Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma,
einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters.
Die Firma Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Gelsenkirchen, DE.
Gegenstand des Unternehmens
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Details
FirmaOberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH
AdresseNordring 47, 45894 Gelsenkirchen
RechtsformGmbH
Registernummer-
KapitalErgänzend
von Amts
wegen
eingetragen
25.000,00
EUR
Einträge für Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Handelsregisterbekanntmachung von 09.03.2007
Firma: Kohnen und Oberdorfer
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsanschrift: Gelsenkirchen
Gegenstand: die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m.. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im
Sinne v on § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein.
Datum: 09.03.2007
Kommentar: Tag der ersten
Eintragung: 25.02.2000
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Herten-Westerholt (bisher Amtsgericht
Recklinghausen HRB 4339 ) nach Gelsenkirchen
beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs.
2(Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Vertretungsregelung: Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu
bestellen (§ 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG). Neben
Steuerberatern können auch
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
sowie - nach Genehmigung durch die für die
Finanzverwaltung zuständige Oberste
Landesbehörde- auch besonders befähigte
Personen mit einer anderen Ausbildung als in
einer der in § 36 StBerG genannten
Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt
werden (§ 50 Abs,. 2 Satz 3 StBerG). Die Zahl
der Geschäftsführer, die nicht Steuerbrater sind,
darf die Zahl der Steuerberater unter den
Geschäftsführern nicht übersteigen (§ 50 Abs. 4
StBerG). Kann bei der Willensbildung innerhalb
der Geschäftsführung keine Einigung erzielt
werden, so sind die Stimmen der Steuerberater
ausschlaggebend. Ist ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer allein vertreten, muss
dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten,
muss mindestens eine der vertretungsbefugten
Personen Steuerberater sein. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Handelsregisterbekanntmachung von 12.03.2007
Datum: 12.03.2007
Kapital: Ergänzend
von Amts
wegen
eingetragen
25.000,00
EUR
Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2017 hat eine
Registrierungsdokumente der Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 27.04.2017
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 19.01.2007
Liste der Gesellschafter
Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
Weitere Urkunden / Unterlagen
Anmeldung vom 27.04.2017
Anmeldung vom 25.11.2011
Anmeldung vom 30.07.2010
Anmeldung vom 19.01.2007
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 27.04.2017
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.07.2010
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.01.2007
Anzeige nach Eintragung
Anmeldung vom 27.04.2017
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 27.04.2017
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 27.04.2017
Anmeldung vom 25.11.2011
Anmeldung vom 30.07.2010
Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.07.2010
Anmeldung vom 19.01.2007
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 19.01.2007
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.01.2007
Anzeige nach Eingang
Anmeldung vom 27.04.2017
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 27.04.2017
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 27.04.2017
Anmeldung vom 25.11.2011
Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <Aufnahmedatum unbekannt>
Anmeldung vom 30.07.2010
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 30.07.2010
Anmeldung vom 19.01.2007
Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 19.01.2007
Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 19.01.2007
Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen., ist in Gelsenkirchen, DE ansässig.
Das Büro befindet sich in Nordring 47, 45894. Mit einem registrierten Kapital von Ergänzend
von Amts
wegen
eingetragen
25.000,00
EUR hat Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Gelsenkirchen und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Oberdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen.
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