PGIM Real Estate Germany AG

Wittelsbacher Platz 1, 80333 München, DE, AG
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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma PGIM Real Estate Germany AG hat ihren Hauptsitz in München, DE.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h) KAGB erworben werden; geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; Wertpapiere gemäß § 193 KAGB; Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB); die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

Details

  • FirmaPGIM Real Estate Germany AG
  • AdresseWittelsbacher Platz 1, 80333 München
  • RechtsformAG
  • Registernummer-
  • Kapital1.024.000,00 EUR

Einträge für PGIM Real Estate Germany AG

  • Handelsregisterbekanntmachung von 27.10.2009.
    • Firma: Pramerica Real Estate Investors (Deutschland) AG
    • Geschäftsanschrift: München Geschäftsanschrift: Wittelsbacher Platz 1, 80333 München
    • Gegenstand: Durchführung von Immobilieninvestitionen, Beratung bei Immobilieninvestitionen und damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, insbesondere Erwerb und Verwerten von Gewerbe- und Wohngrundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung von Finanzierungen; Beratung bei Entwicklung und Durchführung von Bauvorhaben; Konzeption von Immobilienfonds.
    • Datum: 27.10.2009.
    • Rechtsform: Aktiengesellschaft Satzung vom 19.08.2009.
    • Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Pramerica Real Estate Investors (Deutschland) GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149632).
    • Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
    • Kapital: 1.024.000,00 EUR
  • Handelsregisterbekanntmachung von 12.11.2009.
    • Datum: 12.11.2009.
    • Rechtsverhaeltnis: Die Pramerica Real Estate International AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160044) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.11.2009 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.11.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 18.11.2009.
    • Firma: Pramerica Real Estate International AG
    • Datum: 18.11.2009.
    • Rechtsform: der Satzung beschlossen.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 05.01.2016
    • Firma: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,
    • Geschäftsanschrift: allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen
    • Gegenstand: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG
    • Datum: 05.01.2016
    • Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 10.12.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung.
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten;
    • Geschäftsanschrift: der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie
    • Gegenstand: sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 19.05.2016
    • Firma: PGIM Real Estate Germany AG
    • Datum: 19.05.2016
    • Rechtsform: und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Firma: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,
    • Geschäftsanschrift: allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - und offene inländische SpezialAlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen
  • Handelsregisterbekanntmachung
    • Geschäftsanschrift: der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie
    • Gegenstand: sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
  • Handelsregisterbekanntmachung von 01.06.2022.
    • Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG
    • Datum: 01.06.2022.
    • Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 30.03.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.

PGIM Real Estate Germany AG, mit Fokus auf Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) bis h) KAGB erworben werden; geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne der §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; Wertpapiere gemäß § 193 KAGB; Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB und/oder Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände im Sinne von diesem lit. c) erwerben dürfen. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie geschlossener Publikums-AIF gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, jedoch nur soweit die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere (§ 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB); die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB); der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie sonstige Tätigkeiten, die mit den in dieser Ziffer 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind., ist in München, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Wittelsbacher Platz 1, 80333. Mit einem registrierten Kapital von 1.024.000,00 EUR hat PGIM Real Estate Germany AG eine solide Basis für Wachstum in München und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über PGIM Real Estate Germany AG, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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