der Gesellschaft keine Position vorsieht. (4) Die Aufnahme des Geschäftsbetriebs in neuen Versicherungszweigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (5) Die Gesellschaft kann ferner in allen Versicherungszweigen als Vermittler tätig werden. (6) Geschäftsbereich des Unternehmens ist das In- und Ausland., ist in Nürnberg, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Ostendstraße 100, 90334. Mit einem registrierten Kapital von 5.000.000,00 EUR hat NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT eine solide Basis für Wachstum in Nürnberg und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
Eröffne ein Geschäftskonto und füge bis Ende Juli Geld hinzu, um deine Geschenkkarte per E-Mail zu erhalten*.
Konto beantragenEröffne ein Geschäftskonto und füge bis Ende Juli Geld hinzu, um deine Geschenkkarte per E-Mail zu erhalten*.
Konto beantragenEröffne ein Geschäftskonto und füge bis Ende Juli Geld hinzu, um deine Geschenkkarte per E-Mail zu erhalten*.
Konto beantragen